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die nur zu kleiner Küstensahrt verwendet wer-
den, zahlen jährlich einmal 150 Reis.
Befreit von dieser Tonnengebühr sind die
Kriegsschiffe aller Länder, die Handelsschiffe,
die einen Hafen der Gesellschaft als Nothhafen
anlaufen, sowie die ausschließlich zum Fischfang
verwendeten Fahrzeuge.
2. Häusersteuer. Diese beträgt jährlich
900 Reis für jedes als Wohnung benntzte
Gebäude. Befreit von dieser Abgabe, die von
1894 ab nur in Geld erhoben wird, sind die
dem „mussoco“ unterworfenen Kolonen der
Krongüter.
Wer diese Steuer nicht in Geld entrichten
kann, hat dafür eine entsprechende Anzahl von
Tagen zu arbeiten.
3. eine Lizenzabgabe für Ausübung von
Handel, Gewerbe und Handwerk, wofür ein
besonderer Tarif aufgestellt ist.
4. Die Verpachtung von Grund und Boden
im Gebiete der Gesellschaft, wozu dasselbe in
drei verschiedene Klassen eingetheilt wird und
zwar:
a) in das zu Ansiedelungen (Ortschaften)
bestimmte Land;
in unbebautes, zu Ackerbau und Gewerbe
bestimmtes Land, das unbewohnt ist;
in solches, von Eingeborenen bewohnt, zu
dem gleichen Zwecke bestimmt.
Das Versahren bei der Verpachtung mit
allen Förmlichkeiten wird eingehend vorge-
schrieben.
Endlich wird eine Aufforderung zur Nieder-
lassung im Gebiete der Mosambique-Gesellschaft
ausgesprochen.
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c
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Masttieinfälle.
Aus dem Süden von Deutsch-Ostafrika,
auf den bisher aus Rücksicht für die damit
verbundenen Kosten der Gürtel mililärischer
Stationen nicht ausgedehnt werden konnte,
kommt die Nachricht, daß die Masiti einen
räuberischen Einfall in die Gegend von Kilwa
versucht haben. Der dortige Bezirkshaupl-
mann berichtet, daß dieselben nach Ver-
wüstung von drei Ortschaften Buguli, Kiata
und des Dorses des Salim ben Omar und
nach Ermordung von etwa 20 Personen wieder
abgezogen sind. Der Bezirkshauptmann hat
infolgs dessen Anfang Juli einen Nekognos=
zirunegmarsch bis nach Mitang unternommen,
das nächste Hinterland von Kilwa aber völlig
ruhig gefunden. Dieselbe Nachricht kommt aus
Mohoro, wo der Akida Schech Emir etwa
20 bewaffnete Leute zur Beobachtung der
Masiti ausfgebolen hat. Das Hinterland von
Lindi ist in einer günstigeren Lage, als es
durch Matshemba, mit dem durchaus freund-
schaftliche Beziehungen bestehen, gedeckt wird.
Gravenreutb- Denkmal.
Nach der am Schlusse dieses Blattes ab-
gedruckten Zusammenstellung sind für das dem
gefallenen Hauptmann Frhrn. v. Gravenreuth
in Kamerun zu errichtende Denkmal Beiträge
in Höhe von 7725,95 Mk. eingegangen. Mit
Zustimmung der Familie des Verstorbenen ist
die Herstellung des Denkmals dem Professor
v. Miller, Erzgießerei in München, übertragen
worden.
Herr v. Miller hatte die Ausführung des
Denkmals in der Weise vorgeschlagen, daß
sich ein Postament aus Carrarischem Marmor
auf zwei Stufen erheben soll, auf dessen
Vorderseite das Medaillon des gefallenen
Frhrn. v. Gravenrenth in Bronze, umgeben
von einem Lorbcerkranz in Bronze, angebracht
ist. Auf dem Postament ruht in sibender
Stellung ein Löwe mit erhobenem Kopfe in
die Ferne sehend und mit den Vordertatzen
die deutsche Kriegsflagge schütend, welche sich
zum Theil über dem Postamente entfaltet.
Das Ganze wird eine Höhe von etwa 3.60 m
erhalten und daher von weiter Ferne gesehen
werden können.
Die Ausführung des Denkmals in der
vorgeschlagenen Weise durch den Professor
v. Miller wird ein an Größe und Schönheit
dem Verstorbenen wie unserm Vaterlande wür-
diges Monument schaffen.
Die Gesundheitsverbälinisse in Kamerun.
Nach einem Berichte des Stabsarztes
Dr. Schroeder vom 3. Juni 1892 traten
keinerlei bemerkenswerthe Veränderungen des
Gesundheitszustandes in Kamerun ein. Sowohl
unter den Beamten, wie den daselbst ansässigen
Kaufleuten kamen kurze, aber unbedenkliche
Fieberanfälle, wie bisher, vor.
Ueber die Temperaturverhältnisse in den
Monaten April und Mai d. J. sind dem ge-
nannten Berichte dazu folgende statistische An-
gaben zu entnehmen. Im April betrug die
höchste Lustwärme 32,2, im Mai 31,4, die
niedrigste 20,4, beziehentlich 21% C. Im April
erreichte das Barometer seinen höchsten Stand
mit 762,8, im Mai mit 764 mm, seinen
niedrigsten mit 757,3, beziehentlich mit 759mm.
Ueber die in Kamerun erfolgten Niederschläge