Full text: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

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Dar-es-Saläm, den 13. März 1894. 
Gouvernements-Befehl des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika. 
Die seitens der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft geprägten und hier in Umlauf gesetzten Zwei- 
Rupienstücke sind bei allen öffentlichen Kassen als zwei Rupien in Zahlung zu nehmen. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
In Bertretung: 
(L. S) 
gez. v. Wrochem. 
Groß-Windhoek, den 14. Februar 1894. 
Verfügung des Kaiserlichen Landeshauptmanus für Südwestafrika, betreffend 
Errichtung eines Polizeikorps für Groß-Windhocck. 
Zur Unterstützung der Ortspolizeibehörde in Groß-Windhoek wird ein Polizeikorps errichtet. 
Dasselbe besteht aus: 
a) einem älteren Unteroffizier und vier Mann, welche aus der Truppe unter den felddienstunfähig 
gewordenen Mannschaften zu wählen sind; 
b) einem Vormann und vier Mann Eingeborener. 
Das Polizeikorps steht unmittelbar unter dem Verweser der Ortspolizei Groß-Windhoek. 
Die Befugnisse der farbigen Polizisten dehnen sich in keinem Falle auf Europäer aus. Doch muß 
von diesen erwartet werden, daß sie nicht durch Handlungen, die geeignet sind, das Ansehen dieser An- 
gestellten der Behörde zu schädigen, ihnen die Ausübung ihres Dienstes erschweren. 
Der Kaiserliche Landeshauptmann a. i. 
(L. S.) 
gez. v. Frangçois, Major. 
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Perspnalien. 
Dem früheren Bauinspektor des Kaiserlichen Gouvernements von Kamerun, Schrau, ist die Stelle 
eines technischen Hülfsarbeiters in dem Sekretariat des Auswärtigen Amts übertragen worden. 
  
Nichtamtlicher Theil. 
  
Herspnal-Zachrichten. D 
Deutsch-Ostafrika. 
Der Gouvernementssekretär Bock, der Kapitän. 
Prager und der Materialienverwalter Zimmer- 
mann haben im April einen viermonatlichen Urlaub 
nach Deutschland angetreten. Desgleichen von der 
Kaiserlichen Schutztruppe der Kompagnieführer Leue, 
Licutenant Freiherr v. Schreuck und der Feldwebel 
Hartmann. 
  
Der Zahlmeifteraspirant Alten von der ostafri- 
kanischen Schutztruppe ist am 24. v. Mts. verstorben. 
  
Kamerun. 
Zur Vertretung des demnächst auf Urlaub gehen- 
  
den Amtsdieners Roßdam in Kribi ist der Zoll- 
bootsmann Thoms aus Hamburg augenommen 
worden. Er hat am 11. d. Mis. die Ausreise an- 
getreten. 
Togo. 
Für die Zollverwaltung in Togo ist der Zoll- 
amtsassistent 1. Klasse Gropp aus Hamburg an- 
genommen. Er hat am 11. d. Mts. die Aus- 
reise angetreten. 
Amtlicher Meldung zufolge ist Ende v. Mts, der 
Polizeimeister Julius v. Piotrowski in Klein-Popo 
infolge eines Gehirnschlages verstorben. v. Piotrowski, 
geb. am 22. Dezember 1857 zu Schwarzwald bei 
Pr. Stargard, war vor seinem Eintritt in den Kalo- 
nialdienst Feldwebel im Kaiser Franz Garde-Grenadier- 
Regiment und ist seit Juni 1886 in Togo in ver-
	        
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