Full text : Unser Preußen.

6.  Preußens  Fall  und  Wiederaufrichtung  unter  Friedrich  Wilhelm  III.  181

französischen  Besatzung  zu  befreien.  Aber  Napoleon  zog  alle  Verhandlungen
absichtlich  in  die  Länge,  um  Preußen  bis  aufs  Blut  auszusaugen.  Vergebens
versuchte  des  Königs  Bruder,  Prinz  Wilhelm,  von  Napoleon  mildere  Bedingungen
  zu  erlangen,  indem  er  nebst  seiner  Gemahlin  so  lange  in  französischer
Gefangenschaft  zu  bleiben  versprach,  bis  die  ganze  Kriegsschuld  abgetragen
wäre.  Erst  im  Herbst  1808,  als  Napoleon  seiner  Truppen  im  Kampfe  gegen
Spanien  bedurfte,  bot  er  selber  eine  Räumung  Preußens,  wenn  auch  unter
harten  Bedingungen,  an.  In  denselben  Tagen  wurde  er  dann  durch  einen
aufgefangenen  Brief  Steins  (S.  186)  aufs  heftigste  gereizt,  und  unter  Drohungen
erzwang  er  den  Pariser  Vertrag  (8.  September).  Preußen  sollte  als  rückständige
  Schuld  noch  140  Millionen  Franken  zahlen,  innerhalb  der  nächsten
zehn  Jahre  nicht  mehr  als  42000  Soldaten  halten,  keine  Landwehr  ausbilden
  und  keine  Volksbewaffnung  dulden.  Bis  zur  völligen  Abtragung  der
Kriegsschuld  mußten  Napoleon  Stettin,  Küstrin  und  Glogau,  sowie  fieben
Etappenstraßen  quer  durch  das  preußische  Gebiet  eingeräumt  werden.  In
Erfurt  (S.  186)  setzte  er  auf  Alexanders  Fürsprache  die  Kriegsschuld  auf
120  Millionen  herab;  auch  diese  Summe  vermochte  das  ausgesogene  Land
trotz  aller  Ersparnisse,  Anleihen  und  Domänenverkäufe  nie  abzutragen,  in
Wirklichkeit  haben  ihm  aber  die  Franzosen  allein  während  der  beiden  Besatzungsjahre
  1¼  Milliarden  Franken  abgepreßt.  Ende  1808  zog  das  französische
  Heer  mit  Ausnahme  der  Besatzung  der  drei  Festungen  ab;  aber  trotzdem
  blieb  das  Land  noch  in  Napoleous  Gewalt.

Nicht  weniger  wichtig  als  die  Befreiung  des  Landes  war  die  Aufgabe,
das  ganze  Staatswesen  umzugestalten  und  in  dem  Volke  einen
sittlichen,  religiösen,  vaterländischen  Geist  zu  wecken.  König  Friedrich
Wilhelm  III.  hatte  sich  schon  seit  seinem  Regierungsantritt  mit  dem  Gedanken
getragen,  den  Bauern  und  Bürgern  eine  größere  Freiheit  zu  gewähren,  auf
seinen  Befehl  hatten  die  Minister  schon  vor  Steins  Ankunft  einen  Entwurf
über  die  Aufhebung  der  Erbunterthänigkeit  in  Ost=  und  Westpreußen
ausgearbeitet.  Stein  hatte  die  Unfreiheit  des  Landvolks  stets  als  einen  großen
Schaden  für  das  Land  anugesehen  und  befürwortete  die  Ausdehnung  dieses
Gesetzes  auf  den  ganzen  Staat.  Der  König  stimmte  freudig  zu.  So  erschien
am  9.  Oktober  1807  das  „Edikt,  den  erleichterten  Besitz  und  den
freien  Gebrauch  des  Grundeigentums,  sowie  die  perfsönlichen
Verhältnisse  der  Landbewohner  betreffend“.  Fortan  konnte  der
Adlige  bürgerliche  Güter  erwerben  und  bürgerliches  Gewerbe  treiben,  der
Bürger  und  Bauer  auch  in  den  Besitz  adliger  Grundstücke  gelangen,  der
Bürger  in  den  Bauernstand,  der  Bauer  in  den  Bürgerstand  treten.  Hinfort
durfte  kein  Unterthänigkeitsverhältnis  mehr  entstehen,  die  bisherigen  Unterthänigkeitsverhältnisse
  wurden  aufgehoben;  nach  dem  Martinitage  1810  sollte
es  in  Preußen  nur  noch  freie  Leute  geben.  Damit  gewannen  etwa
zwei  Drittel  der  Einwohner  des  Staates  die  unbeschränkte  persönliche
  Freiheit;  die  kastenartige  Trennung  der  Stände  war
gefallen.  Viele  Adlige  waren  mit  diesen  Neuerungen  natürlich  unzufrieden
und  suchten  Stein  zu  verdrängen,  in  der  Prignitz  tobten  selbst  die  Bauern
gegen  „die  neue  Freiheit“;  aber  der  König  ließ  sich  nicht  irre  machen.  Auf