Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

—  306  —

Drovinz  Preußen,  Kegierungsbezirk  Gumbinnen.

Obligation

des  Tilsiter  Kreises
Littr.  -
über  Thaler  Preußisch  Kurant.

Art  Grund  des  unten  .  bestätigten  Kreistagsbeschlusses  pom
9.  Dezember  1861.  und  des  Allerhöchsien  Privilegiums  orrr
wegen  Aufnahme  einer  Schuld  von  27,200  Thalern  bekennt  sich  die  ständische
Kommission  für  den  Chausseebau  des  Tilsiter  Kreises  Namens  des  Kreises  durch
diese,  für  jeden  Inhaber  gültige,  Seifens  des  Gläubigers  unkündbare  Verschreibung
  zu  einer  Schuld  vo  Thalern  Preußisch  Kurant  nach  dem
gesetzlich  bestehenden  Münzfuße,  welche  für  den  Kreis  kontrahirt  worden  und
mit  fünf  Prozent  jährlich  zu  verzinsen  ist,

Die  Rückzahlung  der  ganzen  Schuld  von  27,200  Thalern  geschieht  vom
Jahre  1853.  ab  allmälig  aus  einem  zu  diesem  Behufe  gebildeten  Tilgungsfonds
  von  wenigslens  drei  Prozent  jährlich  unter  Zuwachs  der  Zinsen  odn  den
getilgten  Schuldverschreibungen  nach  Maaßgabe  des  Tilgungsplanes.

Die  Folgeordnung  der  Einlösung  der  Schuldverschreibungen  wird  durch
das  Loos  beslimmt.  die  Ausloosung  erfolgt  vom  Jahre  1863.  ab  in  dem
Monate  Juni  jedes  Jahres.  Der  Kreis  behält  sich  jedoch  das  Recht  vor,
den  Tilgungsfonds  durch  größere  Ausloosungen  zu  verstärken,  sowie  sämmtliche
  noch  umlaufende  Schuldverschreebungen  zu  kündigen.  Oie  ausgeloosten,
sowie  die  gekündigren  Schuldverschreibungen  werden  unter  Bezeichnung  ihrer
Buchstaben,  Nummern  und  Beträge,  sowie  des  Termins,  an  welchem  die  Rückzahlung
  erfolgen  soll,  öffenrlich  bekanm  gemacht.  Oiese  Bekanntmachung  erfolgt
  sechs,  drei,  zwei  und  Einen  Monat  vor  dem  Jahlungstermine  in  dem
Vauischen  Staats-Anzeiger,  dem  Amtsblatte  der  Königlichen  Regierung  zu
Gumbinnen  und  dem  amtlichen  Organe  der  Kreisbehoͤrde  zu  Tilsit.

Bis  zu  dem  Tage,  wo  ssolchergestalt  das  Kapital  zu  entrichten  ist,  wird
es  in  halbjahrlichen  Terminen,  am  2.  Januar  und  am  2.  Juli,  von  heute  an
gerechnet,  mit  ....  Prozem  sährlich  in  gleicher  Münzsortre  mit  jenem  verzinset.

Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rück-Labe
  der  ausgegebenen  Zinskupons,  beziehungsweise  dieser  Schuldverschreibung,
bei  der  Kreis-Kommunalkasse  in  Tilsit,  und  zwar  auch  in  der  nach  dem  Eintritte
  des  Faͤlligkeitstermins  folgenden  Zeit.

Mit