Metadata : Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

34  Betrachtungen

im  Durchschnitt  des  ganzen  Jahres  —  die  Nachfrage  danach  }).
Dazu  war  und  ist  der  Arbeiter  weder  geistlich.noch  sittlich  gebildet
  genug,  um  die  Pflicht  der  Sparsamkeit  in  den  Tagen  des
reichlicheren  Erwerbes  für  die  Zeiten  der  Bedrängnisse  in  vollem
Umfange  zu  erkennen  und  aus  eigener  Bewegung  zu  üben.
Auch  muss  anerkannt  werden,  dass  der  Einzelne  für  sich  allein
und  durch  blosses  Zurücklegen  eines  Sparpfennigs  den  verschiedenen
  Zufällen,  welche  ihn  bedrohen,  nicht  genügend,  noch  mit
Sicherheit  begegnen  kann.  Mit  der  Aussicht  auf  einen  entsprechenden
  Erfolg,  schwindet  sehr  erklärlich  auch  die  Neigung,  sich
Entbehrungen  aufzuerlegen,  um  für  die  Zukunft  zu  sorgen.  So
ist  also  in  Folge  theils  der  niedrigen  Lohnsätze,  theils  der  Unbedachtsamkeit
  und  Schwäche  des  Arbeiters  die  Nothwendigkeit
eingetreten,  aus  andern  Quellen  zu  ergänzen,  was  vom  Arbeitslohn
  allein  bestritten  werden  sollte.  Die  Zuschüsse,  welche  bei
dem  Bestehen  eines  festen  Dienstverhältnisses  der  Lohnherr  in
der  Form  einer  wohlwollenden  Theilnahme  zu  dem.  vertragsmässig
  festgesetzten  Lohne  für  Unglücksfälle  gewährt,  werden
dem  sogenannten  freien  Arbeiter  von  der  Gesellschaft  in  der
Form  der  Armenpflege  geleistet.

Würden  alle  Arbeiter,  deren  Unterstützung  im  Wege  der
Armenpflege  oder  aus  Mildthätigkeit  zeitweise  nothwendig  wird,
aus  dem  Staate  entfernt,  und  von  der  Concurrenz  ausgeschlossen,
—  z.  B.  durch  eine  massenhafte  Auswanderung  —  so  würde
der  Arbeitslohn  ohne  Zweifel.  beträchtlich  steigen.  Umgekehrt  ist
es  klar,  dass  der  Lohn  durch  die  Anwesenheit  und  Concurrenz
‚vieler  Arbeiter  herabgedrückt  wird,  deren  Unterhalt  zeitweise
von  fremder  Unterstützung  abhängt,  deren  Dienste  jedoch
periodisch  von  der  Gesellschaft  in  Anspruch  genommen  werden.

Der  dritte  Gesichtspunkt,  unter  welchem  Ansprüche
auf  Hilfsleistungen  erhoben  werden,  sind  die  nalürlichen  Be-1)

  Siehe  die  Bemerkungen  des  Verfassers  über  die  Lage  der  freien  Arbeiter
  in  der  Provinz  Preussen  in  v.  Lengerke:  Die  Provinz  Preussen  in
landwirthschaftlicher  Beziehung.  Berlin  1852.  S.  487.  Vergleiche  damit  die
im  Wesentlichen  durchaus  übereinstimmenden  Angaben  über  die  Verhältnisse
der  Einlieger  (Loosleute,  Heuerlinge  etc.)  in  den  übrigen  Provinzen  in
v.  Leangerke:  Die.  ländliche  Arbeiterfrage.  Berlin  1849.  S.  17  £,