Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Herzogtums Sachsen-Altenburg.

Einleitung. 
8 1. 
Das Herzogtum Sachsen-Altenburg hat einen Flächen- 
gehalt von 132 352 ha (= 1323,52 Quadratkilometer = rund 
24 geographische Quadratmeilen). Es zerfällt in zwei 
durch das Fürstentum Reuß jüngere Linie geschiedene, 
ziemlich gleich große Teile, den Ostkreis und den West- 
kreis, und hat 10 Städte, insgesamt 438 Gemeinden. Nach 
der Volkszählung vom 1. Dezember 1905 betrug die Be- 
völkerung 206 508 (darunter 97,1% Evangelische, 2,642 % 
Katholiken, 0,193 %o andere Christen, 0,065 %/ Juden). In 
der Verfassung des Deutschen Bundes nahm es die 18. Stelle 
ein. Im Bundesrat führt es eine Stimme (Reichsverfassung 
Art. 6, Der gegenwärtige Besitzstand des Herzogtums 
beruht auf dem Teilungsvertrage vom 12.15. November 
1826 (s. unten). Aus der Geschichte des Herzogtums ist 
folgendes wissenswert: 
Das Herzogtum gehört zu den Stammländern des 
Meißenisch-Sächsischen Hauses, zu denen es vom 12. Jahr- 
hundert an erworben wurde. Als diese Länder durch 
den Vertrag vom 26. August 1485 zwischen Ernst und 
Albert, den beiden Söhnen des Kurfürsten Friedrich II, 
des Sanftmütigen, geteilt wurden, kam der Territorial- 
bestand des heutigen Herzogtums an die Ernestinische 
Linie des Hauses Sachsen. Dieser Linie verblieb auch 
die Kurwürde, bis nach der für Johann Friedrich den 
Großmütigen unglücklichen Schlacht bei Mühlberg durch 
die Wittenberger Kapitulation vom 19. Mai 1547 Johann 
der Kurwürde und seines ganzen Landes zugunsten des 
Herzogs Moritz von der Albertinischen Linie verlustig 
ging. Nur einige Besitzungen (wie Amt Leuchtenburg 
mit Kahla, Schloß und Amt Roda, Orlamünde, die Dörfer 
Hässelbarth, Sachnen-Altenburg. 1
	        
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