Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Herzogtums Sachsen-Altenburg.

VI. Das Schulwesen. 2009 
4. Die Volksschullehrer. 
8 55. 
I. Ausbildung derselben. Der Staat unterhält auf 
seine Kosten ein besonderes Schullehrerseminar, um 
einen für den öffentlichen Schul- und Kirchendienst 
wohl vorbereiteten Lehrerstand heranzubilden (s. die 
Gesamtministerial-Bekanntmachung, betreffend die Auf- 
hebung des Regulativs vom 3. April 1858 sowie den Erlaß 
neuer Vorschriften für das Lehrerseminar vom 12. Februar 
1906 und die Seminarordnung von demselben Tage, Ges.S. 
1906, S. 17££.. Es steht unter unmittelbarer Aufsicht 
und Verwaltung des Herzoglichen Ministeriums, Abteilung 
für Kultusangelegenheiten. Die Seminarlehrer einschließ- 
lich des Direktors unterfallen dem Zivilst.-Ges. vom 
26. Februar 1886 und werden nach dessen Bestimmungen 
angestellt. Die Ausbildung im Seminar dauert sechs 
Jahre (s. $ 9 der Seminarordnung). Die Seminaristen 
wohnen in den drei unteren Klassen in der Anstalt, in 
den drei oberen außerhalb der Anstalt. Ihnen wird 
außer freier Wohnung, Heizung und Beleuchtung und 
Benutzung der musikalischen Instrumente unentgeltlicher 
Unterricht und in Krankheitsfällen ärztliche Behandlung 
und Arznei gewährt. Außerdem ist ihnen eine Geldunter- 
stützung (Speisegeld) zugebilligt. Wer das Seminar frei- 
willig verläßt oder wer vor vollendetem sechsten Jahre 
nach Absolvierung des Seminars aus dem Schuldienste 
des Herzogtums freiwillig ausscheidet, ist verpflichtet, 
den vollen Betrag des während seiner Ausbildung emp- 
fangenen Speisegeldes und der ihm gewährten freien 
Wohnung im Seminar oder in der Stadt Altenburg der 
Staatskasse wieder zu ersetzen ($ 16 das.). 
Vor Schluß des Kursus der ersten Klasse hat der 
Seminarist die sogenannte Abgangsprüfung abzulegen, 
die in eine sogenannte Vorprüfung und iin die Schluß- 
prüfung zerfällt; letztere findet unter dem Vorsitz eines 
vom Herzoglichen Ministerium, Abteilung für Kultus- 
angelegenheiten, ernannten Regierungskommissars statt 
(siehe die Ordnung der Abgangsprüfung am Herzog-
	        
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