Full text: Die deutsche und die brandenburgisch-preußische Geschichte. Zweiter Teil: Preußisch-deutsche Geschichte bis zum Tode Friedrichs des Großen. (2)

Die Askanier. 11 
II. Die Herrschaft der Askanier 154—|8.0. 
Lothar von Sachsen 1125—1137. Die Hohenstaufen 1138—1254. 
Das Interregnum 1256—1273. Könige aus verschiedenen Häufsern 
1273—1438. 
Albrecht der Bär 1134—1168. [Erwerbung der Mark 
Brandenburg.] Albrecht besaß also außer seinen Allodial- 
gütern 1) zunächst nichts weiter als die auf dem linken Elbufer 
gelegene Nordmark; er nannte sich damals Markgraf von 
Soltwedel. Dieses kleine Gebiet wußte er aber durch Tatkraft 
und Klugheit zu vergrößern, indem er 1. die Priegnitz auf dem 
rechten Elbufer eroberte und 2. das Havelland mit dem Haupt- 
orte Brandenburg (1150) durch Erbschaft erwarb. Der 
Hevellerfürst Pribislaw war nämlich zum Christentum über- 
getreten und hatte, um sein Volk für immer dem Heidentume zu 
entfremden, seinen Freund Albrecht den Bären zum Erben 
seines Landes eingesetzt; zwar machte Pribislaws Schwestersohn?) 
noch einen Versuch, sich Brandenburgs zu bemächtigen, allein die 
Stadt wurde wieder eingenommen und ging hinfort nicht mehr 
verloren. Albrecht konnte sich seitdem mit Recht Markgraf 
von Brandenburg nennen. 
Es ist bekannt, daß König Konrad III. (1138—1152) dem 
Markgrafen Albrecht auch das Herzogtum Sachsen zugedacht 
hatte, daß es jedoch schließlich 1142 dem Welfen Heinrich dem 
Löwen überlassen wurde. Für die Mark Brandenburg 
war dieser Verlauf sicherlich ein Glück; denn sie behielt dadurch ihre 
volle Selbständigkeit. 
[Ansiedelungen in der Mark.] Albrechts neuer Be- 
sitz wuchs rasch und glänzend empor. Er zog Ansiedler, meist 
Sachsen und Niederländer, herbei, die namentlich den Boden der 
sumpfigen Niederungen anbauen sollten; er gründete Dörfer 
und Städte:; er verbreitete deutsches Wesen unter der 
wendischen Bevölkerung und betrieb die Wiederherstellung der 
Bistümer Brandenburg und Havelberg, welche die Be- 
1) Vgl. Teil 1 § 18: Allodien sind Güter, die jemand als un- 
beschränktes Eigentum besitzt, im Gegensatz zu Lehen, die ihm zur Nutz- 
nießung nur bedingungsweise verliehen sind. 
2) Jacko ljazko] von Köpenick 1157. 
  
9L 3.
	        
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