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muß eine eigentlich therapeutische Prophylaxis allgemein ein-
geleitet werden und in dieser Beziehung hat sich Nichts so
zweckmäßig erwiesen, als wenn jedem Thiere je nach Verhält-
niß seines Alters und seiner Größe ein paar Gran Tartarus
stibiatus mit einigen Granen Pulv. radic. veratri albi mit
der Milch vermengt verabreicht werden. Durch das hierauf
erfolgende sehr ergiebige Erbrechen wird eine wohlthätige Er-
schütterung und Umstimmung des ganzen Nervensystemes, eine
gleichmäßigere Mischung und Vertheilung der Säfte bewirkt
und dadurch eines der wesentlichsten die Anlagen zum Milz-
brande bedingenden Momente, Stockungen und Anhäufungen
des Blutes in den zum Pfortadersysteme gehörigen Organen
beseitiget. Da jedoch die außerordentlich wohlthätigen Wirkungen
eines solchen Brechmittels natürlich nur vorübergehend sein
können, so ist es nothwendig, dasselbe nach 14 Tagen bis
spätestens 3 Wochen zu wiederholen, insoferne nämlich die
frühere Witterungsbeschaffenheit noch fortdauert, oder die Seuche
inzwischen nicht völlig erloschen ist. Auf diese Art und bei
genauer Befolgung der eben in Kürze bezeichneten Maaßregeln
gelingt es gewöhnlich, wenn auch nicht gerade die Seuche völlig
zum Verschwinden zu bringen, so doch die von ihr hervorge-
brachten Verluste auf eine möglichst geringe Anzahl zu reduziren,
wie dies eine vielfältige Erfahrung längst gelehrt hat.“
VI.
Vorkehrungen gegen den Milzbrand.
S. 224.
Ministerial-Entschließung vom 21. Juli 1807, Viehseuche betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Nachdem jene Pferd-, Hornvieh= und Schweinsseuche (ein
entzündlich-fäulichtes mit Brandbeulen verbun-
denes Fieber [Anthrax vagansl), welches dem Landmanne
unter der populären Benennung des Milzbrandes oder des
gelben Schelmes, noch von den Jahren 1788, 1790, 1793,
1794 und 1795 bekannt ist, sich zu verbreiten beginnet, und
nicht nur erwähnten Thiergattungen, sondern auch Menschen,
die ganz unvorsichtig das Aas berühren, das kranke Fleisch
genießen, die Häute des krank geschlachteten oder gefallenen