Metadata : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Großherzogl.  S.  Weimar  -Eisenachisches
Regierungs-Blakk.

Nummer  24.  Den  3.  Jund  1821.

 

XlIll.

Carl  August,

von  Goktes  Gnaden,  Großherzog  zu  Sachsen  Weimar-Eisenach,
Landgraf  in  Thüringen,  Markgraf  zu  Meißen,  gefürfteer
Graf  zu  Henneberg,  Herr  zu  BVlankenhayn,
Neustade  und  Tautenburg  2c.

Wir  haben  schon  längst  den  landesväterlichen  Wunsch  geheget,  die  Zwangs-Gesindedienste
  abgelöset  zu  sehen,  welche  bis  jetzt  noch  an  vielen  Orten  Unsres  Großherzogthums
von  Unterthanen  an  Domänen  und  an  Güter  von  Privat-Personen,  auf  dem  Grunde  von
Gesehen,  Verträgen  und  Herkommen,  zu  leisten  sind.

Die  Aufhebung  derselben  ohne  Entschädigung  der  Berechtigten,  welche  die  Befugniß
fast  durchgehends  durch  onerosen  Titel  erworken  haben,  würde  jedoch  einseitige  —  und  somit
  ungerechte  —  Begunstigung  der  Verpflichteten,  auf  Kosten  des  andren  Theiles,  seyn.

Wir  haben  daher  durch  Unsere  Lammer  Versuche  machen  lassen,  zuvörderst  diejenigen
Zwanzöodienste  des  Gesindes,  welche  Unsere  Domänen-Güter  zu  fordern  hatten,  durch  Vereinigung
  zwischen  den  dienstpslichtigen  und  dem  dienstempfangenden  Gute  abzulösen,  und
mit  einem  Erfolge,  welchen  späterhin  beyde  Thrile  alo  vortheilhaft  anerkannt  haben.

Hierauf  ist  Unsere  biesige  Landeöregierung  besehliget  worden:  nach  Einziehung  der  nsthigen
  Nachrichten,  allgemeine  Grundsäge  über  Ablösbarkeit  dieser  Zwangsdiensie  auszumitteln.
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Nach  Anhoͤrung  des  Berichts  derselben  und  mit  Zustimmung  Unseres  getreuen  Landtages,
  bestimmen  Wir  nunmehr  Folgendeé  geseblich: