Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
Herauegegeben in der Koloniol-Ablheilung des Auswärligen Amts.
V. Jahrgang. Berlin, 15. Juli 1894. Nummer 16.
Dine Hetschrilt serscheint om I und 15. ieden Monats. Derselben werden als Bpibeste, ubeigesügt die amindestens einmal vierteliöbrlich —
„Mittheil 7en von Forschungsreisenden und Celchrien aus den deulschen Schutzgebioten“, herausgogoben von Dr. Froiherr v. Dancko
## a#een fspreis für dos A#hetolbten mit den Verbeilen betragt 3 Mark. nti abonnirt bei ollen — und Buchhandin. kohme, —
Einsendungen und Anfragen sind an die Königliche Hr bandlung vnnon H#t Sieglried Mittler d Sohn, Berlin SW 12, Koch-
68—70, zu richten.
Inhalt: Amtlicher Theil: Nunderlaß an die Kssericen Gonvernement und Landeshauptmannschaften der Schug-
ebiene von Ostafrika, Südwestafrika, Kamerun, Togo und der Marshall-Inseln S. 365. — Ertheilung der Ermäch-
ung zur Vornahme standesamtlicher Befugnisse an bene Gerichtgasseiloe v v. Lucke in Kamerm un E 66.
zuch der Brutto-Einnahmen bei der Zollverwaltung für Deutsch-Ostafrika für die Monate März und
(pril 1894 S. 366. — Verordnung des 2 Kaiserlichen Gouverneurs von Kamerun, betresfend die Gebühren für das
summarische Gerichtsverfahren S. 367. Statistik der im Kalenderjahre 1893 in das Kamerun-Gebiet eingesührten
bezw. von dort ausgesührten Waaren S. 367. — Verordnung des Kaiserlichen Landebhrupimnan — von Togo S. 3
shrsonle S. 3
Tchtamtlich-r Eheit Personal-Nachrichten S. 370. — Sitzung des ständigen Ausschusses des Kolonial-
raths S. 371 Ostafrika: Maßregeln des Kaiserlichen Gouvernements zur Bekämpfung des Sklaven-
handels S. 2 — Dereln des Grasen v. Götzen S 22. — Verzeichnib der d Zollämmter S. 372. — Usambara=
Eisenbahn= Linie S. 372. Import deutscher Waaren S 373. Karte des Hafens von Tanga S. 373. —
Kamerun: Erläuterungen zu den Nachweisungen über den Bacenverlehe in wen at S. 373. — Der Kamerun-
knabe Joki Dikonge S. 374. — Togo: Gesundheitsverhältnisse in Togo S. 374. — Sammlung woturwissenschesticher
Gegenstände S. 374. — Deutsch= Südwestafrika: Bericht des Majors v. Frangois S. 375. — Deutsch-
Neu-Guinea: Ueberfall des Sthelschuners 6 Sentan der Neu-Guinea-Kompagnie S. 375. — Marshall-Inseln:
Seree der Jaluitgesellschaft für 1893 S. 376. — Aus dem Bereiche der Missionen in den
Schuyzgebieten und der An tlapere. , edn S. 376. — Aus fremden Kolonien: Spezialbudget
für Ercho für ’n6 Etagahr 1894/95 S. 378. — Die Produktion von Vanille in Tahiti S. 379. — Niger-
onyagnie S. 380. — Größe und Hlndelsstatisti. der französischen Kolonien S. 380. — Generalkonsul furt Hanstbar
S. 381. — Pondoland S. 381. — Handelsbericht von Mozambique für das Jahr 1893 S. 381. — rarische
Seen S. Y Alratur erzeichniß S. 383. — Schiffsbewegungen S. 383.— 5 Verkehr= lnrhe
— Anzeigen
Amtlicher icher Theil.
Gesehe; Verordnungen der Reichsbehürden.
Verlin, den 25. Juni 1894
Nunderlaß an die Kaiserlichen Gonvernements und Land ft
der Schutzgebiete von Ostafrika, Südwestafrika, Kamerun, Togo und der
Marshall-Inseln.
Der Herr Staakssekretär des Reichs-Marine-Amts hat eine Bestimmung des Inhalts erlassen,
daß bei der Beerdigung von Marineangehörigen im Auslande in Zukunft für eine Kennzeichnung der
Grabstelle durch ein einfaches Holzkreuz oder eine einfache Tasel mit Inschrift Sorge getragen werde. Die
Dauer der Instandhaltung soll sich nach den örtlichen Gebräuchen und Verhältnissen richten, jedoch nicht
länger als 10 Jahre dauern. Diese Bestimmungen sollen sich auch auf diejenigen Einzelgräber beziehen,
welche bereits im Auslande vorhanden sind.
Die Kaiserlichen Gonvernements und Landeshauptmannschaften ersuche ich ergebenst, die im dortigen
Schutzgebiete elwa schon vorhandenen sowie die vorkommendenfalls künftighin anzulegenden Grabstellen
von Angehörigen der Kaiserlichen Marine im Ange zu behalten und nach Maßgabe des Vorstehenden für
eine einfache Instandhaltung der Gräber sowie der Kreuze bezw. Tafeln, einschließlich der Inschriften,
Sorge zu tragen.
Entstehen hieraus Kosten, so bitte ich über deren Höhe, unter Beifügung der Beläge, an mich
zu berichten.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Kayser.