6. Preußens Fall und Wiederaufrichtung unter Friedrich Wilhelm III. 181
französischen Besatzung zu befreien. Aber Napoleon zog alle Verhandlungen
absichtlich in die Länge, um Preußen bis aufs Blut auszusaugen. Vergebens
versuchte des Königs Bruder, Prinz Wilhelm, von Napoleon mildere Bedingungen
zu erlangen, indem er nebst seiner Gemahlin so lange in französischer
Gefangenschaft zu bleiben versprach, bis die ganze Kriegsschuld abgetragen
wäre. Erst im Herbst 1808, als Napoleon seiner Truppen im Kampfe gegen
Spanien bedurfte, bot er selber eine Räumung Preußens, wenn auch unter
harten Bedingungen, an. In denselben Tagen wurde er dann durch einen
aufgefangenen Brief Steins (S. 186) aufs heftigste gereizt, und unter Drohungen
erzwang er den Pariser Vertrag (8. September). Preußen sollte als rückständige
Schuld noch 140 Millionen Franken zahlen, innerhalb der nächsten
zehn Jahre nicht mehr als 42000 Soldaten halten, keine Landwehr ausbilden
und keine Volksbewaffnung dulden. Bis zur völligen Abtragung der
Kriegsschuld mußten Napoleon Stettin, Küstrin und Glogau, sowie fieben
Etappenstraßen quer durch das preußische Gebiet eingeräumt werden. In
Erfurt (S. 186) setzte er auf Alexanders Fürsprache die Kriegsschuld auf
120 Millionen herab; auch diese Summe vermochte das ausgesogene Land
trotz aller Ersparnisse, Anleihen und Domänenverkäufe nie abzutragen, in
Wirklichkeit haben ihm aber die Franzosen allein während der beiden Besatzungsjahre
1¼ Milliarden Franken abgepreßt. Ende 1808 zog das französische
Heer mit Ausnahme der Besatzung der drei Festungen ab; aber trotzdem
blieb das Land noch in Napoleous Gewalt.
Nicht weniger wichtig als die Befreiung des Landes war die Aufgabe,
das ganze Staatswesen umzugestalten und in dem Volke einen
sittlichen, religiösen, vaterländischen Geist zu wecken. König Friedrich
Wilhelm III. hatte sich schon seit seinem Regierungsantritt mit dem Gedanken
getragen, den Bauern und Bürgern eine größere Freiheit zu gewähren, auf
seinen Befehl hatten die Minister schon vor Steins Ankunft einen Entwurf
über die Aufhebung der Erbunterthänigkeit in Ost= und Westpreußen
ausgearbeitet. Stein hatte die Unfreiheit des Landvolks stets als einen großen
Schaden für das Land anugesehen und befürwortete die Ausdehnung dieses
Gesetzes auf den ganzen Staat. Der König stimmte freudig zu. So erschien
am 9. Oktober 1807 das „Edikt, den erleichterten Besitz und den
freien Gebrauch des Grundeigentums, sowie die perfsönlichen
Verhältnisse der Landbewohner betreffend“. Fortan konnte der
Adlige bürgerliche Güter erwerben und bürgerliches Gewerbe treiben, der
Bürger und Bauer auch in den Besitz adliger Grundstücke gelangen, der
Bürger in den Bauernstand, der Bauer in den Bürgerstand treten. Hinfort
durfte kein Unterthänigkeitsverhältnis mehr entstehen, die bisherigen Unterthänigkeitsverhältnisse
wurden aufgehoben; nach dem Martinitage 1810 sollte
es in Preußen nur noch freie Leute geben. Damit gewannen etwa
zwei Drittel der Einwohner des Staates die unbeschränkte persönliche
Freiheit; die kastenartige Trennung der Stände war
gefallen. Viele Adlige waren mit diesen Neuerungen natürlich unzufrieden
und suchten Stein zu verdrängen, in der Prignitz tobten selbst die Bauern
gegen „die neue Freiheit“; aber der König ließ sich nicht irre machen. Auf