Full text : Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

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Sammlung

der

Gesetze  und  Verordnungen

für  das  Königreich  Sachsen.
22stes  Stuͤck,  vom  Jahre  1833.

 

 

 

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M  45)  Gesetz,
die  Erhebung  des  Chausseegeldes  betreffend;
vom  gten  November  1833.

W3,  Anton,  von  GOx##S  Gnaden,  König  von  Sachsen  2c.  2c.  4c.

und  Friedrich  August,  Herzog  zu  Sachsen  2c.
baben  für  angemessen  erachrec,  zu  Erleichterung  des  Verkehrs,  und  um  die  bei  der  bisherigen
  Chausseegelder-Erhebung  nicht  durchgängig  beobachtete  Berücksichtigung  der  Verschiedenheit
  der  Transporemittel  auf  eine  angemessene  Weise  herzustellen,  die  zeitherigen  Chaussee=Geld-Erhebungsrollen
  einer  sorgfältigen  Prüfung  unterwerfen  zu  lassen,  und  verordnen
demnach,  unter  Zustimmung  Unserer  getreuen  Stände,  Folgendes:

".  1.

Die  bisherigen  Chausseegeld-Erhebungsrollen,  das  darauf  bezügliche  Patent  vom  1sten
Mai  1804.  und  alle  dem  gegenwärtigen  Gesetze  entgegen  laufenden  Anordnungen  werden,
vom  1sten  Januar  1834.  an,  außer  Wirksamkeit  gesetze;  dagegen  ist

S.  2.

dem  unter  A.  anliegenden,  von  Unserm  Finanz-Ministerio  vollzogenen  Chausseegelder-Tarif

in  allen  Punkten,  sewohl  von  den  Einnehmern,  als  den  Passanten,  unweigerlich  nachzu-  n
gehen.

1833.

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