Full text: Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

besonders anerkannt, während Häuptling Zacharias Kapitän von Omaruru, 
nach wie vor unter dem Letßzeren siehend betrachtet sein 
will, mit welchen beiden Entschließungen der Ober- 
häupling Samnel sich gleichfalls einverstanden erklärte. 
Am 30. November v. Is. abends marschirte ich, 
nach freundschaftlicher Verabschiedung vom Häuptling 
Manasse, von Omaruru ab, um mich zunächst nach 
Okahandja zu begeben, wohin der Oberhäuptling 
Samuel zu meinem Empfange vorauseilte, während 
der Häuptling Zacharias direkt nach Otjimbingne 
zurückritt. Ueber meinen Aufenthalt in Okahandia 
werde ich mir erlauben, besonderen Bericht folgen 
zu lassen. 
Omaruru, den 30. November 1894. 
Zwischen dem Major Leutwein im Namen 
Seiner Majestät des Deutschen Kaisers und dem 
Häuptling der Hereros von Omarnru Manasse 
wird unter Heutigem nachstehender Vertrag ab- 
geschlossen: 
8. 1 
Als Zeichen der gegenseitigen Freundschaft sowie 
zur Unterstühung des Kapitäns legt der Major 
Leutwein mit Zustimmung des Ersteren eine 
Garnison nach Omarurn. Der Kapitän verpflichtet 
sich, für deren vorläufige Unterbringung mit Sorge 
zu tragen, sowie zum Bau eines Stationsgebäudes 
den nöthigen Grund nebst einem Stück Gartenland 
zur Verfügung zu stellen, auch dem Stationschef 
hinsichtlich Beschaffung der nöthigen Arbeiter seine 
Unterstützung zu gewähren. Ueber den Platz des 
Stationsgebändes wird sich der Stationschef mit 
dem Kapitän noch einigen. 
2 
Der Major Leutwein wird der Garnison gutes 
Verhalten zu den Eingeborenen zur Pflicht machen. 
Der Kapitän verpflichtet sich dagegen, auch seine Leute 
zu einem solchen anzuhalten. Etwaige Streitigkeiten 
zwischen beiden Theilen wird der Stationschef in 
Uebereinstimmung mit dem Kapitän schlichten. 
Sollten sich im Gebiete des Kapitäns von 
Omaruru noch weitere Garnisonen als nothwendig 
erweisen, so wird sich der Stationschef dieserhalb 
mit dem Kapitän in Verbindung setzen. 
Der Kaiserliche Landes- Der Kapitän von 
hauptmann 2. i. Omarurn 
gez. Leutwein, Major. gez. Manassce. 
lls Zeugen: 
gez. Volkmann, + Handzeichen des 
Sekondlieutenant und Mutate 
Distriktschef. gez. Asser. 
ez. Berusmann, + Handzeichen des 
Missionar und Dolmetscher. Nathemigliedes 
oses. 
Omaruru, den 30. November 1894. 
Zwischen dem Major Leutwein im Namen 
Seiner Majestät des Deutschen Kaisers und dem 
79 
Manasse, wird unter 
heutigem nachstehender rirgg abgeschlossen: 
  
Auf Wunsch des N#lss Leutwein tritt der 
Kapitän Manasse als Beweis seiner freundschaft- 
lichen und loyalen Gesinnung an Seine Majestät 
den Deutschen Kaiser den Plaß Okombahe ab, dazu 
so viel Weideland, als für den derzeitigen Vieh- 
bestand der Bewohner nothwendig ist. Ueber die 
Grenzen wird sich der Distriktschef von Omaruru 
mit einem Bevollmächtigten des Kapitäns an Ort 
und Stelle einigen. 
8. 2. 
Als Gegenleistung sichert der Major Leutwein 
im Namen Seiner Majestät des Deutschen Kaisers 
dem Kapitän sowie seinen Rechtsnachfolgern eine 
jährliche Regierungsunterstützung von 1800 Mk. = 
90 EFKF zu. 
§. 3. 
Major Leutwein beabsichtigt, den Platz 
Okombahe den dort wohnenden Berg-Damaras gegen 
die Verpflichtung, zu Negierungszwecken Arbeiter zu 
stellen, zur Nutznießung zu überlassen. Doch sollen 
die zur Zeit in Okombahe wohnenden Hereros un- 
gestört auch ferner dort bleiben dürfen, und wird 
Major Leutwein zur Aufrechterhaltung der Ruhe 
und Ordnung eine deutsche Garnison dorthin legen. 
8 
8. 4. 
Bezüglich der Gerichtsbarkeit bleibt es bei den 
Bestimmungen des mit dem Kapitän von Omarurn 
abgeschlossenen Schutzvertrages, mit der einzigen Aus- 
nahme, daß bei Streitigkeiten zwischen den in Okom- 
bahe wohnenden Hereros und Berg-Damaras gleich- 
falls die Kaiserlich Deutsche Gerichtsbarkeit Platz 
yreifen soll. 
Der Kaiserliche Landes- 
hauptmann a. i. 
gez. Leutwein, Major. 
Der Kapitän von 
Omarurn 
gez. Manasse. 
s Zeugen: 
gez. Volkmann, + Handzeichen des 
Sekondlieutenant und kutate 
Distriktschef. 
gez. Bernsmann, 
Missionar und Dolmetscher. 
gez. Asser. 
+ Handzeichen des 
Rathsmitgliedes 
Moses. 
  
Aus Okahandia. 
Von Omaruru hat sich der Major Leutwein 
zunächst nach Okahandia gewandt. Seinem Berichte 
ist Folgendes zu entnehmen: 
Am 3. Dezember v. Is. traf ich an genanntem 
Platze ein. Unser Einzug glich demjenigen in cine 
deutsche Garnisonstadt. Auch der geringste Pontok 
hatte wenigstens einige kleine deutsche Fahnen aus- 
gehängt, während die vornehmeren Hereros, wie 
auch der früher schon mehrfach erwähnte Riarura, 
dessen Versöhnung mit Samnel ich seiner Zeit ver- 
mittelt hatte, bereits mit Fahnen größerer Art
	        
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