Deutsche Schiffe verkehrten hier:
6 mit 29 Einklarirungen und 4 013 Reg. Tons
gegen
5 mit 16 Einklarirungen und 2572 Reg. Tous
im Vorjahre.
Dem deutschen Handel dienten im gleichen Zeit-
raume vom 1. Jannar 1892 bis 31. März 1893:
12 Schiffe mit 46 Einklarirungen und 6334 Reg. Tons
9 Schiffe mit 25 Eennssicine und 3875 Reg. Tons
im Vorjahre.
Postverkehr.
Laut Bericht der hiesigen Kaiserlichen Postagentur
sind im Zeitraume vom 1. Jannar 1892 bis
31. März 1893 17 Posten hier eingegangen und
27 abgegangen.
Eingegangen sind:
von Sydney 1 mit Dampfer,
- - 5 -FSeqgesschiff,
2 haubschen Kriegsschiffen,
2
v
- Apia 1 :Dam
- - 2 un Kriegsschiffen,
* San Francisco 4 Segelsch hiff,
2
-GHonolulu
Abgegangen sind:
nach Sydney 2 mit Dampfer,
- - 2 Segelschiff,
2 - deutschem Kriegsschiff,
- 1 Ei, Butaritari) mit Segel-
chi
Anpia 1 mit deutschem Kriegsschiff,
San Francisco
“"° “v
2. - egelschiff,
4 (via Butaritari) mit Segel-
schiff,
1 (iis. z0, mit deutschem
Kriegs
Hongkong 2 mit Schelschlh if4
: Manila 5 (via Ponape) mit Segelschiff,
issabon 2 mit Sepelschift.
. Ponapé 2
*. Herbertshöhe 1= deutschem Kriegsschiff,
Nachdem im vergangenen Jahre die in Jaluit
bestehende amerikanische Firma eingegangen ist, dürste
in Zukunft der Verkehr mit San Francisco nach-
lassen, was gerade hinsichtlich der Briefsendungen
zu beklagen ist. Deun unter günstigsten Verhält-
nissen konnte auf diesem Wege ein Brief bereits in
etwa 50 Tagen Europa erreichen, während er auf
dem Wege über Sydney wenigstens 70 Tage dazu
braucht.
Verwaltung und Rechtspflege.
Auch in dem Berichtsjahre 1892/93 herrschte
im Schutzgebiet die vollständigste Ruhe.
Die Rechtspflege im Schutzgebiete veranschaulicht
solgende Uebersicht der richterlichen Geschäfte im
Zeitraum vom 1. Januar 1892 bis 31. März 1893:
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Bei dem Gerichte I. Instanz waren anhängig:
J. Birgerliche, Rechtsstreitigkeiten:
Prozesse 1
Sonstige Nechtssachen 3.
II. Strafsachen:
Sachen, in welchen ein Strafbefehl zu er-
erlassen, 3.
Sachen, in denen ein Hauptverfahren einzu-
leiten war, 3.
III. Sachen der nicht streitigen Gerichtsbarkeit:
Vormundschaften und Pflegschaften 3.
Erbtheilungen 2.
Eintraungen und Löschungen
uch 14.
Sonstige Handlungen der nicht streitigen Ge-
richtsbarkeit (Geglonbigumgen, Testaments-
errichtungen u. s. w.) 129
Eingeborene sind in 16 Fällen bestraft worden.
Bei dem Obergerichte und dem Oberrichter war
keine Sache anhängig.
Die Eingeborenen gewöhnen sich immer mehr
daran, alle ihre Streitigkeiten vor den Kaiserlichen
Kommissar zu bringen, obgleich die eingeborenen
Missionslehrer der amerikanischen Bostonmission
immer noch bemüht sind, auch in Rechtsstreitigkeiten
ihr privates Urtheil den Parteien gegenüber als das
maßgebende darzustellen. Die Landstreitigkeiten, die
früher ein so wichtiges Kapitel bildeten, sind all-
mählich auf ein Minimum zurückgegangen und
dürften demnächst ganz von der Bildfläche ver-
schwunden sein.
Das Ergebniß der Finanzberwaltung hat auch
im vergangenen Jahre wiederum gezeigt, daß das
Schutzgebiet der Marshall-Inseln sehr wohl im
Stande ist, die Kosten für seine Verwaltung aufzu-
bringen, während es andererseits zahlreichen Personen
Beschäftigung und Verdienst gewährt.
im Grund-
Belgien und der Nongostaat.
Mit allen gegen sieben Stimmen hat nach drei-
tägiger Verhandlung die belgische Kammer in ihrer
Sitzung vom 13. Juli die im Einverständniß mit
der Regierung seilens der Kommission vorgeschlagene
Fassung für Revision des Artikels 1 der Verfassung
angenommen. Das wichtigste Hinderniß, welches bis-
her der Einverleibung des Kongostaates in Belgien
entgegenstand, ist damit beseitigt worden. Selbst
hervorragende Mitglieder der Opposition, wie die
Abgeordneten Janson und Woeste, haben zu diesem
von der belgischen Regierung beabsichtigten Schritte
ihre „Zustimmung in warmer Weise ausgesprochen.
Der Artikel 1 der belgischen Verfassung lautet
mumehr: La Belgique et diviséc en provinces:
Anvers, le Brabant, la Flandre occidentale,
la Flandre orientale, le Hainant, Liège, le
Limbourg, le Luxembourg, Namur. H appar-