Full text: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

von Ihnen hierzu bestimmte Nachfolger ein- 
zusetzen und dieser wie jener mit den nöthigen 
Weisungen bezüglich Auflösung der Emin Pascha- 
Expedition, Uebergabe der Geschäfte (Ueber- 
gabeverhandlung, Inventaraufnahmc, künftiger 
Rechnungsführung) und des bevorstehenden 
Abmarsches unter Premierlieutenant Lang- 
held zu versehen. 
Außerdem ist der neue Stationsvorsteher 
anzuweisen, die Expedition Fischer in Muanza 
aufzunehmen und unterzubringen. Nach den 
von Feldwebel Hoffmann erstatteten, Euer 
Hochwohlgeboren bekannten Berichten ist nicht 
anzunehmen, daß diese Unterbringung auf 
Schwierigkeiten stoßen könnte; Kosten dürfen 
dem Gouvernement dadurch nicht erwachsen, 
solche sind stets von der Expedition zu tragen; 
auch hierüber ist der Stationsvorsteher zu 
unterrichten. 
Auch während Ihrer Thätigkeit am See 
ist die genannte Expedition, welche lediglich 
wissenschaftliche Zwecke verfolgt, von den 
Gouvernementsstationen nach Kräften zu 
unterstützen. Herr Baron Fischer ist an- 
gewiesen, dies dadurch zu ermöglichen und zu 
erleichtern, daß er Sie so weit als möglich über 
seine Unternehmungen verständigt und auf dem 
Laufenden erhält und sich in Fragen von 
politischer Wichtigkeit vorher Ihres Einver- 
ständnisses versichert. 
Ener Hochwohlgeboren sind nicht ermächtigt, 
Gebände, Fahrzeuge oder Anlagen irgend welcher 
Art, deren Unterhaltung mit Kosten verbunden 
ist, von der Expedition, ohne besondere Geneh- 
migung des Gouvernements zu übernehmen, 
es sei deun, daß diese Kosten bis auf Weiteres 
durch die Expedition gewährleistet sind; in 
diesem Falle gehen die fraglichen Anlagen, 
Gebäude, Fahrzeuge u. s. w. durch die Ueber- 
nahme nicht in das Eigenthum des Reichs über, 
sondern werden zunächst nur von Ihnen als 
im Auftrage der Gesellschaft verwaltet, in 
Stand gehalten, bezw. je nach der mit dem 
Vertreter der Gesellschaft getroffenen Abmachung 
auch beuutzt. 
Nach den Berichten des Premierlieutenants 
Langheld würde sich die Errichtung einer 
dritten Station an der Kawirondo-Bucht 
empfehlen; da Herr Baron Fischer für seine 
eigenen Zwecke eine solche in besagter Gegend 
zu errichten gedenkt, so wärc gegen deren end- 
gültige und sofortige Uebernahme durch Euer 
Hochwohlgeboren nichts einzuwenden, voraus- 
gesetzt, daß Sie selbst die Station für vortheil- 
haft und ihre Besetzung für möglich erachten. 
9. Es dürften voraussichtlich demnächst 
noch weitere Expeditionen nachfolgen, so ins- 
  
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besondere Herr Borchert und Herr Hr. 
Baumann; über die Zwecke und Aufgaben 
dieser Expeditionen werden Ihnen seiner Zeit 
noch besondere Mittheilungen zugehen. 
10. Ueber Ihr Verhältniß zur Emin 
Pascha-Expedition ist das Wesentliche aus 
dem beigefügten an Premierlieutenant Lang- 
held gerichteten, Ihnen zur Einsicht offen 
stehenden Erlaß zu entnehmen. 
Selbstredend wäre es von höchstem Interesse, 
Herrn Dr. Emin wenigstens in den Besitz 
der für ihn bestimmten Sendungen zu setzen, 
zumal wenn sich bestätigen sollte, daß er die 
ihm beigegebene militärische Bedeckung außer- 
halb der Grenzen unseres Schutzgebietes ver- 
wendet. 
11. Was die Kassen und Rechnungsführung 
betrifft, so geben hierüber die Bestimmungen 
des Erlasses vom 28. November d. J. näheren 
Ausschluß, deren gewissenhafte Beobachtung ich 
nochmals zur Pflicht mache. Dasselbe gilt auch 
für Muanza und etwaige künftige Stationen, 
deren Vorsteher entsprechend anzuweisen sind. 
12. Unmittelbar nach Ihrer Ankunft in 
Bukoba wollen Sie sich die Geschäfte von 
Ihrem Vorgänger, Premierlieutenant Lang- 
held, übergeben lassen; hierüber ist eine 
Uebergabeverhandlung aufzunehmen und in 
Abschrift hierher einzusenden; auch ist über 
sämmtliches bewegliches und unbewegliches In- 
ventar der Station ein genaues Verzeichniß 
zusammenzustellen und der obigen Verhandlung 
beizusügen. Herr Premierlieutenant Langheld 
ist berechtigt, nach der Küste zurückzukehren, 
sobald diese Uebergabe stattgefunden und er 
Sie in die dortigen Geschäfte so weit eingeführt 
hat, daß Sie zur alleinigen Weiterführung 
derselben im Stande zu sein glauben. Auch 
in Muanza hat die Uebergabe in der hier 
vorgeschriebenen Form zu erfolgen. 
13. Mit der Firma Schülke & Mayr 
ist ein Postvertrag abgeschlossen, wonach dieselbe 
sich verpflichtet, monatlich eine regelmäßige Post 
nach sämmtlichen Stationen des Innern ab- 
gehen zu lassen. Abschrift dieses Postvertrages, 
sowie weitere, auf die Einrichtung dieses Post- 
betriebes bezügliche Anweisungen werden der 
Station demnächst zugehen. Da voraussichtlich 
die Post in Muanza ihr Ende erreichen wird, 
so wäre von dort aus seitens der Station 
eine entsprechende regelmäßige Verbindung nach 
Bukoba herzustellen und über das Veraulaßte 
seiner Zeit zu berichten. 
14. Was die Ihnen in Ihrem neuen 
Wirkungskreise zufallenden Ausgaben, ins- 
besondere Ihr Verhalten den Eingeborenen 
gegenüber betrisst, so muß ich mich auf einige
	        
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