Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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Zu  dessen  Beurkundung  ist  gegenwärtiges
Decret
unter  Siegel  und  Unterschrift  des  Ministeriums  des  Innern  ausgefertigt  worden.
Dresden,  am  12.  Mai  1868.

Ministerium  des  Innern.
v.  Nostitz-Wallwitz.

 

Fromm.

M  74.  Decret
wegen  Bestätigung  des  Statuts  für  die  Kleinkinderbewahranstalt  zu  Glauchau;
vom  12.  Mai  1868.

Mechtem  Se.  Königliche  Majestät  auf  Vortrag  des  Justizministeriums  die  im  &  4  des
Statuts  für  die  Kleinkinderbewahranstalt  zu  Glauchau  enthaltene  Rechtsvergünstigung,  die
Legitimation  der  Vorstandsmitglieder  und  insbesondere  des  Vorsitzenden  und  seines  Stellvertreters,
  sowie  des  Rechnungsführers  durch  öffentliche  Bekanntmachung  betreffend,  zu  bewilligen
  Allergnädigst  geruht  haben,  so  hat  das  Ministerium  des  Cultus  und  öffentlichen  Unterrichts
  diesem  Statute  die  Bestätigung  mit  der  Wirkung  ertheilt,  daß  den  darin  enthaltenen
Bestimmungen  allenthalben  genau  nachgegangen  werden  soll.
Zu  dessen  Beurkundung  ist  hierüber  gegenwärtiges
Decret

unter  Siegel  und  Unterschrift  des  Ministeriums  des  Cultus  und  öffentlichen  Unterrichts  ausgefertigt
  worden.

Ministerium  des  Cultus  und  öffentlichen
Unterrichts.

Frhr.  v.  Falkenstein.

 

Hausmann.

Statut
für  die  in  Glauchau  bestehende  Kleinkinderbewahranstalt.

ꝛc.  2c.
84.  ꝛc.  ꝛc.
In  der  jedesmaligen  ersten  Jahresversammlung  hat  der  Vorstand  einen  Vorsitzenden  und
Stellvertreter  desselben,  sowie  einen  Rechnungsführer  aus  seiner  Mitte  für  das  laufende  Jahr