In Iseyin empfing der Gouverneur den Besuch
von vier Eingeborenenmissionaren (teachers), welche
zu der church missionary societ) und den
Wesleyanern gehörten. Sie waren begleitet von
etwa zwanzig bekehrten Eingeborenen und sechs
Schulkindern, scheinbar der ganze Erfolg einer
zwanzigjährigen Thätigkeit. In demselben Orte be-
fanden sich sechzehn Moscheen.
Der Gouverneur spricht seine Ansicht dahin aus,
daß die Aussichten auf Ausbreitung des Christen-
thums neben dem Mohammedanismus in Westafrika
sehr ungünstige seien. Den Grund erblickt er darin,
aß die mohammedanische Religion offenbar besser
zu den Anschauungen und Ueberlieferungen der ein-
geborenen Völker passe. Diesem Urtheil sich anzu-
schließen, haben die Verhältnisse in den deutschen
Schutzgebieten bislang keine Veranlassung gegeben,
vielmehr berechtigen hier die erzielten Erfolge der
christlichen Missionsthätigkeit zu den besten Hoff-
nungen für die Zukunft.
Die Rongo-Eisenbahn-Gesellschaft,
welche seinerzeit unter namhafter Betheiligung der
belgischen Regierung mit einem Aktienkapital von
25 Millionen Franken ins Leben getreten war und
deren Mittel gegenwärtig erschöpft sfind, beabsichtigt
für die Weiterführung des Unternehmens neue Kapi-
talien aufzunehmen. Es scheint, daß die belgische
Regierung nicht abgeneigt ist, weitere Unterstütung
zu gewähren und zehn Millionen neue Aktien zu
zeichnen. Das Aktienkapital würde dadurch auf
35 Millionen Franken erhöht, dabei aber gleichzeitig
die Bedingungen der Verzinsung und Gewinnverthei=
lung auf andere Grundlagen gestellt werden.
Was den Stand des Unternehmens betrifft, so
ist seit Ende vorigen Jahres die erste Theilstrecke,
Matadi—Palaballa—Nkenge, in einer Ausdehnung
von 40 Kilometern im Betriebe. Diese Strecke bot
wegen der Natur des Terrains und der kostspieligen
Beschaffung des Arbeitermaterials außerordentliche
Schwierigkeiten. Die Fortführung der Bahn voll-
zieht sich nunmehr unter wesentlich leichteren Be-
dingungen. Die Erd= und Maurerarbeiten sind bis
zum Kilometer 65 vollendet.
Protokoll über die Abgrenzung der Einflußsphären im
Gebiete des Golfs von Aden zwischen Italien und
Großbritannien.
Zwischen Italien und Großbritannien ist am
5. Mai zu Rom ein Protokoll über die Abgrenzung
der Einflußsphären beider Staaten im Gebiete des
Golfs von Aden unterzeichnet worden. Die Grenze
soll dauach gebildet werden durch eine Linie, die, von
„Gildessa aus zum 8. Grad nördlicher Breite gehend
die Nordostgrenze der Gebiete der Stämme Girrhi,
Bertiri und Rer Ali streift. Sie folgt dann dem
291
. Grad bis zu seinem Schniltpunkt mit dem 48. Grad
östlicher Länge (Greenwich), geht von da zum Schnitt-
punkt des 9. Grades nördlicher Breite mit dem
49. Grad östlicher Länge und folgt dann diesem
Meridian bis zur See. England verpflichtet sich, in
seinem Protektorat, und Italien, in Ogaden volle
Handelsfreiheit in Gemäßheit der Berliner Akte und
Brüsseler Deklaration zu gewähren. Im Hafen von
Zeyla genießen italienische und britische Unterthanen
und Schupgenossen volle Gleichberechtigung.
Eritrea nach dem Röniglichen Dekret vom
18. Februar 18094.
Die im Budget des italienischen Auswärtigen
Amts vertretenen Ausgaben der Kolonie Eritrea
setzen sich, wie solgt, zusammen: Ausgaben civilen
Charakters 2234 316 Lire, Ausgaben für die Kolo-
nialtruppen: Offiziere und Beamte der Kolonialtruppen
950000 Lire, italienische Truppen, Tagesbesoldung
275000, Jahresbesoldung 269 000 Lire, Lebensmittel
und Bekleidung 897 000 Lire, verschiedene Bedürf-
nisse 70800 Lire, eingeborene Truppen Besoldung
2838000 Lire, Besoldung der Banden 360000 Lire,
Dolmetscher 28000 Lire, Prämien und Geldzulagen
23000 Lire, Pensionen und Gratifikationen an Ein-
geborene 20 000 Lire, Ausgaben für Reit= und Zug-
thiere 278000 Lire, Transportc 339000 Lire,
Sanitätsdienst 111400 Lire, Artilleriematerial 95.000
Lire, Ausgaben für Geniedienste 480 000 Lire, ver-
schiedene Ausgaben 37000 Lire, zufällige und un-
vorhergesehene Ausgaben 15000 Lire.
Vom 1. Juli 1894 an werden alle Ausgaben für
die Kolonie selbst von deren Einkünften gedeckt, die
einheitliche Verwaltung wird dem Gouverneur über-
tragen. Die bisherigen Civil= und Militärverwal-
tungen hören mit dem 30. Juni 1894 auf.
Organisation des Civilpersonals. Büreau des
Gorwerneurs, politisch-militärische, administrative,
Central-Abtheilung, Centralkasse, Kassen von Asmara,
Keren, Assab, Neapel. Abtheilung für auswärtige
Angelegenheiten. Civil= und Straftribunal in Massaua,
Abtheilung für die ösfentliche Sicherheit, Königliche
Kommissariate von Keren, Asmara und Assab, fünf
Residenten im Territorium der Kolonie, Dourmen
von Massaua, Post= und Telegraphenämter.
Organisation der Kolonialtruppen. Kommando
der Truppen, Lokalkommandos der Artillerie und des
Genies. Direktionen des Sanitäts= und Kommissariats-
dienstes, Abtheilung für Verwaltung und Zahlmeister-
geschäfte, Militärtribunal.
1. Kompagnie Reali Carabinieri, 1 Jägerbataillon
(6 Komp.), 4 Bataillone eingeborene Infanterie,
2 Eskadrons, 1 Gebirgsbatterie, je 1 Kompagnie
Kanoniere, Sapeurs, Geniespezialisten, Train. Central-
depot der Kolonialtruppen in Neapel.
Insgesammt umfassen die Kolonialtruppen: Ita-
lienische Offiziere 183, eingeborene Offiziere 37,
Beamte 18, italienische Truppen 1500, eingeborene