Contents : Politische Geschichte der Gegenwart. V Das Jahr 1871. (5)

268  Genfer  Schiedsgericht.  Geheimbund  in  d.  Südstaaten  d.  Union.

gliedern  ernannt  werden,  deren  Entscheidung  als  bindend  zu  betrachten
sei.  Ansprüche  von  Privatpersonen  und  Gesellschaften  sollen  von
einer  weiteren  Kommission  von  3  Mitgliedern  endgiltig  entschieden
werden.  Der  Senat  zu  Washington  genehmigte  den  Vertrag  am
25.  Mai;  das  englische  Oberhaus  verwarf  am  12.  Juni  den  Antrag
des  Grafen  Russel  auf  Mißbilligung  desselben;  die  Ratifikationen
wurden  zu  London  am  17.  Juni  ausgetauscht.  Am  17.  December
konstituirte  sich  das  Schiedsgericht  in  Genf,  nahm  die  Proceßschriften
beider  Parteien  entgegen  und  vertagte  sich  darauf  bis  zum  15.  Juni
1872.  Die  Beziehungen  zu  Deutschland  kündigten  sich  günstiger
an,  als  man  nach  dem  amerikanischen  Waffenschacher  hätte  glauben
sollen.  In  seiner  Botschaft  vom  7.  Februar  sprach  Präsident  Grant
von  der  Einigung  der  deutschen  Staaten  unter  einer  Regierungsform,
  die  in  vielen  Punkten  derjenigen  der  nordamerikanischen  Union
gleiche,  als  von  einem  Ereigniß,  das  nicht  verfehlen  könne,  die
Sympathien  des  Volkes  der  Vereinigten  Staaten  zu  erwecken,  hob
die  Zunahme  des  Handelsverkehrs  zwischen  beiden  Ländern  und  die
Intimität  der  socialen  und  politischen  Beziehungen  hervor  und  beantragte,
  die  Gesandtschaft  in  Berlin  zu  einer  Mission  ersten  Ranges,
wie  in  London  und  Paris,  zu  erheben.

Ein  Nachklang  des  Bürgerkrieges  war  es,  als  in  den  Südstaaten,
besonders  in  Nord=  und  Süd-Karolina  und  Kentucky,  ein  Geheimbund
unter  dem  Namen  „Ku-Klux-Klan"  oder  „Weiße  Brüderschaft"  sich  bildete,
  dessen  Zweck  war,  verschiedene  den  Besiegten  aufgedrängte  Einrichtungen
  zu  beseitigen.  Als  eine  solche  sahen  die  Mitglieder  dieses  Bundes
namentlich  das  den  Negern  verliehene  Bürger=  und  Wahlrecht  an.
Durch  Einschüchterungen  und  Gewaltthaten  wurden  die  Neger  von
der  Ausübung  ihrer  Rechte  abgehalten,  und  wenn  ein  Fall  vor  das
Schwurgericht  kam,  so  durfte  kein  Mitglied  des  Bundes  gegen  das
andere  zeugen,  und  andere  mochten  es  nicht  wagen,  daher  auch
Mörder  frei  ausgiengen.  Präsident  Grant  verlangte  von  dem  Kongreß,
  daß  ihm  die  Vollmacht  gegeben  werde,  diese  Widersetzlichkeit
gegen  die  Staatsgesetze  mit  Militärgewalt  zu  unterdrücken,  auch  ohne
daß  die  Behörden  des  Einzelstaates  ihn  darum  angehen,  und  die
Jurisdiktion  über  gemeine  Verbrechen  und  gewissermaßen  die  Yolizei-Aufsicht
  in  den  Einzelstaaten  den  Uniongerichtshöfen  zu  übertragen.
Der  Senat  und  das  Repräsentantenhaus  vereinigten  sich  am  20.  April
über  die  ihnen  vorgelegte  Bill  und  der  Präsident  veröffentlichte  die-