1) Baknang.
2) Stuttgart.
3) Kirchheim.
4) Weinsberg.
5) Leonberg.
6) Waiblingen.
7) Reckarsulm.
8) Nürtingen.
9) Riedlingen.
10) Geißlingen.
11) Brackenheim.
12) Böblingen.
15) Nagold.
14) Herrenberg.
15) Tuttlingen.
16) Neresheim.
17) Ehingen.
18) Freudenstadt.
19) Maulbronn.
20) Cannstadt.
K. 5.
zwepter Klasse.
In die Besoldung der zwenten Klasse rreten sodann die Oberamts-Richter und Oberamtleute
der übrigen vierzig Bezirke:
21) Gaildorf.
22) Crailsheim.
23) Neuenbuͤrg.
24) Wiblingen.
26) Leutkirch.
26) Vaihingen.
27) Saulgau.
28) Calw.
29) Horb.
30) Oberndorf.
31) Rothweil.
32) Spaichingen.
33) Waldsee.
34) Aalen.
55) Wangen.
56) Münsingen.
50) Tettnang.
58.) Welzheim.
39) Sulz.
40) Blaubeuern.
Durchgängige Gleichstellung der Gehalte der Aktuare und Diener.
Die Gehalte der Gerichts= und Oberamts-Aktuare, sowie der Gerichts= und Oberamts-Diener
sind in sämtlichen vorgenannten Bezirken ganz dieselben.
Festsetzung d
g.
7.
leser Gehalte.
Sie betragen für die Abtuare fünf hundert Gülden, für die Diener zwei hundert Gulden
in baarem Gelde.
Die Leßtere haben von diesem Gehalte auch die ihnen hiernach vorgeschriebenen
Livree= Stücke anzuschaffen und in gehörigem Stand zu erhalten.