Reise
Neichspostdampfer
Schiffsbewegungen der Deutschen Ostafrika-Linie (CGamburg—Ostafrika).
Letzte Nachrichten
bis 28. April 1892
von nach
„Kaiser“ Hamburg Durban 27. April ab Hamburg.
„Admiral“ Durban Hamburg 25. April abgeg. von Dnrban.
„Bundesrath“ Hamburg Durban 19. April in Suez eingetr. 4
„Reichstag“ Durban Hamburg 25. April abgeg. von Port Said.
4.„1. A. K. 4A. 4. J. . J. 4u. A. M S. K. . . L. K. S. . . S.. A. . A. A. K. A. . A. E .. KS. K. K. S. S. S. A. A. A. 4. 4k. . Kk. A A. u. u. EK. 4. 4. A.%
Verschiedene Mittheilungen.
Die Berathungen des Nolonialratbs.
Der Kolonialrath trat am 20. v. M. zur
Berathung zusammen. Dieser lag zunachst
eine Vorlage zu Grunde, in welcher um
ein Gutachten darüber ersucht wird, auf welche
Weise eine einheitliche Schreib= und Sprech
weise der auf die deutschen Schnutgebiete be-
züglichen geographischen Namen zweckmäßig
herbeizuführen ist. Mit Genehmigung des
Reichskanzlers wohnten der Berathung von
Seiten des Reichs-Marinc-Amts der Kapitän
zur Sece Mensing, von Seiten des orienta-
lischen. Seminars Dr. Büttner, von Seiten
der hiesigen geographischen Gesellschaft der
Professor Freiherr v. Richthofen, endlich
Ir. Freiherr v. Dauckelman bei. Es
wurde die Nothwendigkeit anerlannt, daß
eine Einheitlichteit in Bezug auf Sprech= und
Schreibweise der geographischen Namen mit
thunlichster Beschleunigung herbeigeführt werde.
Jedoch machte sich eine Meinungsverschieden
heit darüber geltend, ob die Regelung von
dem Kolonialrath oder von einer besonderen
Sachverständigenlommission zu tressen sei,
welche der Reichslanzler zu bernsen habe.
Nach Erörterung dieser Meinungen hat sich
der Kolonialrath mit sehr geringer Mehr-
heit im Sinne der zweiten Alternative ent-
schieden.
Ferner wurde über eine die Sklaverei-
und die Dienstverhältnisse in den Schutzgebieten
zu veranstaltende Enquete beralhen. Es war
zu diesem Zweck ein Fragebogen ausgearbeitet
worden, dessen einzelne Posikionen zunächst
einer Besprechung unterzogen wurden. Ihre
nähere Feststellung wurde einer Kommission
übertragen.
In der Sihung am 21. April gelangte
die Frage einer Reorganisation des Zollwesens
in Deutsch-Ostafrika zur Berathung im Plenum.
Der Verathung lag zu Grunde eine von dem
Zolldirektor Hoh
s-
4 I
betrefsend die Umänderung des bestehenden
Werthzoll-Systems in ein Gewichtszoll-System.
Nach längerer Debatte wurde der Antrag des
Rechtsamwalts Dr. Scharlach, im gegen-
wäärtigen Moment von Aenderungen abzusehen,
mit geringer Majorität abgelehnt. Dem An-
trage des Staatssekrelärs a. D., Wirtlichen
Geheimen Raths Herzog entsprechend wurde
auerkannt, daß das System specifischer Zölle
in der Handhabung erhebliche Vorzüge vor
dem der Werthzölle habe, sofern der Tarif
nur eine mäßige Anzahl von Positionen ohne
komplizirte Untertheilung enthalte. Mit Rück-
sicht auf die Lage der Verhältnisse sei es er-
wünscht, an Ort und Stelle hierüber noch
nähere Erhebungen zu bewirlen. Die Fest-
stellung einer hierauf bezüglichen Resolution
wurde einer Kommission von fünf Mitgliedern
übertragen.
Die beiden Kommissionen traten am
21. April ebenfalls zusammen und unterbreite-
ten ihre Vorschläge am 22. April dem Plenum.
In der Schlußsihung am 22. April be-
richtete Staatssekretär a. D. Herzog zunächst
über die Beschlüsse der Kommission, welcher
die nähere Erwägung der Frage einer Aende-
rung des Zollwesens in Deutsch-Ostafrika über-
tragen worden war. Die Kommission hat sich
dafür ausgesprochen, daß eine Abänderung des
bestehenden Systems zur Zeilt nicht rathsam
sei. An und für sich ist die Kommission der
Ansicht, daß das System spezifischer Zölle den
Vorzug vor demjenigen der Werthzölle unter
der Voraussetzung biete, daß der Tarif nur
eine möglichst geringe Anzahl von Positionen
ohne komplizirte Untertheilung enthalte. Es
empfehle sich daher, bei der Einfuhr nur ge-
wisse Waarengruppen mit einem höheren
spezisischen Eingangszoll zu belegen, alle übri-
gen aber vom Eingangszoll überhaupt frei zu
lassen. Hinsichtlich der Anssuhr sei es wünschens-
werth, nur Elfenbein, Kopal und Gummi
einem Gewichtszoll zu unterwersen, die übrigen
aber und jedenfalls diejenigen Produkte frei
zu lassen, welche in Deutschland mit einem