Inhaltsverzeichnis : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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Art.  5.

5  ;  ;w  905  on  württ.  Markung  und  Gemeinde  Langenau,  Oberamts  Ulm.
Zwischen  Hoheitsstein  Nr.  205  und  206  bayr.  Steuergemeinde  Riedheim,  Bezirksamts  Günzburg,

ist  die  unbestrittene  Grenze  durch  die  von  Weisingen  nach  Langenau  führende  Straße  in
der  aus  der  Beilage  6  ersichtlichen  Weise  überbaut  worden.

Die  Grenze  wird  an  den  Wegrand  verlegt,  wie  dies  in  der  Beilage  6  eingezeichnet
und  rot  bandiert  ist.  Die  überbaute  bisher  württembergische  Wegfläche  (in  der  Beilage
gelb  angelegt)  im  Flächengehalt  von  3  a  39  qm  wird  an  Bayern  abgetreten.

(Vergl.  13.  Kommissionsprotokoll,  Stuttgart,  den  23.  April  1903,  Ziff.  II  und
Beil.  6  —  Handriß  Nr.  248  nördlich  der  Donau.)

Art.  6.

---  ;  ;  9  ##4r  württ.  Markung  und  Gemeinde  Isny,  Oberamts  Wangen.
Zwischen  Hoheitsstein  Nr.  239  und  240  bayr.  Steuergemeinde  Mauerhöfen,  Bezirksamts  Lindau,

hat  Florian  Mayer  in  Schanz,  Gemeinde  Mayerhöfen,  im  Jahr  1889  unerlaubterweise
die  in  der  Beilage  7  punktiert  eingezeichnete  Landesgrenze  bei  Erweiterung  seiner  Scheuer
überbaut.

Die  Landesgrenze  wird,  wie  in  der  Beilage  rot  bandiert  eingezeichnet,  von  Hoheitsstein
Nr.  238  bis  240  so  verlegt,  daß  das  ganze  Anwesen  auf  bayrisches  Gebiet  zu  liegen  kommt.
Die  in  der  Beilage  mit  gelber  Farbe  angelegte-  Fläche  fällt  an  Bayern,  die  mit  roter
Farbe  angelegte  Fläche  an  Württemberg.  Beide  Flächen  betragen  5,2  u  und  gleichen  sich
daher  aus.

(Vergl.  15.  Kommissionsprotokoll,  Isny,  den  7.  Oktober  1903,  Ziff.  1  und  Beil.  7
—  Handriß  Nr.  49  südlich  der  Donau.)

Art.  7.

a.  An  dem  die  Landesgrenze  bildenden  Nonnenbach  bei  württ.  Parkelle  Nr.  1.1  2.  Martung

banr.  Plan-Nr.  01,  Steuergemeinde
Kümmertsweiler,  Gemeinde  Hemigkofen,  Oberamts  Tettnang.  Parzelle-Nr.  202

Unterreitnau,  Bezirksamts  Lindau,  und  Plan-Nr.  901  u  und  b  derselben  Markungen
  sind,  wahrscheinlich  von  den  Besitzern  dieser  Parzellen,  früher  Durchstiche  gemacht
worden,  wodurch  kleine,  im  wesentlichen  sich  ausgleichende  Gebietsteile  abgeschnitten  werden.

Die  Mitte  des  korrigierten  Laufs  des  Nonnenbachs  wird  als  Landesgrenze  auf
diesen  Strecken  vereinbart.