Full text : Der Gebietserwerb durch völkerrechtliche Okkupation.

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Wenn  Italien  mit  der  von  der  Türkei  ausgeübten  Art  von
Autorität  unzufrieden  war,  konnte  es  auf  diplomatischem  Wege
Abhilfe  verlangen,  es  war  aber  nicht  berechtigt,  einer  anerkannten
Macht  Gebiet  wegzunehmen.  Italien  besetzte  jedoch,  wenn  auch
unter  lebhaftem  Proteste  der  Türkei,  Massaua.  Ein  ganzes  Jahr
wehte  die  türkische  Flagge  noch  neben  der  italienischen.  Der
Protest  der  Türkei  verlief  wirkungslos,  weil  die  Großmächte  kein
Interesse  daran  hatten,  Italien  das  Gebiet  streitig  zu  machen.  Es
ist  dies  wieder  ein  Zeichen,  daß  in  der  Politik  Macht  vor  Recht
geht.  Die  Beobachtung  völkerrechtlicher  Normen  durch  einen
Staat  beruht  eben  zum  großen  Teil  nur  auf  dem  Zwange,  den  der
oder  die  anderen  Staaten  auf  ihn  ausüben,  ähnlich  wie  die  Beobachtung
  privatrechtlicher  und  staatsrechtlicher  Normen  vielfach
auf  dem  Zwange  beruht,  den  ein  Staat  auf  seine  Gewaltunterworfenen
  ausübt.  Fällt  der  Zwang  fort,  so  fällt  damit  oft  auch
die  Beobachtung  der  Normen,  nur  daß  dies  im  Völkerrecht  naturgemäß
  weit  häufiger  ist  als  im  Privatrecht.

Im  Mittelalter  sehr  bestritten,  ist  heute  allgemein  anerkannt,
daß  das  freie  Meer  der  Okkupation  nicht  unterliegt.  Es  erübrigt
sich,  auf  den  Streit,  durch  den  Hugo  Grotius!)  zu  solcher  Berühmtheit
  gelangt  ist,  einzugehen.  Er  ist  längst  in  seinem  Sinne  entschieden.
  Da  die  moderne  Praxis  zur  Okkupation  Effektivität  erfordert,
  eine  solche  aber  an  Teilen  des  freien  Meeres  ausgeschlossen
ist,  ergibt  sich  die  Unmöglichkeit  einer  solchen  Okkupation.?)
Anders  ist  es  natürlich  bei  Küstengewässern,  Territorialmeeren,
Flußmündungen.  Hieran  ist  eine  effektive  Okkupation  möglich
und  auch  stets  anerkannt  worden.

87.

IV.  Die  Okkupationshandlung.

Die  Okkupationshandlung  ist  Besitzergreifung.  Die  Erfordernisse
  dieser  Handlung  sind  zu  den  verschiedensten  Zeiten  andere
gewesen.  Eine  apprehensio  oculis  oder  eine  occupatio  symbolica
können  heute  die  Besitzergreifung  nicht  ersetzen.  Auch  Bereisung,

2)  2.8.0.  Lib.  1I  Cap.  UI,  III.
°)  Heimburger  a.a.0.  S.  94ff.