Full text: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

  
Reise 
Neichspostdampfer 
Schiffsbewegungen der Deutschen Ostafrika-Linie (CGamburg—Ostafrika). 
Letzte Nachrichten 
bis 28. April 1892 
  
von nach 
„Kaiser“ Hamburg Durban 27. April ab Hamburg. 
„Admiral“ Durban Hamburg 25. April abgeg. von Dnrban. 
„Bundesrath“ Hamburg Durban 19. April in Suez eingetr. 4 
„Reichstag“ Durban Hamburg 25. April abgeg. von Port Said. 
  
4.„1. A. K. 4A. 4. J. . J. 4u. A. M S. K. . . L. K. S. . . S.. A. . A. A. K. A. . A. E .. KS. K. K. S. S. S. A. A. A. 4. 4k. . Kk. A A. u. u. EK. 4. 4. A.% 
Verschiedene Mittheilungen. 
Die Berathungen des Nolonialratbs. 
Der Kolonialrath trat am 20. v. M. zur 
Berathung zusammen. Dieser lag zunachst 
eine Vorlage zu Grunde, in welcher um 
ein Gutachten darüber ersucht wird, auf welche 
Weise eine einheitliche Schreib= und Sprech 
weise der auf die deutschen Schnutgebiete be- 
züglichen geographischen Namen zweckmäßig 
herbeizuführen ist. Mit Genehmigung des 
Reichskanzlers wohnten der Berathung von 
Seiten des Reichs-Marinc-Amts der Kapitän 
zur Sece Mensing, von Seiten des orienta- 
lischen. Seminars Dr. Büttner, von Seiten 
der hiesigen geographischen Gesellschaft der 
Professor Freiherr v. Richthofen, endlich 
Ir. Freiherr v. Dauckelman bei. Es 
wurde die Nothwendigkeit anerlannt, daß 
eine Einheitlichteit in Bezug auf Sprech= und 
Schreibweise der geographischen Namen mit 
thunlichster Beschleunigung herbeigeführt werde. 
Jedoch machte sich eine Meinungsverschieden 
heit darüber geltend, ob die Regelung von 
dem Kolonialrath oder von einer besonderen 
Sachverständigenlommission zu tressen sei, 
welche der Reichslanzler zu bernsen habe. 
Nach Erörterung dieser Meinungen hat sich 
der Kolonialrath mit sehr geringer Mehr- 
heit im Sinne der zweiten Alternative ent- 
schieden. 
Ferner wurde über eine die Sklaverei- 
und die Dienstverhältnisse in den Schutzgebieten 
zu veranstaltende Enquete beralhen. Es war 
zu diesem Zweck ein Fragebogen ausgearbeitet 
worden, dessen einzelne Posikionen zunächst 
einer Besprechung unterzogen wurden. Ihre 
nähere Feststellung wurde einer Kommission 
übertragen. 
In der Sihung am 21. April gelangte 
die Frage einer Reorganisation des Zollwesens 
in Deutsch-Ostafrika zur Berathung im Plenum. 
Der Verathung lag zu Grunde eine von dem 
Zolldirektor Hoh 
  
  
s- 
4 I 
betrefsend die Umänderung des bestehenden 
Werthzoll-Systems in ein Gewichtszoll-System. 
Nach längerer Debatte wurde der Antrag des 
Rechtsamwalts Dr. Scharlach, im gegen- 
wäärtigen Moment von Aenderungen abzusehen, 
mit geringer Majorität abgelehnt. Dem An- 
trage des Staatssekrelärs a. D., Wirtlichen 
Geheimen Raths Herzog entsprechend wurde 
auerkannt, daß das System specifischer Zölle 
in der Handhabung erhebliche Vorzüge vor 
dem der Werthzölle habe, sofern der Tarif 
nur eine mäßige Anzahl von Positionen ohne 
komplizirte Untertheilung enthalte. Mit Rück- 
sicht auf die Lage der Verhältnisse sei es er- 
wünscht, an Ort und Stelle hierüber noch 
nähere Erhebungen zu bewirlen. Die Fest- 
stellung einer hierauf bezüglichen Resolution 
wurde einer Kommission von fünf Mitgliedern 
übertragen. 
Die beiden Kommissionen traten am 
21. April ebenfalls zusammen und unterbreite- 
ten ihre Vorschläge am 22. April dem Plenum. 
In der Schlußsihung am 22. April be- 
richtete Staatssekretär a. D. Herzog zunächst 
über die Beschlüsse der Kommission, welcher 
die nähere Erwägung der Frage einer Aende- 
rung des Zollwesens in Deutsch-Ostafrika über- 
tragen worden war. Die Kommission hat sich 
dafür ausgesprochen, daß eine Abänderung des 
bestehenden Systems zur Zeilt nicht rathsam 
sei. An und für sich ist die Kommission der 
Ansicht, daß das System spezifischer Zölle den 
Vorzug vor demjenigen der Werthzölle unter 
der Voraussetzung biete, daß der Tarif nur 
eine möglichst geringe Anzahl von Positionen 
ohne komplizirte Untertheilung enthalte. Es 
empfehle sich daher, bei der Einfuhr nur ge- 
wisse Waarengruppen mit einem höheren 
spezisischen Eingangszoll zu belegen, alle übri- 
gen aber vom Eingangszoll überhaupt frei zu 
lassen. Hinsichtlich der Anssuhr sei es wünschens- 
werth, nur Elfenbein, Kopal und Gummi 
einem Gewichtszoll zu unterwersen, die übrigen 
aber und jedenfalls diejenigen Produkte frei 
zu lassen, welche in Deutschland mit einem
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.