Eickstadt-Insel im Friedrich-Wilhelmshafen aus-
ersehen worden, woselbst die gesundheitlichen
Verhältnisse anscheinend nicht ungünstig sind.
Das Haus des Generaldirektors, in Finschhafen
noch unter Dach und Fach stehend, soll sobald
als möglich dorthin verschifst werden. Ob
auch die Landesverwaltung auf dieser Insel
ihren Platz finden wird, oder auf der benach-
barten Fischel-Insel, bleibt späterer Entschließung
vorbehalten, da der Kaiserliche Kommissar elwa
ein Jahr in Stephansort zu bleiben gedenkt.
Abänderung der Ausjuhrzölle in Angola sowie
auf San Thomé und Principé zju Gunsten der
nach Portugal auszufübrenden Crzengnisse.
Um die bedrohten Handelsbeziehungen
zwischen Angola, San Thomc und Principe
einerseits und Portugal andererseits zu be-
leben, sind durch eine Königliche Verordnung
vom 13. August die Ausfuhrzölle für die
aus den Distrikten Lvanda, Venguella und
Mossamedes sowic von den Inseln San Thoms
und Principc nach dem Auslande direlt aus-
geführten Produkte unter Beibehaltung der
alten Säße für die Ausfuhr nach dem Mutter-
land bedeutend erhöht worden.
Für Loanda, Benguella und Mossamedes
wird der Zoll auf das nach dem Auslande
gehende Elfenbein von 3 pCt. aus 10 PCt.,
der auf alle anderen Produlte von 5 pCt. auf
15 pCt. erhöht. Auf den Inseln, wo Kaffee,
Kalao und alle anderen Waaren bisher 18 Neis
bezw. 16 Reis jür das Kilogramm und 2 PCt.
vom Werthe bezahlten, wird nach der erwähnten
Verordnung von Kassee 15 Ress (201/4 Pf.),
von Kakav 10 Reis (18 Pf.) für das Kilo-
gramm und von allen anderen Waaren 6 PCt.
vom Werthe erhoben werden.
Für die den Bestimmungen der Kongo-
Alte unterworfenen Gebiete von Ambriz und
des Portugiesischen Kongo gilt diese Maßregel
nicht. Immerhin werden durch die außer-
ordentliche Erhöhung des Aus uhrzolles für
Loanda, Benguella, Mossamedes, San Thom"
und Plincipe auch die deutschen Dampfer be-
troffen, welche schon in Folge des beslehenden
disserentiellen Ausfuhrtarises in den Gebieten
südlich von Ambriz nur larg mit Ladung be-
dacht wurden.
Von den Nomoren.
Nach Mitltheilungen des „Journal Ollicicl“
herrscht auch auf Anjonan jetzt vollkommene
Ruhe, sodaß die Zuckerfabrik von Bambao,
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l
eine Domäne des Sultans, am 29. August
die Verarbeitung des nengeernteten Zucker-
rohrs beginnen lonnte. Um jedoch allen
Zujälligleiten vorzubeugen, soll die Garnison
bis zur Beendigung der gerade stattfindenden
ZZuckerrohr-Ernte auf Anjonan verbleiben.
Die nach Groß-Komoro geschickten 50 Mann
Marine-Insanterie wurden am 11. August in
Celimani ausgeschifft und in Nioumbadjon in
Baracken gelegt. Die Aufregung auf der
Insel ist in stetem Abnehmen. Der Prinz
Said Batari, Gouverneur der Provinz
Snxltans, hat sich
zu lommen und
Maitsamionli und Onkel des
bereit erklärt, nach Mayotte;
seine Unterwerfung zu erklären. Da derselbe
einer der bedentendsten Rebellenführer ist,
wird sein Beispiel sicherlich noch von cinigen
anderen besolgt werden.
Susammenstellung der in England, den Lieder-
landen, Dänemark, Frankreich, Spanien und
Portugal geltenden Sollvorschriften, betreffend die
Tinjubr von Produkten der Rolonien in das
WMutterland.
Von den fremden Kolonialmächten lassen
einige der Einfuhr aus ihren Kolonien Zoll-
vergünstigungen nicht angedeihen, andere haben
ihren lolonialen Produlten theils freie Einfuhr,
thcils günstigere Bedingungen gegenüber den
fremden Erzeugnissen gewährt. Zur ersteren
Gruppe gehören England, die Niederlande und,
wenigstens soweit die tropischen Kolonien in
Frage lommen, Dänemark; zur letzteren Frank-
reich, Spanien und Portugal.
1. England.
Die Erzeugnisse des ausgedehnten britischen
Kolonialreichs ersahren bei der Einfuhr in
Großbrilanmien dieselbe zollamtliche Behandlung,
wie die aus fremden Ländern stammenden
Waaren. Doch wird ein goll überhaupt nur
von einer geringen Anzahl von Einfuhrgegen-
ständen erhoben. Die gollsätze für Kolonial-
ergeugnisse sind folgende:#)
Schill. Pence
Kalao:
einfacher pro Pfund — 1
Hülsen u. Schalen pro Ceniner 2 —
Kaffee pro Centner 41 —
Spiritus (einschl. Num) pro Gallon 10 10
parsümirter pro Galloon 17 3
Lilöre ꝛc. 14 8
*) Ausweielich deo lmperinl Turifl.