Full text: Handbuch der Politik. Zweiter Band. (2)

Achtes Hauptstück. 
Die öffentlichen Lasten 
und Schulden. 
A. Die Lasten. 
37. Abschnitt. 
Gerechtigkeit in der Steuerverteilung. 
Vom 
Finanzpräsident Dr. F. W. R. Zimmermann zu Braunschweig. 
Inhalt: 
Literatur. 1. Begriffsbestimmung. 2. Relativität der Gerechtigkeit in der Steuervertellung. 3. Eigenart 
der Jetztzeit. Keine Einheitssteuer. 4. Steuersystem. 5. Oberste Steuerprinzipien. 8) Finanzpolitische Prinzipien. 
b) Volkswirisehaftliche Prinzipien. c) Prinzipien der Gerechtigkeit. d) Prinzipien der Steuerverwaltung. 6. Ge- 
rechtigkeit im Steuersystem und in den einzelnen Steuerarten. 7. Steuersystem der einzelnen Steuergewalten und 
Gesamtsteuersystem. 8. Einfluss des historischen Entwicklungsgangs. 9. Verhältnis der obersten Steuerprin- 
zlpien zu einander. 10. Resondero Schwierigkeiten in der Verwirklichung. 11. Endergebnis. 
Literatur: 
Eheberg, Handwörterbuch der Staats wissenschaften. 2 Aufl. Bd. VI S.1125f.—vonHeckel, 
Lehrbuch der Finanzwissenschaften. Bd. IS. 144 ff. — Ro r, System der Finanzwissenschaft. 3. Aufl. 
Ss.186ff.—Schäffle, Die Steuern. Bd. Is Ist S. 330. Ba ig 16ff. —von Stein, Lehrbuch der 
Finanzwissenschaft. Bd. I S. 455 ff. — Wagner, Finanzwissenschaft. Bd. II S. 247 ff. — Des Weiteren go 
vergleichen die besonderen Literaturnachweiss bei Eheberg a. a. O. S. 1164 und bei Wagner a. a. O. S. 2 
332, 372, 389, 428, 46 
1. Begriftsbestimmung. 
Die Steuern sind — um der kurzen aber treffenden Definition von Mayrs zu folgen — 
allgemeine Geldbeiträge der Bevölkerung, welche zur Bestreitung des öffentlichen Aufwands kraft 
der Finanzhoheit erhoben werden. Die Steuer ist aber nicht etwas von selbst „Gegebenes, ohne 
weiteres in den öffentlichen Einrichtungen nach jeder Richtung Begründetes; sie muss vielmehr, 
wie sie kraft der Finanzhoheit erhoben wird, von der die Finanzhoheit ausübenden Stelle, also im 
wesentlichen und nach dem Ausgangspunkt vom Staat, besonders festgelegt und im einzelnen ge- 
regelt werden. Daraus ergibt sich als eine in ihrer Bedeutung nicht zu unterschätzende Aufgabe des
	        
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