Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

1)  Baknang.
2)  Stuttgart.
3)  Kirchheim.
4)  Weinsberg.
5)  Leonberg.

6)  Waiblingen.
7)  Reckarsulm.
8)  Nürtingen.
9)  Riedlingen.
10)  Geißlingen.
11)  Brackenheim.
12)  Böblingen.
15)  Nagold.

14)  Herrenberg.
15)  Tuttlingen.
16)  Neresheim.
17)  Ehingen.
18)  Freudenstadt.
19)  Maulbronn.
20)  Cannstadt.

K.  5.

zwepter  Klasse.
In  die  Besoldung  der  zwenten  Klasse  rreten  sodann  die  Oberamts-Richter  und  Oberamtleute
  der  übrigen  vierzig  Bezirke:

21)  Gaildorf.
22)  Crailsheim.
23)  Neuenbuͤrg.
24)  Wiblingen.
26)  Leutkirch.
26)  Vaihingen.
27)  Saulgau.
28)  Calw.

29)  Horb.

30)  Oberndorf.
31)  Rothweil.
32)  Spaichingen.
33)  Waldsee.
34)  Aalen.

55)  Wangen.
56)  Münsingen.
50)  Tettnang.
58.)  Welzheim.
39)  Sulz.

40)  Blaubeuern.

Durchgängige  Gleichstellung  der  Gehalte  der  Aktuare  und  Diener.
Die  Gehalte  der  Gerichts=  und  Oberamts-Aktuare,  sowie  der  Gerichts=  und  Oberamts-Diener
  sind  in  sämtlichen  vorgenannten  Bezirken  ganz  dieselben.

Festsetzung  d

g.

7.
leser  Gehalte.

Sie  betragen  für  die  Abtuare  fünf  hundert  Gülden,  für  die  Diener  zwei  hundert  Gulden

  in  baarem  Gelde.

Die  Leßtere  haben  von  diesem  Gehalte  auch  die  ihnen  hiernach  vorgeschriebenen

  Livree=  Stücke  anzuschaffen  und  in  gehörigem  Stand  zu  erhalten.