gewiesen hatte, welche ihm den Weg verlegen
wollten. Auf dem Rückmarsch hatte die Ex-
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Noch günstiger ist der Inhaber eines
alluvialen Feldes gestellt. Derselbe muß zwar
pedition ein ernsteres Gefecht mit Verbündeten
Machembes zu bestehen und gelangte dann
nach
von wo aus sic längs des Rowuma nach der
Küste marschirte.
Berggesetz für Maschona-Land.
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Der „Cabe Argus“ vom 25. Oktober d. J.
enthält die Anordnungen, welche von der Bri-
der englischen Missionsstation Newala,
tisch Südafrilanischen Kompagnie über das
Schürfen und die Gewinnung von Mineralien
und Metallen im Maschona-Land erlassen sind.
Dieselben zeigen die Absicht, möglichst viele
Goldgräber — und in deren Gefolge andere
Gewerbtreibende — nach Maschona-Land zu
ziehen. Die Bestimmungen sind im Einzelnen
folgende.
Ein Jeder kam gegen Bezahlung eines
Schillings die Schürferlaubniß erhalten, wofern
er sich schriftlich verpflichtet, die Gesetze der
Kompagnie zu beobachten und auf Verlangen
zur Aufrechterhaltung der Ordnung beizu-
tragen.
Der Schirfer ist berechtigt, e in alluviales
Feld und zehn Riff-Felder abzustecken und
registriren zu lassen, wofür der Betrag von
21# Schilling zu zahlen ist. Die Größe eines
alluvialen Feldes beträgt 150 Fuß ## 150 Fuß,
ie oines Mijff-TFt 3 18 tes 5 „ .
die eines Riff= Feldes )50 Juß (Länge) —— 8. Februar d. J. hier wieder anzulangen. Schon
Jedes Riff-Feld gehört am 15. Februar verließ er darauf mit den
400 Fuß (Breite).
zur Hälfte dem Finder, während die andere
Hälfie der Gesellschaft zukommt. Der Feld-
inhaber hat bei Verlust seiner Rechte binnen
vier Monaten nach der Registrirung einen
Schacht bis zur Tiefe von 30 Fuß des Riffes
einzutreiben. Hat er dies gethan und die
Abbauwürdigkeit des Riffes nachgewiesen, so
erhält er eine Bescheinigung hierüber. Die
Kompagnie hat nunmehr das Recht, biunen
angemessener Frist Vorschläge wegen Bildung
von Betriebsgesellschaften oder Syndikaten zu
machen.
nicht einverstanden, so ist er berechtigt, inner-
halb Jahresfrist nachzuweisen, daß er eine
solche Gründung unter noch günstigeren Be-
Fällen werden die dem Verkäufer zufallenden
Aktien zwischen ihm und der Kompagnie gleich
getheitt.
für jeden Monat der Registrirung ein Pfund
Sterling bezahlen, braucht dafür aber das ge—
wonnene Gold nicht mit der Kompagnie zu
theilen. Er kann unter Umständen noch zwei
weitere alluviale Felder erhalten.
Wie man sieht, zeichnen sich die Be-
stimmungen dadurch aus, daß die Gründer
möglichst ausgeschlossen, die wirklichen Gold-
gräber aber begünstigt und ermuntert werden.
Andererseits sind aber auch die Schwierigkeiten,
mit welchen die Letzteren zu kämpfen haben,
große. Die Eisenbahnstrecke von Kapstadt bis
Vryburg beträgt gegen 770 englische Meilen,
die Entfernung von dort bis zur Niederlassung
in Maschona-Land nahezu 900 Meilen. Die
Beschaffung von Lebensmitteln und Maschinen
wird hierdurch fehr erschwert.
von der Station Bismarcksburg.
Ueber die Station Bismarcksburg im Togo-
Gebiete berichtet der zeitige Leiter derselben
Ir. Richard Büttner Folgendes:
Nachdem Herr Stabsarzt Dr. L. Wolf
am 23. April v. J. die Station verlassen hatte
und die Nachricht seines Todes hier am 19. No-
vember v. J. eingetroffen war, reiste Herr
Premierlieutenant Kling am 23. November
nach der Küste ab, um über Salaga am
Wei-Leuten, deren Arbeitszeit abgelaufen war,
die Station, so daß Herr Bugslag, bis zur
Anktunft des Herrn Stöhr am 15. Mai d. J.,
nahezu ein halbes Jahr als einziger Weißer,
in den letzten drei Monaten nur mit 12 Ar-
beitern, zu denen er auf kurze Zeit 5 Akkra-
Leute engagirte, zurückblieb.
———
Nach Aufgabe seiner zehn Felder oder nach
Ertheilung der Bescheinigung über die Abbau-
würdigkeit kann der Feldinhaber weitere zehn
Felder abstecken und registriren lassen.
Die Zeit war für Herrn Bugslag, sowie
später für Herrn Stöhr eine schwere. Die
Arbeitslast war eine bedeutende. Die Instru-
mente mußten algelesen, die Gebäude und
Ist der Feldinhaber mit denselben Farmen in Ordnung gehalten, die Pallisaden,
die außerhalb des Grabens und der Kaktus-
hecke standen, umgesetzt, die unpassirbar ge-
wordene Erdtreppe mußte durch einen neuen,
dingungen zu Stande bringen kann. In beiden nach Konkoa führenden Weg mit Brückenban
ersetzt und der breite Weg nach Ketschenki fort-
geführt werden.
Sehr schwierig gestaltete sich die Essens-
frage. Die Bewohner der Nachbardörfer, die
früher reichlich Nahrung auf die Station
brachten und billig verkauften, gingen jetzt in
den Busch, um Gummi zu schneiden und an