Full text: Sächsische Geschichte.

Kursachsens Machthöhe und Kulturblüte. 81 
umgestalteten Bistümer stehen; da indes dieser Plan (namentlich 
Georgs von Carlowitz) am Widerstande der Prälaten scheiterte, 
so übernahmen die landesherrlichen aus gelehrten Juristen und 
heologen gebildeten Konsistorien in Wittenberg, Merseburg 
päter Leipzig) und Meißen (1545) die Leitung der Kirchen- 
verwaltung und die geistliche Gerichtsbarkeit. Um für die künftigen 
Diener der Kirche und des Staats die jetzt unentbehrliche 
wissenschaftliche Vorbildung zu vermitteln, stattete Moritz 1543 1543 
die Universität Leipzig durch Überweisung des Dominikaner= 
klosters zu St. Pauli (Kaspar Börner) und andrer Güter reich- 
lich aus und gründete aus den Mitteln früherer Klöster als 
Vorbereitungsanstalten die drei Fürsten= und Landesschulen, 
Pforta und Meißen 1543, Grimma 1550. Auch die alten 
geistlichen Schulen in den Städten traten jetzt überall unter 
das Patronat des Rats und wurden oft mit eingezogenen Kirchen- 
gütern dotiert. Auf diese Weise wurde auch in Kursachsen eine 
geistige Aristokratie herangebildet, die tatsächlich die Schranken 
der alten Stände durchbrach und mehr und mehr die Regierung 
in die Hände nahm. 
Gemäß der neuen Auffassung Luthers vom Staate, der 
ihn grundsätzlich aus der mittelalterlichen Abhängigkeit von 
der Kirche löste und diese als weltliche Institution ihm 
unterordnete, übernahm so in Deutschland der fürstliche 
Territorialstaat neue große Kulturaufgaben und gewann 
damit eine verstärkte sittliche Berechtigung. 
Kursachsens Machthöhe und Kulturblüte 1553—1611. #e 
August (1553—80), Moritzens Bruder und Nachfolger bis 
(geb. 1526), führte das Werk seines Vorgängers auf dem lsss 
Gebiete der Kulturentwicklung mit glänzendem Erfolge, in 
der Politik dagegen ohne rechten Nachdruck fort. Von 
seinem monarchischen Gesetzgebungsrechte machte er in 
seinen Konstitutionen von 1572, einem der ersten Landes= 1572 
gesetzbücher in Deutschland auf Grund des Sachsenspiegels 
und römischer Rechtsbestimmungen, und in der Kirchen- 
und Schulordnung von 1580 einen wohltätigen Gebrauch, 1580 
Kaemmel, Säachsische Geschichte. 6
	        
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