Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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9 ver Regierung von Niederbahern K. d. J. für 28 
Landgerichts= und 3 Stadtgerichts-Physikate 341 fl. 
3) der Regierung der Pfalz K. d. J. für 31 Cantons- 
Physikate 341 fl. 
4) der Regierung der Oberpfalz und von Regensburg 
K. d. J. für 30 Land= und 2 Stadtgerichts-Physikate 352 fl. 
5) der Regierung von Oberfranken K. d. J. für 31 
Land= und 2 Stadtgerichts-Physikate 363 fl. 
6) der Regierung von Mittelfranken K. d. J. für 32 
Land= und 4 Stadtgerichts-Physikate . 396 fl. 
7) der Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg 
K. d. J. für 44 Land= und 3 Stadtgerichts-Physikate 517 fl. 
8) der Regierung von Schwaben und Neuburg K. v. J. 
für 36 Land= und 3 Stakrtgerichts-Physikate 429 fl. 
Aus diesen Summen sind Jedem der bezeichneten Physikate 
eilf Gulden zu verabfolgen. 
Dabei sind die Gerichtsärzte dafür verantwortlich zu 
machen, daß sie vom 1. Januar 1857 an vdas ärztliche 
Intelligenzblatt für das Physikat beziehen, dasselbe sowie das 
ihnen fortan unentgeltlich zukommende Kreisamtsblatt evident 
halten und binden lassen und in Bezug auf Schreibmaterialien 
für den Amtsgebrauch diejenige Vorsorge treffen, welche zur 
Herstellung und Erhaltung einer entsprechenden Amts-Registratur 
nothwendig ist. Bei den Amtsextraditionen und Visitationen 
ist darauf zu achten, ob die Gerichtsärzte dieser Verpflichtung 
nachkommen und, wo Dieses etwa nicht der Fall sein sollte, 
die Haftung der betreffenden Beamten für Ergänzung der 
Mängel und Defekte in Anspruch zu nehmen. 
Die Kreditseröffnung für die vorbezeichneten Beträge ist 
eingeleitet. 
München, 28. Oktober 1856. 
Auf Seiner köhniglichen Majestät Allerhöchsten Befehl. 
Graf von Reigersberg. 
Nr. 12, 325. §S. 32. 
Ensalzun der k. Regierung von Niederbayern, K. d. J., vom 
7. Februar 1858 Regie-Mittel, für die k. Gerichtsärzte betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern. 
Durch die Entschließung vom 15. November 1856 Nr. 3195 
bez. Betreffs wurde bestimmt, daß, weil die bewilligten Beiträge
	        
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