Der Geheime Rat. 155
Spanien gab es einen Geheimen Rat zur Bearbeitung der wichtigen Staats-
geschäfte; es war damals die allgemein europäische Form der Staatsregierung,
wie heute die Ministerien.
Die Bedeutung der Stiftung des Geheimen Rates besteht nicht darin, daß
erst in diesem Akt der Anfang einer Beamtenregierung im Gegensatz zur
Regierung mit ständischen Räten zu sehen wäre — eine solche Beamtenregierung
bestand schon, wenn auch in wenig ausgebildeter Form, seit fast 100 Jahren —;
sie liegt auch nicht darin, daß mit diesem Akt die Stände grundsätzlich von dem
Einfluß auf die auswärtigen Augelegenheiten ausgeschlossen worden wären —
sie haben einen solchen Einfluß hin und wieder auch später noch geübt —; auch
die Berufung fremder Räte war nichts Neues, obwohl ihre Zahl unter Joachim
Friedrich besonders groß gewesen ist und den Ständen Anlaß zu mißgünstigen
Bemerkungen geboten hat. Das Verhältnis zu den Ständen ist nicht das Wesent-
liche dabei. Nicht der Landtag von 1602/3 hat die Veranlassung zur Stiftung
des Geheimen Rats gegeben, sondern der Tod des Markgrafen Georg Friedrich
mit den daran sich knüpfenden politischen Folgen. Jetzt, wo die Nachfolge in
Preußen, wie die in Jülich, in nähere Sicht trat, wurde die Regierung schwieriger,
verwickelter, verantwortungsvoller als vordem. Mit einem Kammerrat und
Kanzler kam man nicht mehr aus. Es bedurfte eines größeren Kreises be-
deutender Persönlichkeiten, und manche von diesen, wie Bylandt und aufangs
auch Waldenfels, standen dem Kanzler von Löben, der bisher die Geschäfts-
leitung beherrscht hatte, so selbständig und anspruchsvoll und mit so verschieden-
artigen Bestrebungen gegenüber, daß ihre Zusammenfassung in einem Kollegium
und in den Formen einer geregelten Geschäftsordnung die einzige Möglichkeit
zu bieten schien, um ein friedliches Zusammenwirken herbeizuführen. So war
der Geheime Rat vor allem eine politische und eine geschäftliche Notwendigkeit.
Zunächst kam jetzt ein frischer Zug in die brandenburgische Politik durch
das Eingreifen des Kurprinzen Johann Sigismund, dem der Kurfürst einen
sonst nicht gewöhnlichen Anteil an den Geschäften gönnte. In Verbindung mit
Bylandt und anderen Räten setzte er es durch, daß Brandenburg, ganz im
Gegensatz zu dem Rückzug von 1603, jetzt im Jahre 1605 entschieden auf die
Seite der protestantischen Aktionspartei trat. Ein Vertrag mit Kurpfalz wurde
geschlossen (Februar 1605) und zugleich durch das Verlöbnis zwischen dem
10jährigen Sohn Johann Sigismunds, Georg Wilhelm, und der 8jährigen
pfälzischen Prinzessin Charlotte eine zukunftreiche Familienverbindung zwischen
den beiden Häusern angebahnt. Ihre eigentliche politische Bedeutung aber erhielt
diese Wendung durch das im April 1605 geschlossene Bündnis der beiden
Kurfürsten mit der niederländischen Republik, durch welches zunächst für 3 Jahre
ausgemacht wurde, daß gegen eine Zahlung von 100 000 Gulden jährlich die
Republik 5000 Mann bereithalten sollte, um unter Umständen Jülich für
Brandenburg in Besitz zu nehmen. Es war ein Schritt, der großen Eindruck
im Reiche und darüber hinaus machte.
Zu derselben Zeit gelang auch die Erwerbung der Vormundschaft in
Preußen. Die verwandtschaftlichen Bande mit dem preußischen Hause, an denen
ja auch die Aussicht auf Jülich hing, waren noch verstärkt worden dadurch, daß
Joachim Friedrich, der kurz vorher Witwer geworden war, im Jahre 1603 die
jüngere preußische Prinzessin, Eleonore, geheiratet hatte, so daß er der Schwager