268 Genfer Schiedsgericht. Geheimbund in d. Südstaaten d. Union.
gliedern ernannt werden, deren Entscheidung als bindend zu betrachten
sei. Ansprüche von Privatpersonen und Gesellschaften sollen von
einer weiteren Kommission von 3 Mitgliedern endgiltig entschieden
werden. Der Senat zu Washington genehmigte den Vertrag am
25. Mai; das englische Oberhaus verwarf am 12. Juni den Antrag
des Grafen Russel auf Mißbilligung desselben; die Ratifikationen
wurden zu London am 17. Juni ausgetauscht. Am 17. December
konstituirte sich das Schiedsgericht in Genf, nahm die Proceßschriften
beider Parteien entgegen und vertagte sich darauf bis zum 15. Juni
1872. Die Beziehungen zu Deutschland kündigten sich günstiger
an, als man nach dem amerikanischen Waffenschacher hätte glauben
sollen. In seiner Botschaft vom 7. Februar sprach Präsident Grant
von der Einigung der deutschen Staaten unter einer Regierungsform,
die in vielen Punkten derjenigen der nordamerikanischen Union
gleiche, als von einem Ereigniß, das nicht verfehlen könne, die
Sympathien des Volkes der Vereinigten Staaten zu erwecken, hob
die Zunahme des Handelsverkehrs zwischen beiden Ländern und die
Intimität der socialen und politischen Beziehungen hervor und beantragte,
die Gesandtschaft in Berlin zu einer Mission ersten Ranges,
wie in London und Paris, zu erheben.
Ein Nachklang des Bürgerkrieges war es, als in den Südstaaten,
besonders in Nord= und Süd-Karolina und Kentucky, ein Geheimbund
unter dem Namen „Ku-Klux-Klan" oder „Weiße Brüderschaft" sich bildete,
dessen Zweck war, verschiedene den Besiegten aufgedrängte Einrichtungen
zu beseitigen. Als eine solche sahen die Mitglieder dieses Bundes
namentlich das den Negern verliehene Bürger= und Wahlrecht an.
Durch Einschüchterungen und Gewaltthaten wurden die Neger von
der Ausübung ihrer Rechte abgehalten, und wenn ein Fall vor das
Schwurgericht kam, so durfte kein Mitglied des Bundes gegen das
andere zeugen, und andere mochten es nicht wagen, daher auch
Mörder frei ausgiengen. Präsident Grant verlangte von dem Kongreß,
daß ihm die Vollmacht gegeben werde, diese Widersetzlichkeit
gegen die Staatsgesetze mit Militärgewalt zu unterdrücken, auch ohne
daß die Behörden des Einzelstaates ihn darum angehen, und die
Jurisdiktion über gemeine Verbrechen und gewissermaßen die Yolizei-Aufsicht
in den Einzelstaaten den Uniongerichtshöfen zu übertragen.
Der Senat und das Repräsentantenhaus vereinigten sich am 20. April
über die ihnen vorgelegte Bill und der Präsident veröffentlichte die-