Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

Bemerkungen. 
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Jährlich 10 bis 12 Arbeiten in Reinschrift, darunter etwa die Hälfte Klassen— 
arbeiten usw. wie in Klasse IV (auch lateinische Inhaltsangaben gelesener Abschnitte). 
Klasse II. 2 Stunden. 
Lektüre ausgewählter Abschnitte aus Sallustius und Livius (besonders aus lib. 21 
und 22) oder Cicero (leichtere Rede, z. B. de imperio Cn. Pompei, oder Briefe), auch 
von Lesestücken aus einem pädagogisch-lateinischen Lesebuche. 
Befestigende Zusammenfassung der früher gelegentlich besprochenen Regeln über 
Wortgebrauch, Wortstellung, Satzbau usw. 
Jährlich 8 bis 10 schriftliche Arbeiten, darunter einige Klassenarbeiten. 
Klasse I. 2 Stunden. 
Lektüre ausgewählter Abschnitte aus Schriften Ciceros (u. a. aus philosophischen), 
aus Tacitus, Germania, und ausgewählter Oden des Horatius, auch von Lesestücken 
aus einem pädagogisch-lateinischen Lesebuche. 
An die Lektüre anschließende Befestigung der in den vorhergehenden Klassen er- 
worbenen grammatischen und stilistischen Kenntnisse. 
Jährlich etwa 8 schriftliche Arbeiten wie in Klasse II. 
§ 20. (1) Da der lateinische Unterricht besonders der sprachlichen und logischen Aus- 
bildung der Schüler dienen soll, so ist vor allem eine gründliche grammatische Schulung 
notwendig, die das Wesentliche und in der Lektüre häufig Vorkommende nachdrücklich 
betont und sich in enger Fühlung mit dem grammatischen Unterrichte in der deutschen 
und der neueren Fremdsprache hält. Von Anfang an ist unter Verwertung der gemäß 
§98 der Prüfungsordnung vom 4. Mai 1914 von den Schülern vorauszusetzenden Kennt- 
nisse auf klares Verständnis und sichere Aneignung der sprachlichen Formen und Regeln 
an der Hand eines Übungsbuches, das möglichst anschauliche und zusammenhängende 
Übungsstoffe in lateinischer und deutscher Sprache enthalten soll, sowie an der Hand 
einer Elementargrammatik hinzuarbeiten. 
(2) In den unteren Klassen ist die Erlernung der Formen durch Zerlegung in ihre 
Bestandteile und durch Erklärung der Bildungselemente (Stamm, Bindevokal, Flexions- 
endung usw.) und die Einprägung der Regeln durch Untersuchung der grammatischen 
Erscheinung im Zusammenhange des Satzes, Aufstellung kurzer Musterbeispiele und 
regelmäßige Konstruktionsübungen zu erleichtern. Je länger desto mehr sind die 
Schüler zur Einordnung der einzelnen Spracherscheinungen in einen größeren Zu- 
sammenhang und unter allgemeine Gesetze, zur Selbständigkeit im Erkennen des 
Wesens der Erscheinung, im Vergleichen und Zusammenfassen sowie in der Belegung
	        
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