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der Herr darf, will er nicht die öffentliche
Meinung verletzen, den Sklaven nicht ohne
triftigen Grund veräußern. Der Verkauf ist
also eine vom Sklaven verschuldete Maßregel
und das ganze Verhältniß ein mehr patriar-
chalisches, dessen unvermittelte und gewaltsame
Lösung für den bisherigen Sklaven in vielen
Fällen nicht ohne Weiteres als ein Vortheil
anzusehen wäre. Diese Auffassung des Ver-
hältnisses spricht sich noch in einer Reihe von
anderen Gewohnheiten aus. So darf jeder
Freie ein Sklavenmädchen heirathen, und cEtern
erwerben solche, um sie ihren Söhnen als freie
Frauen zur Ehe zu geben. Ist dies bei der
untergeordneten Stellung der Frau in Afrika
weniger ins Gewicht fallend, so ist bedeutsamer
schon das Gesetz, nach welchem Kinder von
Sklaven nicht verkauft werden dürfen, gleich-
viel, ob der Hausherr selbst, ein sonstiger
Freier oder ein Sklave der Vater ist. Die
so geborenen Kinder treten in die väterliche
Gewalt des Familienoberhauptes und gehören
vollständig mit zur Familie; selbst wenn sie
erwachsen, ist der Hausvater für ihre Ueber-
tretungen verantwortlich. Bezeichnend aber vor
Allem ist der Satz, daß Mord und Todtschlag,
einerlei ob sie an einem Freien oder Sklaven
verübt worden sind, nach dem in Togo gel-
tenden einheimischen Rechte mit dem Tode be-
straft werden und daß, wenn ein Sühnegeld
für zulässig erachtet wird, dies dem Sklaven
so gut wie dem Freien zu Gute kommt.
Es giebt übrigens eine zweite Art der
Sklaverei, die in unserer Schuldhaft ein Ana-
logon findet und einen rein civilrechtlichen Cha-
rakter trägt. Der zahlungsunfähige Schuldner
wird zunächst Gefangener. Schafft er nicht
Mittel oder löst ihn seine Familir nicht aus,
so kann er verkauft werden. Der moralische
Druck, der in dieser Rechtseinrichtung liegt,
sst in vielen Fällen die einzige Sicherheit des
Gläubigers= auf die hin er Kredit gewähren
kann. Dies Prinzip wird sogar soweit durch-
geführt, daß der mit Schulden Verstorbene
nicht bestattet und so noch im Tode beschimpft
wird. Wer ihn brerdigt, haftet für die Schulden.
tungen, die auf langer, festgewurzelter Uebung
beruhen, deren Beseitigung nicht von einem
plötzlichen und gewaltthätigen Eingreifen, sondern
nur von dem langsamen und allmählichen Vor-
dringen der europäischen Kultur zu erwarten ist.
versuche mit Zaumwollenkultur im Togogebiet.
Nachdem die Prüfung der aus Kamerun
und Togo eingesandten Baumwollenproben ein
gutes Resultat ergeben hat, wird sich der frühere
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Alles dieses sind Rechtssätze und Einrich—
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Plantagenverwalter der Deutschen Handels-
und Plantagen-Gesellschaft d t der Südsee, Gold-
berg, zunächst nach dem Togogebiete begeben,
um daselbst Versuche mit Baumwollenkultur
anzustellen. Herr Goldberg, welchem eine
langjährige Erfahrung zur Seite steht, wird
voraussichtlich mit dem am 15. d. M. Ham-
burg verlassenden Dampfer der Woermann-
Linie die Ausreise antreten.
Gesundbeitszustand der Deutschen Schutztruppe
für COst-Afrika.
Ueber den Gesundheits zustand der Deutschen
Schutztruppe für Ost-Afrika in der Zeit vom
21. Februar bis 20. März d. J. liegen folgende
Nachrichten vor.
Das Verhältniß der Erkraunkungen zur Ge-
sammtstärke der Truppentheile war am günstigsten
auf der Station Pangani. Demnächst folgen
die Besatzung der Schiffe des Reichskommissars,
die Garnison Zanzibar, das Expedicionskorps,
die Stationen Dar-zes-Salaam, Mkwadja, Tanga
und Saadani. Was die Malaria-Erkrankungen
betrifft, so kamen solche überhaupt nicht vor
bei der Besatzung der Schiffe des Reichskom=
missars. Auf der Station Saadani litten an
Malaria 1,3 pCt. der Gesammtstärke, auf der
Station Pangani 1,6 pCt., bei der Garnison
Zanzibar 2,1 pCt., beim Expeditionskorps
5,6 pCt., in Mkwadja 9,2 pCt., in Dar-es-
Salaam 10,7 pCt., in Tanga 11,6 pCt.
Unter den Weißen sind gar keine Fieber-
erkrankungen vorgekommen bei der Besatzung
der Schiffe des Reichskommissars, welche, wie
erwähnt, gänzlich von Malaria verschont blieb,
sowie bei der Garnison in Zanzibar und auf
der Station Tanga. Auf Station Pangani
hatten von den Weißen 4,8 pCt., in Dar-es-
Salaam 5,2 pCt., in Bagamoyo 12,5 pCt., in
Mkwadja und beim Expeditionskorps je 14,3 pCt.
Malaria-Anfälle.
Deutsche Krankenpflege in Ost-Afrika.
In Zanzibar bestanden bisher zwei deutsche
Krankenhäuser. Das eine — ältere — wurde
von der „Evangelischen Missions-Gesellschaft
für Ost- Afrika“ verwaltet und es fungirte an
demselben ein vom Auswärtigen Amte ent-
sandter Konsulatsarzt. Das zweite war von
der „Evangelischen Missions-Gesellschaft für
Ost-Afrika“ in Gemeinschaft mit dem „Deutschen
Frauen-Verein für Krankenpflege in den Kolo-
nien“ unter Mitwirkung der Marineverwaltung
ins Leben gerufen und vorwiegend für die pro-
visorische Verpflegung der Angehörigen der
Truppe des Reichskommissars und der Marine