Full text : Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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6)  Es  wurde  häufig  die  Wahrnehmung  gemacht,  daß  eine
nur  oberflächliche  Instruirung  und  Auffassung  für  hinreichend
gehalten  wurde,  bestehende  Zustände  unbedingt  zu  tadeln  oder
Vorschläge  einzubringen,  die  sich  durch  Nichts  als  haltbar  oder
ausführbar  bewiesen.  Durch  ein  solches  Verfahren  wird  Vielschreiberei
  erzeugt  und  werden  oft  anerkannt-heilsame  Reformen
in  ihrer  Entwickelung  aufgehalten  und  in  das  Gegentheil  verkehrt.
  Die  unterfertigte  Stelle  versieht  sich  sohin  zu  dem  Eifer
des  gesammten  ärztlichen  und  thierärztlichen  Personales,  daß  es
alles  zu  weit  Greifende,  Unbestimmte  oder  Ungenaue  vermeidend
  nur  auf  dem  Boden  der  wirklichen  Sachlage  und  Thatfrage
  in  gehöriger  Instruirung  und  Auffassung  der  Detail-Gegenstände
  sich  bewegen  werde.

7)  Die  k.  Gerichtsärzte,  welchen  die  Berichte  der  Anstaltsvorstände,
  der  praktischen  Aerzte  und  Thierärzte  ihrer  Distrikte
zugestellt  werden  müssen,  haben  dieselben,  wie  bisher  geschehen,
im  Originale  vorzulegen  und  stets  da  mit  Randnoten  gewissenhaft
  zu  versehen,  wo  sie  der  Ueberzeugung  sind,  daß  die  Angaben
  oder  Schilderungen  entweder  nicht  das  gehörige  Maaß
halten  oder  von  objektiver  Begründung  zu  weit  abliegen,  um  sie
als  brauchbar  ansehen  zu  können.

8)  Die  seitherigen  allgemeinsten  und  vorzüglichsten  Klagen,
von  einzelnen  speziellen  Fällen  abgesehen,  schöpften  ihren  Ursprung
  aus  den  Uebergriffen,  welche  sich  Laien  und  das  niederärztliche
  Personale  zum  Nachtheile  des  Volkes  wie  des  höheren
ärztlichen  Standes  zu  Schulden  kommen  lassen,  ferner  aus
Mängeln  und  Gebrechen  in  der  Sanitätsverwaltung  hinsichtlich
gesundheitswidriger  (öffentlicher  und  Privat-)  Bauten,  fehlerhäfter
  Kinderpflege,  Verwahrlosung  und  Vernachlässigung  der
Kinder  im  gesunden  und  kranken  Zustande  derselben,  mangelhafter
  Einrichtung  öffentlicher  Kranken=  und  Armen-Anstalten,
ungesunder  Lebensmittel,  Trinkwasser  u.  s.  w.  Dieses  sind
Klagen,  wie  sie  allenthalben  in  der  Welt  vorkommen  und  vorkommen
  werden.  Hier  handelt  es  sich  meistens  darum,  ob  in
einzelnen  Fällen  die  ursächlichen  Momente  aufzufinden  und  zu
bezeitigen  seien,  und  ist  es  die  vorzüglichste  Aufgabe  der  Jahresberichte,
  diese  ursächlichen  Momente  zu  bezeichnen  und  die  Mittel
anzugeben,  durch  welche  Abhilfe  geschafft  werden  kann.  Die
Ursachen  sind  persönlich,  zeitlich  oder  örtlich  und  nur  aus  der