von Ihnen hierzu bestimmte Nachfolger ein-
zusetzen und dieser wie jener mit den nöthigen
Weisungen bezüglich Auflösung der Emin Pascha-
Expedition, Uebergabe der Geschäfte (Ueber-
gabeverhandlung, Inventaraufnahmc, künftiger
Rechnungsführung) und des bevorstehenden
Abmarsches unter Premierlieutenant Lang-
held zu versehen.
Außerdem ist der neue Stationsvorsteher
anzuweisen, die Expedition Fischer in Muanza
aufzunehmen und unterzubringen. Nach den
von Feldwebel Hoffmann erstatteten, Euer
Hochwohlgeboren bekannten Berichten ist nicht
anzunehmen, daß diese Unterbringung auf
Schwierigkeiten stoßen könnte; Kosten dürfen
dem Gouvernement dadurch nicht erwachsen,
solche sind stets von der Expedition zu tragen;
auch hierüber ist der Stationsvorsteher zu
unterrichten.
Auch während Ihrer Thätigkeit am See
ist die genannte Expedition, welche lediglich
wissenschaftliche Zwecke verfolgt, von den
Gouvernementsstationen nach Kräften zu
unterstützen. Herr Baron Fischer ist an-
gewiesen, dies dadurch zu ermöglichen und zu
erleichtern, daß er Sie so weit als möglich über
seine Unternehmungen verständigt und auf dem
Laufenden erhält und sich in Fragen von
politischer Wichtigkeit vorher Ihres Einver-
ständnisses versichert.
Ener Hochwohlgeboren sind nicht ermächtigt,
Gebände, Fahrzeuge oder Anlagen irgend welcher
Art, deren Unterhaltung mit Kosten verbunden
ist, von der Expedition, ohne besondere Geneh-
migung des Gouvernements zu übernehmen,
es sei deun, daß diese Kosten bis auf Weiteres
durch die Expedition gewährleistet sind; in
diesem Falle gehen die fraglichen Anlagen,
Gebäude, Fahrzeuge u. s. w. durch die Ueber-
nahme nicht in das Eigenthum des Reichs über,
sondern werden zunächst nur von Ihnen als
im Auftrage der Gesellschaft verwaltet, in
Stand gehalten, bezw. je nach der mit dem
Vertreter der Gesellschaft getroffenen Abmachung
auch beuutzt.
Nach den Berichten des Premierlieutenants
Langheld würde sich die Errichtung einer
dritten Station an der Kawirondo-Bucht
empfehlen; da Herr Baron Fischer für seine
eigenen Zwecke eine solche in besagter Gegend
zu errichten gedenkt, so wärc gegen deren end-
gültige und sofortige Uebernahme durch Euer
Hochwohlgeboren nichts einzuwenden, voraus-
gesetzt, daß Sie selbst die Station für vortheil-
haft und ihre Besetzung für möglich erachten.
9. Es dürften voraussichtlich demnächst
noch weitere Expeditionen nachfolgen, so ins-
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besondere Herr Borchert und Herr Hr.
Baumann; über die Zwecke und Aufgaben
dieser Expeditionen werden Ihnen seiner Zeit
noch besondere Mittheilungen zugehen.
10. Ueber Ihr Verhältniß zur Emin
Pascha-Expedition ist das Wesentliche aus
dem beigefügten an Premierlieutenant Lang-
held gerichteten, Ihnen zur Einsicht offen
stehenden Erlaß zu entnehmen.
Selbstredend wäre es von höchstem Interesse,
Herrn Dr. Emin wenigstens in den Besitz
der für ihn bestimmten Sendungen zu setzen,
zumal wenn sich bestätigen sollte, daß er die
ihm beigegebene militärische Bedeckung außer-
halb der Grenzen unseres Schutzgebietes ver-
wendet.
11. Was die Kassen und Rechnungsführung
betrifft, so geben hierüber die Bestimmungen
des Erlasses vom 28. November d. J. näheren
Ausschluß, deren gewissenhafte Beobachtung ich
nochmals zur Pflicht mache. Dasselbe gilt auch
für Muanza und etwaige künftige Stationen,
deren Vorsteher entsprechend anzuweisen sind.
12. Unmittelbar nach Ihrer Ankunft in
Bukoba wollen Sie sich die Geschäfte von
Ihrem Vorgänger, Premierlieutenant Lang-
held, übergeben lassen; hierüber ist eine
Uebergabeverhandlung aufzunehmen und in
Abschrift hierher einzusenden; auch ist über
sämmtliches bewegliches und unbewegliches In-
ventar der Station ein genaues Verzeichniß
zusammenzustellen und der obigen Verhandlung
beizusügen. Herr Premierlieutenant Langheld
ist berechtigt, nach der Küste zurückzukehren,
sobald diese Uebergabe stattgefunden und er
Sie in die dortigen Geschäfte so weit eingeführt
hat, daß Sie zur alleinigen Weiterführung
derselben im Stande zu sein glauben. Auch
in Muanza hat die Uebergabe in der hier
vorgeschriebenen Form zu erfolgen.
13. Mit der Firma Schülke & Mayr
ist ein Postvertrag abgeschlossen, wonach dieselbe
sich verpflichtet, monatlich eine regelmäßige Post
nach sämmtlichen Stationen des Innern ab-
gehen zu lassen. Abschrift dieses Postvertrages,
sowie weitere, auf die Einrichtung dieses Post-
betriebes bezügliche Anweisungen werden der
Station demnächst zugehen. Da voraussichtlich
die Post in Muanza ihr Ende erreichen wird,
so wäre von dort aus seitens der Station
eine entsprechende regelmäßige Verbindung nach
Bukoba herzustellen und über das Veraulaßte
seiner Zeit zu berichten.
14. Was die Ihnen in Ihrem neuen
Wirkungskreise zufallenden Ausgaben, ins-
besondere Ihr Verhalten den Eingeborenen
gegenüber betrisst, so muß ich mich auf einige