Full text: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

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8 65. 
Ist bis zum Ablaufe des Termins ein anderweitiger Eigenthumsanspruch nicht angemeldet oder 
nicht glaubhaft gemacht, so erfolgt die Anlegung des Grundbuchblattes. Die Grundbuchbehörde ist auch 
befugt, ihr bekannt und glaubhaft gewordene Ansprüche Drikter von Amts wegen zu berücksichtigen. Bei 
widerstreitenden Ansprüchen kann die Anlegung erst erfolgen, nachdem die Betheiligten ihre Ansprüche zum 
Austrage gebracht haben. 
8 66. 
Die bis zum Ablaufe des Termins angemeldeten Rechte (§ 54 Ziffer 3) werden bei der Anlegung 
des Grundbuchblattes eingetragen, wenn der Antragsteller den Anspruch anerkennt oder wenn die Voraus- 
setzungen der Eintragung gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung vorliegen. . 
Anderenfalls wird, sofern das beanspruchte Recht glaubhaft gemacht ist, zur Sicherung desselben 
eine Vormerkung eingetragen. 
VIII. Schlußbestimmungen. 
5 57. 
Der Gouverneur hat die zur Ausführung dieser Verordnung erforderlichen Bestimmungen zu 
galassen und den Zeitpunkt festzusetzen, mit welchem diese Verordnung in den einzelnen Bezirken (§ 5) in 
aft tritt. 
8 58. 
2. Die Kosten für die Bearbeitung der Grundbuchsachen werden nach dem beigefügten Tarif erhoben. 
# . 
M Gegeben Oldören im Nordfiord an Bord Meiner NYacht „Hohenzollern“, den 24. Juli 1894. 
(L. 8.) Wilhelm l. R. 
Graf v. Caprivi. 
Anlage La. 
— — Ô 
Grundbuch von Dar-eg-Haläm. 
  
  
  
  
Blatt Nr. .. ... Band J. 
Bezeichnung des Grundstücks Abschreibungen 
Nr. « . Nr. 
- . des Größe des 
er. Bestandtheile Steuer- "„ Steuer- 
buchs naa n# s buchs #E# 
1.Steinhaus Nr. 1 in Kilwa am 
Hafen gelegen zwischen dem 
Fort und dem unter 2 be- 
zeichneten Grundstück, nebst 
Waarenschuppen u. Garten- 
laaud 2— 
Karte und Vermessungs- 
protokoll Bl. 10 der Grund- 
akten. 
2.] Kokospalmenwald südöstlich Aus Nr. 2 ist ein Theil am 
vom vorstehenden Grund= Südostende des Grund- 
stück bis zum Grundstück stücks übertragen auf 
heekeaber Solimen bin Band III Bl.h 6 — 70|— 
kasr, landeinwärts bis zur Karte und Vermessungs-= 
I#erstrahe *7 —P 50|]— protokoll dortselbst. 
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N. F. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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