Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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XXII. Fach. Medizinische Topographie und Statistik. 
Aktenbünde: 3. Meteorologische und Witter- 
1. Populations-Listen. ungs-Beobachtungen. 
2. Krankheits “ und Sterbe= 4. Geographische, physikalische 
Listen. naturhistorische, pathologische 
Notizen 2c. 
XXIII. Fach. Jahresbericht 
Aktenbünde: Nach Jahrgängen. 
XXIV. Fach. Verschiedenes. 
Hieher: Aerztlicher Verein, Wittwen-Verein, Correspondenz mit 
verschiedenen Behörden 2c. 
Nr. 6034. K. 32. 
Entschließung der k. Regierung von Niederbayern, K. d. J., vom 
30. November 1853, Normen für die Geschäftsführung und Registratur 
der Gerichtsärzte betr. 
Dieselbe ist mit vorstehender Entschließung der k. Regierung 
von Oberbayern gleichlautend. 
——— — 
Nr. 28,937. K. 53. 
Entschließung der k. Regierung von Niederbayern, K. d. J., vom 
8. August 1856, Normen für Geschäftsführung und Registratur der 
Gerichtsärzte betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Mit Regierungs-Entschließung vom 30. November 1853 
Nr. 6034 bezeichneten Betreffs sind den Gerichtsärzten in 
Niederbayern gleichmäßige Normen für die Geschäftsführung 
und die Registratur mitgetheilt, jedoch am Ende bemerkt worden, 
es sei nicht gemeint, daß der mitgetheilte Entwurf überall genau 
nach dem Buchstaben ausgeführt werden müsse, sondern es solle 
derselbe nur für jene Gerichtsärzte als Muster dienen, welche 
noch keine entsprechende Registratur besitzen; wo dieses der Fall 
sei, reiche es hin, die verwandten Gegenstände in erwähnter 
Art zusammenzustellen. 
Da nun aber die bisherigen Untersuchungen der Physikate 
gezeigt haben, daß bei vielen Gerichtsärzten die Geschäfts- 
führung noch immer sehr unvollkommen und die Registratur
	        
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