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und Leitung der betreffenden k. Regierungs-Präsidenten, mit
dem erfreulichsten Erfolge bereits bestehenden Vereine hinge-
wiesen und bemerkt wird, daß die höchst wünschenswerthe pro-
vinzielle Entwicklung von Taubstummen-Anstalten vorzugsweise
auf diesem Wege zu fördern, daß endlich eventuell und im Falle
besonderen Bedürfnisses, auch die allerhöchste Bewilligung zu
einer, an jenem Sonntage, an welchem das Evangelium von
der Heilung des Taubstummen verkündet wird, in sämmtlichen
christlichen Kirchen des Kreises unter Mitwirkung der Pfarr-
geistlichkeit, zu veranstaltenden Collecte nachzusuchen sein werde.
4) Das Tanbstummen-Erziehungsinstitut zu München wird
als eine, nicht nur den Zöglingen aus Oberbayern, sondern
auch jenen aus den übrigen Kreisen zugängliche Centralanstalt
erklärt und soll deßfalls zu den in den einzelnen Regierungs-
bezlrken zu errichtenden Taubstummen= Anstalten in ein ange-
messenes Verhältniß gesetzt werden.
5) Damit die Wohlthat des Taubstummen-Unterrichtes so
viel möglich auch den Taubstummen auf dem platten Lande
allenthalben zu Theil werde; sollen die in den Schullehrer-Se-
minarien mit dem Taubstummen-Unterrichte vorzugsweise ver-
traut gewordenen Lehrer auf jene Bezirke, in welchen sich
Taubstumme befinden, vertheilt und für diesen Unterricht mit
entsprechenden Remunerationen aus Lokalmitteln bedacht werden.
6) Damit endlich die geistlichen Schulvorstände auch von
diesem Unterrichte die zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten als
Schulinspektoren erforderlichen Kenntnisse sich erwerben können,
soll den Candidaten der Theologie, welche sich in, mit Taub-
stummen-Unterrichtsanstalten versehenen Orten befinden, zur
Pflicht gemacht werden, an dem Unterrichte der Taubstummen
durch öftere Anschauung Theil zu nehmen. Den protestanti-
schen Candidaten der Theologie aber soll dieser Unterricht im
theologischen Ephorate zu Erlangen ertheilt und zu dem Ende
auf Vorschlag des königlichen protestantischen Oberkonsistoriums
ein Repetent des Ephorates, welcher hiezu Talent und Nei-
gung besitzet, an eines der Schullehrer-Seminarien zur An-
eignung und Einübung der Taubstummen= Unterrichtsmethode
auf einige Zeit abgeordnet werden.
Die königl. Regierung von Oberbayern, Kammer des
Innern, wird hienach beauftragt, die zum Vollzuge der aller-