Full text: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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die nur zu kleiner Küstensahrt verwendet wer- 
den, zahlen jährlich einmal 150 Reis. 
Befreit von dieser Tonnengebühr sind die 
Kriegsschiffe aller Länder, die Handelsschiffe, 
die einen Hafen der Gesellschaft als Nothhafen 
anlaufen, sowie die ausschließlich zum Fischfang 
verwendeten Fahrzeuge. 
2. Häusersteuer. Diese beträgt jährlich 
900 Reis für jedes als Wohnung benntzte 
Gebäude. Befreit von dieser Abgabe, die von 
1894 ab nur in Geld erhoben wird, sind die 
dem „mussoco“ unterworfenen Kolonen der 
Krongüter. 
Wer diese Steuer nicht in Geld entrichten 
kann, hat dafür eine entsprechende Anzahl von 
Tagen zu arbeiten. 
3. eine Lizenzabgabe für Ausübung von 
Handel, Gewerbe und Handwerk, wofür ein 
besonderer Tarif aufgestellt ist. 
4. Die Verpachtung von Grund und Boden 
im Gebiete der Gesellschaft, wozu dasselbe in 
drei verschiedene Klassen eingetheilt wird und 
zwar: 
a) in das zu Ansiedelungen (Ortschaften) 
bestimmte Land; 
in unbebautes, zu Ackerbau und Gewerbe 
bestimmtes Land, das unbewohnt ist; 
in solches, von Eingeborenen bewohnt, zu 
dem gleichen Zwecke bestimmt. 
Das Versahren bei der Verpachtung mit 
allen Förmlichkeiten wird eingehend vorge- 
schrieben. 
Endlich wird eine Aufforderung zur Nieder- 
lassung im Gebiete der Mosambique-Gesellschaft 
ausgesprochen. 
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Masttieinfälle. 
Aus dem Süden von Deutsch-Ostafrika, 
auf den bisher aus Rücksicht für die damit 
verbundenen Kosten der Gürtel mililärischer 
Stationen nicht ausgedehnt werden konnte, 
kommt die Nachricht, daß die Masiti einen 
räuberischen Einfall in die Gegend von Kilwa 
versucht haben. Der dortige Bezirkshaupl- 
mann berichtet, daß dieselben nach Ver- 
wüstung von drei Ortschaften Buguli, Kiata 
und des Dorses des Salim ben Omar und 
nach Ermordung von etwa 20 Personen wieder 
abgezogen sind. Der Bezirkshauptmann hat 
infolgs dessen Anfang Juli einen Nekognos= 
zirunegmarsch bis nach Mitang unternommen, 
das nächste Hinterland von Kilwa aber völlig 
ruhig gefunden. Dieselbe Nachricht kommt aus 
Mohoro, wo der Akida Schech Emir etwa 
20 bewaffnete Leute zur Beobachtung der 
  
Masiti ausfgebolen hat. Das Hinterland von 
Lindi ist in einer günstigeren Lage, als es 
durch Matshemba, mit dem durchaus freund- 
schaftliche Beziehungen bestehen, gedeckt wird. 
Gravenreutb- Denkmal. 
Nach der am Schlusse dieses Blattes ab- 
gedruckten Zusammenstellung sind für das dem 
gefallenen Hauptmann Frhrn. v. Gravenreuth 
in Kamerun zu errichtende Denkmal Beiträge 
in Höhe von 7725,95 Mk. eingegangen. Mit 
Zustimmung der Familie des Verstorbenen ist 
die Herstellung des Denkmals dem Professor 
v. Miller, Erzgießerei in München, übertragen 
worden. 
Herr v. Miller hatte die Ausführung des 
Denkmals in der Weise vorgeschlagen, daß 
sich ein Postament aus Carrarischem Marmor 
auf zwei Stufen erheben soll, auf dessen 
Vorderseite das Medaillon des gefallenen 
Frhrn. v. Gravenrenth in Bronze, umgeben 
von einem Lorbcerkranz in Bronze, angebracht 
ist. Auf dem Postament ruht in sibender 
Stellung ein Löwe mit erhobenem Kopfe in 
die Ferne sehend und mit den Vordertatzen 
die deutsche Kriegsflagge schütend, welche sich 
zum Theil über dem Postamente entfaltet. 
Das Ganze wird eine Höhe von etwa 3.60 m 
erhalten und daher von weiter Ferne gesehen 
werden können. 
Die Ausführung des Denkmals in der 
vorgeschlagenen Weise durch den Professor 
v. Miller wird ein an Größe und Schönheit 
dem Verstorbenen wie unserm Vaterlande wür- 
diges Monument schaffen. 
Die Gesundheitsverbälinisse in Kamerun. 
Nach einem Berichte des Stabsarztes 
Dr. Schroeder vom 3. Juni 1892 traten 
keinerlei bemerkenswerthe Veränderungen des 
Gesundheitszustandes in Kamerun ein. Sowohl 
unter den Beamten, wie den daselbst ansässigen 
Kaufleuten kamen kurze, aber unbedenkliche 
Fieberanfälle, wie bisher, vor. 
Ueber die Temperaturverhältnisse in den 
Monaten April und Mai d. J. sind dem ge- 
nannten Berichte dazu folgende statistische An- 
gaben zu entnehmen. Im April betrug die 
höchste Lustwärme 32,2, im Mai 31,4, die 
niedrigste 20,4, beziehentlich 21% C. Im April 
erreichte das Barometer seinen höchsten Stand 
mit 762,8, im Mai mit 764 mm, seinen 
niedrigsten mit 757,3, beziehentlich mit 759mm. 
Ueber die in Kamerun erfolgten Niederschläge
	        
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