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Berichts vom 14. d. Mts. angewiesen, deren Ansinnen wegen
Rückvergütung jener Kurkosten, welche für den mit dem
Krätzenübel behafteten, in der Krankenanstalt zu Abensberg
geheilten, vermögenslosen Anton Adam aus Krummenaab
erlaufen sind, zu entsprechen, da die Entschließung vom
24. Oktober 1828 für den speciellen Fall der Zuweisung eines
von der Krätze befallenen inländischen Handwerksgesellen zur
Heilung einer Gemeinde, der er nicht zugehört, ausdrücklich
bestimmt, daß der Ersatz der erlaufenen Kur= und Verpfleg-
ungskosten von der heimatlichen Gemeinde zu leisten sei.
München, den 26. Juni 1832.
Staatsministerium des Innern.
An die Königl. Regierung des Obermainkreises, K. d. J., also ergangen.
Mittheilung der Königl. Negierung des Regenkreises, K. d. J.
§S. 125.
Ministerial-Entschließung vom 14. Dezember 1832, die in Baden
in Ansehung der mit der Krätze behafteten Handwerksbursche er-
lassenen Verfügungen betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Die in Baden in Ansehung der mit der Krätze behafteten
Handwerksbursche erlassenen Verfügungen vom 1. Juni und
28. September 1830 werden der Königlichen Regierung zur
Wissenschaft mit dem Auftrage mitgetheilt, bis auf weiters
allen aus des Großherzogthum Baden nach Bayern instradirten,
mit der Krätze behafteten ausländischen Handwerksburschen, an
der Grenze den Eintritt zu verweigern, und hinsichtlich
der Inländer in Gemäßheit der Entschließung vom
20. März 1828 zu verfahren.
Hiernach sind die untergeordneten Behörden geeignet an-
zuweisen.
München, den 14. Dezember 1832.
Staatsministerium des Innern.
An sämmtliche Königl. Kreisregierungen, K. d. J., also ergangen.
Abdruck der allegirten Entschließungen.
(Bekanntmachung, die Krätzekrankheit betr.)
Die Krätze, eine der ältesten und größten Plagen der
Menschen, hat sich seit einiger Zeit, vorzüglich auf dem Lande
und unter der ärmeren gewerbtreibenden Volksklasse, so auffallend