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Länder. Apitz war 1307 gestorben und zu Markgraf Friedrichs Glücke
schied auch (am 1. Mai 1308) König Albrecht aus diesem Leben, dem Mord—
stahle seines Neffen Johannes Parricida zum Opfer fallend. Sein Nach-
folger, König Heinrich VII. hatte zwar zuerst die Absicht, das aufgehaltene
Zerstörungswerk der Wettinschen Macht energisch wieder aufzunehmen;
änderte indessen diese Politik dahin um, jene Macht lieber zu erhalten, um
einer wirksamen Unterstützung durch dieselbe für seine anderen Pläne sicher
zu sein. Friedrich der Freidige empfing daher die Belehnung mit den meisten
Erblanden seines Hauses. Die Lausitz freilich, welche Diezmann im
Jahre 1298, um neue Mittel zur Fortsetzung des vom Vater aufgedrungenen
unnatürlichen Kampfes zu erhalten, bedauerlicherweise an den Erzbischof von
Magdeburg veräußert hatte, blieb verloren.3#)
Trotzdem kann man Friedrich den Freidigen oder Gebissenen einen
zweiten Errichter des Wettinschen Staatswesens nennen. Nachdem der
kühne Kriegsheld, der von jener Stunde an, wo seine Mutter schmerzlichen
Abschied von ihm nahm, wohl kaum ein ruhiges Jahr in seinem Leben
gehabt hat, durch die Einwirkung eines zu Erfurt aufgeführten geistlichen
Schauspieles (Die fünf klugen und die fünf törichten Jungfrauen) in
Schwermut verfallen war, starb er am 13. November 1324. Der quälende
Zweifel „Was ist der Christenglaube und die Hoffnung, wenn der Zorn
Gottes durch Nichts versöhnt werden kann“ war der unbeantwortet bleibende
Brennpunkt jenes geistlichen Spieles gewesen.
Sein Sohn Friedrich, genannt „der Ernsthafte“, war nicht viel
über 14 Jahre alt, als er seinem Vater in der Regierung folgte, die er
während der ersten Jahre unter Vormundschaft seiner Mutter von 1324
bis 1349 inne hatte. Den so jungen Fürsten erklärte sein Schwiegervater,
der inzwischen auf den Kaiserthron gelangte Herzog Ludwig von Bayern,
im Jahre 1329 für volljährig.
Ernst war die Zeit und ernsthaft mußte Gemüt wie Geistesrichtung
eines Landesherren werden (oder auch bereits geworden sein), dessen geistiges
Auge beim Besitzantritt des Erhaltenen, die Menge des Verlorenen über-
schaute. Ernst mußte auch der Vorsatz in ihm reifen, sich des so vielfach
angefochten gewesenen Besitzes zu wehren; und so kommt es, daß dem unter
diesen Zeichen zum Markgrafen gewordenen Friedrich der Stempel der
Ernsthaftigkeit in dem Maße aufgedrückt wurde, daß er nach dieser Eigen-
schaft benannt worden ist.
aufhaltend — dem im 37. Jahre seines Alters heimgegangenen Diezmann oder Titzmann
einen Grabgesang dichtete, dessen erste Strophen in goldenen Lettern auf dieses Fürsten
Epitaphium vor dem Hochaltar der Paulinerkirche zu Leipzig eingemeißelt wurden. Der
Gesang beginnt (nach Glafey, Kern der Geschichte Sachsens) mit den Worten: Tiz ego sum
mannus, me olim genuere Parentes.
31) Aus dem Besitze von Magdeburg kam die Lausitz sehr bald an Brandenburg; und
von da an Böhmen. Erst zwei Jahrhunderte später (1635) ist dieser alte Besitz mit der
erst seit dem 15. Jahrhundert sogenannten Oberlausitz, dem alten Milzener Lande wieder
an die Wettiner gefallen, um schließlich doch nur zur Hälfte bei ihnen zu verbleiben.