Königskrone und Staatseinbeit. — Die Entartung der Finanzverwaltung. 265
des neuen Obertribunals noch ausgenommen. Diese Buntscheckigkeit in der
Gerichtsverfassung zeigt deutlich, daß man es damals noch nicht mit einem Ein-
heitsstaat zu tun hat; sie ist erst 1748 durch die Cocceiische Justizreform beseitigt
worden; erst seit dieser Zeit ist das Oberappellationsgericht wirklich der oberste
Gerichtshof der Monarchie geworden.
Eins der hauptsächlichsten Werkzeuge des Kurfürsten bei der Durchführung
des Kronprojekts war der Freiherr Johann Kasimir Kolbe von Wartenberg ge-
wesen, der aus dem pfälzischen in den brandenburgischen Dienst übernommen,
vom Kaiser 1699 mit dem Reichsgrafentitel begnadet, nach Danckelmans Sturz
allmählich der Günstling und einflußreichste Berater des Kurfürsten geworden
war, in der Stellung als Oberkämmerer, mit der er eine Reihe von Spezial-
aufträgen, wie Verwaltung der Kammer-Schatulle, des Postwesens, der Jägerei
u. a. verband. Er nahm die erste Stelle am Hofe ein; anßer den Prinzen des
königlichen Hauses ist er der einzige gewesen, dem der Schwarze Adler-Orden
gleich nach der Stiftung verliehen worden ist. Seit 1702 erscheint er als Premier=
minister, ohne daß er eine ordentliche Bestallung deswegen erhalten hatte und
ohne daß er beim Geheimen Rat introduziert worden wäre. Er hatte es ver-
standen, sich ein Einkommen von 123 000 Talern zu verschaffen und führte die
Geschäfte im Geiste eines Höflings, nicht eines Staatsmannes. Er besaß eine
virtuose Kunst in der Behandlung des Königs und verstand es, ihn durch den
Zauber seiner Persönlichkeit und den Ton herzlicher und unbedingter Ergebenheit
immer fester an sich zu fesseln. Bald gebot er unumschränkt am Hofe; nur wer
sich ihm fügte, konnte sich halten oder vorwärts kommen. Um so merkwürdiger
erscheint die Abhängigkeit des allmächtigen Günstlings von seiner Frau, einer
intriganten, habsüchtigen und ehrgeizigen Person von niederem Herkommen,
anrüchiger Vergangenheit und anstößigem Leben. Sie verstand es, trotz aller
Schwierigkeiten, sich am Hofe durchzusetzen, und wurde der Mittelpunkt eines
lebhaften Ränkespiels, das die Stellung ihres Gemahls mehr als einmal zu
erschüttern drohte. Aber nach jeder Krisis befestigte sich der Oberkämmerer unr
noch mehr in der Gunst des Königs, dem er uneuntbehrlich wurde, weil er nur
dem einen Grundsatz folgte, allen Launen seines Gebicters zu schmeicheln.
So herrschte ein anderer Geist in dem neuen Königreich als zu Dauckelmans
Zeit: statt der Staatsräson dominierte die Hofkabale. Es kam bald dahin, daß
die Ausgaben des Hofes sich verdoppelten und verdreifachten, ohne daß neue
Einnahmequellen eröffnet worden wären. Die Finanzen gerieten in Unordnung.
Man versäumte, die verheißungsvollen Anfänge guter Ordnung im Kassen= und
Rechnungswesen fortzubilden und nach festen Etats zu wirtschaften. Die Geheime
Hofkammer wurde aus ihrer Stellung als oberste Zentralbehörde der Kammer-
verwaltung verdrängt durch das sogenannte Ober-Domänendirektorium, dessen
Mitglieder nun die oberste Leitung und Aufsicht führten, während den Geheimen
Kammerräten der alten Behörde die Arbeit und die Verantwortlichkeit auf-
gebürdet wurde. An der Spitze dieses Ober-Direktoriums stand Wartenberg
selbst, der als Oberkämmerer auch über die noch nicht zum eigentlichen Kammer-
staat gehörigen Geldquellen verfügte; er hatte es verstanden, sich allen Einfluß
auf den Herrscher zu sichern, während er sich von aller Verantwortlichkeit förmlich
entbinden ließ. Neben ihm war später von besonders verderblichen Einfluß in
dieser Behörde der Hofmarschall, Reichsgraf von Sayn-Wittgenstein, ein Mann