Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

226 Viertes Kapitel. 
lich durch Verstreichung des Tages erledigt, insbesondere 
auch die Ziffer IV. des bairischen Vertrages. 
Erledigt sind ferner eine Reihe der den sitddeutschen 
Staaten gemachten Zusicherungen durch deren Erfüllung. So 
die Zusicherungen, dass eine entsprechende Vermehrung der 
Mitglieder des Oberhandelsgerichtes stattzufinden habe ? durch 
das Gesetz vom 31. Mai 1871, betreffend die Feststellung des 
Reichshaushaltsetats für das Jahr 1871; dass das Gesetz vom 
21. Juli 1870, betreffend den ausserordentlichen Geldbedarf 
der Marine- und Militärverwaltung, eine Ausdehnung aufSüd- 
deutschland nicht finden solle 3 durch das Gesetz vom 28. Okt. 
1871 über die Rückzahlung dieser Anleihen; dass das Gesetz 
vom 31. Mai 1870 über die Sanct Gotthard - Eisenbahn nur 
unter Veränderung seines Inhaltes zum Bundesgesetz erklärt 
werden könne * durch das modifizirte Gesetz vom 2. Nov. 1871; 
dass Baiern bei der fernern Ausarbeitung des Entwurfes eines 
deutschen Civilprozess-Gesetzbuches entsprechend betheiligt 
werde 5 durch diese Betheiligung. — 
Andere Bestimmungen sind durch neuere Reichsgesetze 
aufgehoben worden. So die Zusicherung, dass, solange die 
jetzige Besteuerung des Bieres in Hessen fortbesteht, nur der 
dem Betrage der norddeutschen Braumalzsteuer entsprechende 
Theil der hessischen Biersteuer in die Bundeskasse fliessen 
solle®, durch das Gesetz wegen Erhebung der Brausteuer vom 
31. Mai 1872; ebenso die Beschränkung der Verpflichtung des 
Reiches, dass es für die Rechte, welche den Hinterbliebenen 
Verhandlung, würtemb. Prot. 1, b, bairischer Vertrag unter IV.; Eintritt der 
badischen Posten und Telegraphen in die Reichsverwaltung am 1. Jan. 1872, 
Eingang der bad. hess. Verh. ; Zahlung der Militärbeiträge nach a. 62 d.d. 
RV. mit Beginn des auf die Demobilisirung folgenden Monates, bad. hess. Verh. 
No. 7, würt. Prot. 1, f. 
2 Bad. hess. Verh. No. 9. Würt. Prot. 1, h. 
3 Bad. hess,. Verh. No, 3. Würt. Prot. No. 1, h. Bair. Schlusspr. XIII. 
* Bad. hess. Verh. No. 9. Würt. Prot. No. 1, h. Bair. Schlusspr. XIII. 
5 Bair. Schlusspr. V. 
6 Bad. hess. Verh. No. 3.).
	        
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