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Gesetzblatt
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fuͤr das
Köni greich Ba i
2
eermn.
VI. Stück.
München, Sonnabend den 23. May 1813.
Inhalt.
Königliche Verorbunngen:
den dltern 7 Kreisen betreffend. —
Jahr 1317/18 betresffend.
Die direeten Staats = Auflasen för das Finanz= Jahr i1317s18 in
Die Kriegskosten = Peráägzuatious = Umlagen für das Etats-
Verordnungen.
(Die directen Staats = Auflagen für das Finanz-Jahr
18712/18 in den dltern 7 Kreisen
des Reichs betreffend. !)
Maximilian Josepb,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wie haben bereits durch Unsere Verordmung
vom 19. Jänner dieses Jahres Unsere
Regierungen der Altern 7 Kreise ermeächtiger,
einstweilen diejenigen Ziele der
bestehenden directen Steuern, welche im
ersten Semester dieses Verwaltungs-Jahres,
bis zum Schluße März nämlich, verfallen
seyn werden, erheben zu lassen, und
beschließen nunmehr nach Vernehmung Unseres
Staatsrathes, daß für das Ill##e Semester
dasselbe beobachtet, und überhaupt
für das laufende Finanz-Jahr dieselben directen
Auflagen in denselben Jielen, und
in demselben Maße, wie im vorigen Jahre,
ausgeschrieben und erhoben werden sollen.
Unsere Regierungen des Untermain:
des Obermain des Rezat= des Regen= des
D des Unterdonau und des Isar-7