Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

692 
muß eine eigentlich therapeutische Prophylaxis allgemein ein- 
geleitet werden und in dieser Beziehung hat sich Nichts so 
zweckmäßig erwiesen, als wenn jedem Thiere je nach Verhält- 
niß seines Alters und seiner Größe ein paar Gran Tartarus 
stibiatus mit einigen Granen Pulv. radic. veratri albi mit 
der Milch vermengt verabreicht werden. Durch das hierauf 
erfolgende sehr ergiebige Erbrechen wird eine wohlthätige Er- 
schütterung und Umstimmung des ganzen Nervensystemes, eine 
gleichmäßigere Mischung und Vertheilung der Säfte bewirkt 
und dadurch eines der wesentlichsten die Anlagen zum Milz- 
brande bedingenden Momente, Stockungen und Anhäufungen 
des Blutes in den zum Pfortadersysteme gehörigen Organen 
beseitiget. Da jedoch die außerordentlich wohlthätigen Wirkungen 
eines solchen Brechmittels natürlich nur vorübergehend sein 
können, so ist es nothwendig, dasselbe nach 14 Tagen bis 
spätestens 3 Wochen zu wiederholen, insoferne nämlich die 
frühere Witterungsbeschaffenheit noch fortdauert, oder die Seuche 
inzwischen nicht völlig erloschen ist. Auf diese Art und bei 
genauer Befolgung der eben in Kürze bezeichneten Maaßregeln 
gelingt es gewöhnlich, wenn auch nicht gerade die Seuche völlig 
zum Verschwinden zu bringen, so doch die von ihr hervorge- 
brachten Verluste auf eine möglichst geringe Anzahl zu reduziren, 
wie dies eine vielfältige Erfahrung längst gelehrt hat.“ 
VI. 
Vorkehrungen gegen den Milzbrand. 
S. 224. 
Ministerial-Entschließung vom 21. Juli 1807, Viehseuche betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Nachdem jene Pferd-, Hornvieh= und Schweinsseuche (ein 
entzündlich-fäulichtes mit Brandbeulen verbun- 
denes Fieber [Anthrax vagansl), welches dem Landmanne 
unter der populären Benennung des Milzbrandes oder des 
gelben Schelmes, noch von den Jahren 1788, 1790, 1793, 
1794 und 1795 bekannt ist, sich zu verbreiten beginnet, und 
nicht nur erwähnten Thiergattungen, sondern auch Menschen, 
die ganz unvorsichtig das Aas berühren, das kranke Fleisch 
genießen, die Häute des krank geschlachteten oder gefallenen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.