Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

— 316 
—.) 
Nr. 92. Bekanntmachung 
über die Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung 
der Staatsschulden; 
vom 24. Dezember 1915. 
Der Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden ist nach den von der 
Ständeversammlung vorgenommenen Wahlen in folgender Weise zusammengesetzt. 
Es sind gewählt worden: 
a) aus der ersten Kammer 
als Mitglieder: 
der Rittergutsbesitzer, Domherr Dr. 
v. Hübel auf Sachsendorf bei Wurzen, 
der Oberbürgermeister Keil in Zwickau, 
der vorsitzende Direktor des Landwirt- 
schaftlichen Kreditvereins im König- 
reiche Sachsen, Wirkliche Geheime Rat 
Dr. jur. et med. Mehnert, Exzellenz, 
auf Medingen; 
als Stellvertreter: 
der Kammerherr Graf v. Koenneritz 
auf Erdmannsdorf, 
der Kammerherr v. Carlowitz auf 
Kuckuckstein bei Liebstadt, 
der Oberbürgermeister Dr. jur. Sturm 
in Chemnitz; 
b) aus der zweiten Kammer 
als Mitglieder: 
der Rentier Geheime Hofrat Dr. phil. 
Vogel in Dresden, 
der Rechtsanwalt und Rittergutsbesitzer, 
Geheime Hofrat Opitz auf Treuen, 
oberen Teils, 
der Tischlermeister Schulze in Cosse- 
baude bei Dresden, 
als Stellvertreter: 
der Fabrikant und Gutsbesitzer Clauß 
in Plaue-Bernsdorf, 
der Rittergutsbesitzer, 
Dr. phil. Hähnel 
bei Pommritz, 
der Lithograph, Stadtrat Roch in Anna- 
berg. 
Geheime Rat 
auf Kuppritz 
Die Mitglieder haben durch Wahl aus ihrer Mitte den Wirklichen Geheimen Rat 
Dr. Mehnert zum Vorsitzenden und den Geheimen Hofrat Dr. Vogel zu dessen 
Stellvertreter bestimmt. 
Nach Maßgabe von §17 des Gesetzes vom 29. September 1834, die Einrichtung 
der Staatsschuldenkasse betreffend, wird dies hierdurch zur öffentlichen Ke##anis 
gebracht.
	        
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