Full text : Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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XIV.  Fach.  Armen-Wesen.

Aktenbünde:
1.  Allgemeine  Vorschriften,  Erlasse,
  Elenchus  medic.
pauperum.

2.  Armenärzte,  Instruktion,  Vertheilung,
  Entschädigung  derselben.


3.  Behandlung  armer  Kranker,
Heimathloser.

XV.  Fach.  Gefängniß-Wesen.

Aktenbünde:
1.  Allgemeine  Verordnungen,
Erlasse.

2.  Zustand  und  Beaufsichtigung

der  Frohnfeste,  Gefängnisse
Verhaftlokale.

3.  Behandlung  kranker  Arrestanten,
  Vaganten,  Schüblinge.

XVI.  Fach.  Gerichtliche  Medizin.

Aktenbünde:
1.  Allgemeine  Vorschriften,  Instruktionen
  über  Untersuchungen,
  Wundbeschau,  Sektionen,
  Gutachten  2rc.
2.  Untersuchungen  und  Gutachten

a)  über  Körper-Verletzungen
und  Täödtungen,

b)  über  zweifelhafte  Todesarten
  neugeb.  Kinder,

JPc)  über  Vergiftungen  und
giftige  Körper,

d)  über  psychische  Krankheitszustände,
  Zurechnungsfähigkeit,


 

e)  über  zweifelhafte  Schwangerschaft,
  Geburt,  Zeugungsvermögen,


lnüber  Nothzucht  und  Unzucht,

ghüber  ärztliche  Kunstfehler.

h)  über  plötzliche  Todesfälle
und  Selbstmorde,

i)  über  Duelle.

3.  Aerztliche  Zeugnisse  über  Gesundheitszustände,
  Arbeitsfähigkeit,
  Tauglichkeit  zu  gewissen
  Funktionen,  Pensionirung,
  Sustentation,  Alimentation,
  Badekuren,  Strafqualifikation,
  Transportirung  2c.  2c.

XVII.  Fach.  Sorge  für  gesunde  Luft.

Aktenbünde:
1.  Reinlichkeit  der  Straßen,
Plätze,  Kanäle,  Abtritte,
Entfernung  von  Sümpfen,

Morästen,  Baumpflanzungen.

2.  Sorge  für  gesunde  Wohnungen,
  Anlage  von  Häusern,
Strassen,  Neubauten.

 

3.  Sorge  für  Unschädlichkeit  von
Fabriken  und  Gewerben  für
die  Arbeiter  und  die  Nachbarschaft.