— 623
Als Strafe für die Ermordung der beiden Euro-
päer wurden drei gefangene Romboleute gehängt, ein
großer Theil der Hütten niedergebrannt, Bananen-
schamben niedergeschlagen und das auffindbare Vieh
mitgenommen.
Die Verluste betrugen nach Angabe Mareales
auf feindlicher Seite etwa 104 Todte und viele
Verwundete. Auf deutscher Seite 4 Mann todt und
10 verwundet. Von den Askaris wurde Niemand
verletzt. Für die Station wurden 20 Stück Rind-
vieh und 53 Stück Kleinvieh erbeutet.
Der Häuptling Leikturu ist nach Useri geflüchtet,
welche Landschaft den Befehl erhielt, ihn sofort aus-
zuliefern.
Der Leikturn gehörige Theil der Landschaft Rombo-
Kerna wurde zwischen den Häuptlingen Leikibona und
Ngamene getheilt.
Am 1. Oktober nachmittags traf ich wieder bei
Kinabo, am 2. Oktober in Marangu, am 4. Oktober
in Moschi ein.
Ich erlaube mir noch hinzuzusügen, daß die be-
straste Landschaft dieselbe ist, in welcher seiner Zeit
Sergeant Schubert niedergestochen wurde.
Die Wald- und Rulturverhältnisse in Deutsch-Oslafrika.
Von Forstassessor Krüger.
Um einen Ueberblick über die jetzt vorhandenen
Waldverhältnisse in Deutsch-Ostafrika zu haben, ist
es nothwendig, die Entstehung der Wälder ins Auge
zu fassen. Man muß dabei die größeren Wald-
komplexe in den Gebirgen, die einzelnen, kleineren
und größeren Waldinseln der Ebene, die Galerie-
wälder an den Bächen und Flüssen und die Man-
grovewaldungen im Ebbe= und Fluthgebiet unter-
scheiden. Untrügliche Merkmale weisen darauf hin,
daß früher ein großer Theil der heutigen Kultur-
länder, der Busch-, der Dorn= und grünen Baumsteppen
mit Wald bestockt gewesen ist. Der zunehmenden
Bebauung der Länder mußten die Bestände zum Opfer
fallen. Nur einzelne kleinere Waldinseln, durch ihre
günstige Lage geschüßt, die fruchtbaren Boden in den
Flußthälern, die unzugänglicheren Theile der Gebirge
vermochten Waldbestände zu bewahren. Die Gebirgs-
hänge aber, wo sie der Kultur und dem ihr vorher-
gehenden Brennen ausgesetzt waren, sind hier fast
überall entwaldet. Nur einzelne mächtige Ueberständer
von Holzarten, welche dem Feuer am meisten Wider-
stand entgegensetzen konnten, zeigen uns die früheren
Verhälmisse an. Auch die grlinen Waldsteppen, wie
sie sich z. B. westlich vom Geringere zeigen, ver-
danken dem Feuer ihre Entstehung. Wir müssen
dabei immer ins Auge fassen, daß Deutsch-Ostafrika
früher bedeutend mehr bevöllkert gewesen ist als jetzt.
Ueberall finden wir Spuren früherer Kultur und
Ueberreste alter Ansiedelungen. Noch vor nicht langer
Zeit haben die Kämpfe in den Araberausständen, die
Einfälle der Massai und Wahehe und die Streitig-
keiten unter den Nachkommen des Königs Kimueri
von Usambara die Bevölkerung decimirt. Ein großer
Theil des sogenannten Urwaldes im Handeigebirge
datirt erst aus dem Anfang der siebziger Jahre.
Dann ist aber auch die Art und Weise, wie der
Neger den Boden bebaut, Schuld daran, daß er im
Laufe der Jahre unverhältnißmäsig große Strecken
Landes urbar machen muß, um sich zu ernähren.
Da er meist durchaus keine Düngung anwendet, so
ist er gezwungen, je nach der Beschaffenheit des Bodens,
alle 10 bis 20 Jahre ein anderes Stück Land in
Angriff zu nehmen. Deutsch-Ostafrika besitzt eben
nur im Alluvialgebiete einiger Flüsse Boden, der ein
länger andauerndes Ausrauben gestattet. Fast alles
Land im Gebiete der jüngeren Kalke bis tief in die
Gebirge, dem Gneis, krystallinischen und Thonschiefer
angehörend, ist schon mehrfach benußtes früheres
Kulturland. Die mageren und weniger tiefgründigen
Boden der jüngeren Kalke, des korallinischen und
Jurakalkes, werden natürlich am frühesten ausgenutzt,
besonders da sie in der Nähe der Küste gelegen sind
und öfter der Benutzung anheimfallen. Das der Ruhe
überlassene Land bedeckt sich in kürzester Zeit mit
zum Theil undurchdringlichen Dornen und dichtem
Gestrüpp. Soll es wieder benutz werden, findet wie
bei der ersten Benutzung ein Abbrennen der Boden-
decke statt. Darauf folgt ein oberflächliches Behacken,
welches auf nur 6 bis 7 cm die Oberfläche lockert.
Daß die leichteren Boden bei dieser Kulturweise
schnell ermüden, liegt auf der Hand. Eine Folge
dieser Kultur ist dann immer das Brennen, und wenn
dasselbe, wie es noch meist geschieht, in das Wild-
breunen ausartet, so haben wir die ganzen schädlichen
Folgen desselben zu tragen, welche durch die Gou-
vernements-Verordnung vom 12. Dezember 1893 zu
beschränken gesucht sind. Ich kann nicht umhin, die
Erläuterung dieser Verfügung hier noch einmal Platz
finden zu lassen:
„Das Wildbrennen, d. h. Abbrennen der Gräser
und des Gestrüppes, um den Boden zur Kultur vor-
zubereiten, hat für uns besonders auf ärmerem Sand-
boden auf die Daner große Nachtheile im Gefolge.
Die hauptsächlichsten davon sind:
Schnelles Austrocknen des Bodens. Verhinderung
jeder Humusbildung, die überhaupt schon in den
Tropen erschwert ist. Zu schnelle Zersetzun der
oberen Bodenkrume; bei oberflächlicher Bodenbearbei-
tung und Wassermangel Verarmung des Kulturbodens
und deshalb baldiges Wechseln der Kulturfläche. Ver-
hinderung der Ausbildung von Bau= und Nutzholz,
überhaupt von Holzbeständen, Beförderung von Dornen-
und Gestrüppbildung, Versiegen der kleineren Bäche
und Flüsse bald nach der Negenzeit, Bildung von
reißenden Wildwässern in dieser, Zerstören von an-
grenzenden Kulturen und Holzbeständen.
Deshalb will das Gonvernement dem Wildbrennen,
wo nur immer angängig, entgegentreten, obwohl es
sich bewußt ist, mit dieser Maßregel anfänglich auf
Schwierigkeiten, begründet in den althergebrachten