Full text: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

Handarbeit und leisten daneben Aushülfe in den 
Knabenschulen. Leider geben die Eltern am Sannaga 
nicht gerne ihre Mädchen zur christlichen Erzic- 
hung her. 
Seit zwei Jahren ist in der Missionsgesellschaft 
kein Mitglied mehr dem Tode zum Opfer ge- 
fallen, wohl aber ist der Gesundheitszustand ein 
recht mangelhafler. Die Gesundheit Aller hat durch 
die vielen schweren Fieber, Dysenterie, Nuhr und 
lästigen Ausschlag viel zu leiden. Zwei Patres 
(P. Georg Walter im vorigen Jahre, P. Breitner 
in diesem Monate) mußten zur Erholung nach 
Deutschland zurückkehren, um dem sonst sicheren 
Tode zu entgehen. Um diese theueren Erholungs- 
reisen thunlichst zu vermeiden, ist der P. Präsekt 
Vieter eben daran, eine Gesundheitsstation auf 
dem Götterberg zu gründen, nicht aber im Gebiete 
des kriegerischen Häuptlings Cuba, sondern weiter 
unten, etwa 600 Meter über dem Meeresspiegel. 
Diese neue Niederlassung weihte der P. Präfekt den 
drei heiligen Erzengeln und nannte sie „Engelberg". 
Im Missionshaus zu Limburg, über welches die 
Gesellschaft bisher allein verfügte, nahm Alles seinen 
hewöhnlichen Fortgang. Mehrere Kandidaten wurden 
wiederum ausgenommen theils als Brüder, theils als 
Studenten. 
Leider eignete sich das Gebäude in Limburg, der 
Walderdorffer Hof, obwohl es ziemlich weitläufig 
gebaut ist, sehr wenig für das Unternehmen. Nur 
eine beschränkte Anzahl von Leuten konnte in den 
zum Theil noch ungesunden Räumen Platz finden; 
deshalb begrüßte die Mission das Anerbieten des 
inzwischen verstorbenen Herrn Justizraths Reinhard, 
in zweien seiner Häuser zu Ehrenbreitstein eine Nie- 
derlassung zu gründen, mit Freuden. 
Nachdem im November 1893 die hierzu erforder- 
liche Erlaubniß vom preußsschen Kultusministerium 
ertheilt und die nöthigsten Einrichtungen getroffen 
waren, fand schon am 8. Dezember desselben Jahres 
die Eröffnung der Niederlassung statt. 
Die Niederlassung liegt in Ehrenbreitstein (Ober= 
thal) auf dem Wege nach Arenberg. Die Häuser 
eignen sich vortrefflich zu ihrem Zweck. Bis jetzt ist 
in Ehrenbreitstein der Aufenthalt der Novizen und 
Studenten; es befinden sich zur Zeit ungefähr 
25 Studirende der Fächer der oberen Gymnasial- 
klassen und 8 Laienbrüder dort. P. Georg Walter 
und P. Friedrich Banken haben die Leitung des 
Hauses. Die Studenten werden von zwei Philologen 
unterrichtet; ungesähr 7 bis 8 derselben werden nach 
vollendeten klassischen Studien gegen Ende dieses 
Jahres nach Rom zur weiteren Ausbildung abgehen. 
Vorderhand besuchen die Studenten noch nicht das 
Gymnasium in Coblenz, später jedoch gedenken wir 
dieselben zur Absolvirung der letzten Klassen des 
Gymnasiums dorthin zu schicken. 
  
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Ans fremden Rolonien. 
Abgrenzung von britisch und bolländisch Keu-Guinea. 
Zeitungsnachrichten zufolge ist zwischen dem Ad- 
ministrator von britisch Nen-Guinea Sir William 
Macgregor und dem niederländischen Residenten 
J. Bensbach ein Präliminarvertrag über die Ab- 
grenzung der beiderseitigen Gebiete zustande ge- 
kommen. Danach würde das zwischen der bisherigen 
Grenzlinie und dem nach Westen sich erstreckenden 
Bogen des Flyflusses liegende Gebiet unter britische 
Oberhoheit kommen, während Holland einen ent- 
sprechend großen aber schmalen Streisen östlich vom 
141. Grad östlicher Länge (Greemwich) zugewiesen 
erhält. 
  
Gvenzregulirungsarbeiten in Bas-Congo und TLunda. 
Die Grenzregulirungsarbeiten in Bas-Congo 
(Küstengebiet) und Lunda (Südecke des östlichen 
Kwango-Distriktes), welche in Ausführung der beiden 
portugiesisch-congolesischen Abkommen vom 25. Mai 
1891 in Angriff genommen worden waren, sind 
nunmehr beendet. 
Das „Bulletin Ollcicl de I'Etat du Congo“ 
meldet in seinem jüngst erschienenen Heften) die am 
24. März d. Is. durch die Vertreter der betheiligten 
Regierungen vollzogene Bestätigung der beiden die 
Arbeiten abschließenden Protokolle. 
1. Was zunächst das erstgenannte Gebiet anlangt, 
so wird seine Grenze nach der portugiesischen Provinz 
Cabinda hin, wie folgt, feslgelegt: 
Ausgehend von einem Punkte an der Küste, 
welcher 300 m nördlich vom Hauplgebäude der 
holländischen Faktorei in Lunga und 5° 47° 14/1 
südlicher Breite liegt, zieht sich die Grenzlinie in 
einer Geraden von 950 m nach Süldosten bis zur 
Mündung des Lungaflüßchens, folgt diesem bis zum 
Mallongosumpf""), geht dann dem Laufe der Flüsse 
Venzo und Lulose entlang bis an die Qnelle des 
letzteren, folgt von hier aus dem Breitenparallel bis 
an die Stelle, wo der Luculla und Culla-Calla 
zusammenfließen, um sich dem Thalwege des ersteren 
(Luculla) bis zu seinem Zusammenfluß mit dem 
Chiloango anzuschließen. 
Als Fixpunkt für die Bestimmung der geogra- 
phischen Lage der Grenzorte hat man Landana#) 
(a. d. port. Küste) gewählt. 
Bei Festlegung der Südgrenze Bas-Congos nach 
dem portugiesischen Kongo zu wurde Nokki f) als 
  
I) 10. annéc. mars-avril-mai 1894. S. 22 bis 23. 
*#) Die Ortschaften Congo, N'Conde, Jema u. s. w. 
bleiben beim Kongostaat, die Plätze Cabo-Lombo, a Te 
Jabe Ganzy, Taly, Spita Gagandsimio N'Goe, M 
Fortalis, Sokki u. s. w. behält Portugal. 
5 13, 12°% 08° 30“ Allicher Lune von Greenwich, 
1nn ssedlicher Bre 
Kongo, — von Matadi, 5°% 52'10/71 
südlicher tarte und 13° 28“ 255 östlicher Länge von 
Greenwich.
	        
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