Full text: Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

heimathlichen Bergen zwischen Inn und Salzach 
„Prinz-Luitpoldberge“ genannt habe. Aller- 
dings haben diese afrikanischen baumlosen Gebirge 
viel weniger schroffe Formen als diejenigen der 
Heimath. Die Formen sind nicht so prägnant, und 
das überall wuchernde Gras giebt dem ganzen Bilde 
etwas Eintöniges und verbirgt so selbst die vitto- 
reskesten Felspartien. 
Nach zwei Stunden passirten wir die kleine be- 
sestigte Stadt Kungi, deren freundlicher Chef mich 
jedoch nicht zum Bleiben bewegen konnte, und gegen 
Mittag erreichten wir, nachdem wir den Koi passirt 
hatten, den letzten Tikarort Mahalba am Fuße des 
Gebirges. 
Mahalba ist ein offener Handelsplatz, was wir 
schon an den zahlreichen Haussaquartieren und dem 
großen Markte erkennen konnten. ier ist der 
größte Elfenbeinmarkt des ganzen Landes, und zweigt 
die Straße sowohl nach dem elfenbeinreichen Satoko 
als nach Bafut ab. Der Chef, welcher mich im 
Gepränge einholen ließ, soll der reichste Mann des 
Landes sein und neunt sich selbst scriki n hauri, b. i. 
Elfenbeinkönig. Mahalba ist nicht allein Stapelplat 
für das aus dem Süden kommende Elsenbein, son- 
dern auch Jagdplatz, da die ganze Gegend sehr reich 
an Elefanten ist. Er hatte sehr gehofft, ich würde 
mit ihm ein Elfenbeingeschäft machen, und als ich 
dies ablehnte, bat er mich, ihm doch Kauflente zu 
senden, da man bei ihm gerade so billig würde 
kaufen können als bei Ngila. Nach den in Mahalba 
üblichen Marktpreisen scheint dies auch der Fall zu 
sein, dozu kommt, daß der Weg, den eine Karawane 
dahin zu nehmen hat, lange nicht so weit ist als zu 
den Wutés. Ich habe aus diesem Grunde stiets 
der Aufrechterhaltung der Station Tintu das Wort 
geredet, denn bis zu dieser braucht eine Träger- 
lolonne von Mundame nur zehn Tage und von 
dort dürfte es bei geregelter Verbindung nicht mehr 
als vier bis sechs Tagereisen zu diesen Tikarorten 
sein. Die begehrtesten Artikel sind hier Gewehre, 
Pulver, Feuerstein sowie weiße Stoffe. 
Die Regenzeit schien mit Riesenschritten zu nahen, 
denn allnächtlich stellten sich schwere Gewitlerregen 
ein, und Nächte und Morgen waren schon empfind- 
lich kühl, so daß ich trachten mußte, noch in diesem 
Monate den größten Theil des Marsches zu voll- 
enden. 
(Schluß folgt.) 
  
  
Drutsch-Hüdwestafrika. 
Pendrik Witbooi. 
Nach den bis Ende Januar in Windhoek ein- 
getroffenen Nachrichten ist Hendrik Witbvoi mit 
seinem ganzen Stamm in Gibcon eingetroffen. Er 
verhält sich daselbst völlig ruhig und lebt mit der 
dortigen Garnison in den besten Beziehungen. 
163 
  
Feststellung der Südgrenze des Dererolandes. 
Wie der Major Leutwein bereits früher ge- 
meldet hatte (s. Kol. Bl. S. 80), sollte die genaue 
Feststellung der mit dem Oberhäuptling Samuel 
Maharero vereinbarten Südgrenze des Herero- 
landes durch den Regierungsassessor v. Lindequist 
gemeinschaftlich mit dem Oberhäuptling erfolgen, 
welche zu diesem Zwecke die Grenze zusammen ab 
zurciten verabredet hatten. Die Grundlage für diese 
Aufgabe bildete folgender 
Vertrag 
des Kaiserlichen Landeshauptmanns, Majors Leut- 
wein, mit dem Oberhäuptling der Hereros, Samnuel 
Maharero, und seinem Rath zu Okahandya. 
Die in dem Abkommen des Rezierungsassessors 
v. Lindequist mit dem Oberhäuptling Samunel 
Maharero vom 11. Juli d. Is. vereinbarte Süd- 
grenze des Hererolandes?) wird unter theilweiser 
Verlegung endgültig dahin sestgelegt. 
Dieselbe solgt von Westen nach Osten dem 
Tsoakhaubfluß bis Groß-Barmen, alsdann dem so- 
genannten Windhoeker Tsoakhaub bis Otyiseva, von 
hier einer dem 22. Grad südl. Breite parallel lau- 
senden Linic, die so gezogen wird, daß der Platz 
Okapuka, welcher im Interesse des Frachtverkehrs 
vorläufig von jeder Besiedelung frei zu halten ist 
südlich Otyitonge nördlich derselben fällt. 
Von Otyitonge läuft die Linie dem weißen 
Nosob zu, in den sie unmittelbar südlich Otyipane 
einmündet. Die weitere Grenze bis Urigab Witoley 
wird durch den „weißen Nosob“ gebildet. 
Von Witoley läuft sie in nordöstlicher Richtung 
bis zu der späterer Vereinbarung vorzubehaltenden 
Ostgrenze dergestalt, daß Gobabis mit dem dazu 
gehörigen Weideland in deutschem Besitze bleibt. 
Soweit Flüsse die Grenze bilden, gilt als Grenz- 
linie die Mittellinie des Flußbettes. 
82. 
Die Grenze soll alsbald durch eine Kommission, 
bestehend aus dem Stellvertreter des Koaiserlichen 
s ssor v. Lindequist, 
und dem tutemu Samuel Maharero ab- 
geritten und im Einzelnen Jeleten. werden. 
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Dem Oberhäuptling net Maharero wird 
dafür, daß er gemäß dem Schutzvertrage im Namen 
Seiner Majestät des Kaisers in seinem Lande Ruhe 
und Ordmung aufrecht erhalte und dafür zu sorgen 
verspricht, daß die im § 1 festgelegte Südgrenze 
von den Hereros anerlannt und beachtet, sowie deren 
Viehposten aus dem nunmehr der Kaiserlichen Regie- 
rung zufallenden Lande zurückgezogen werden, ein 
Jahresgehalt von 2000 — zweitausend — Mark 
(100 Pfd. Sterl.) ausgesetzt, welches er halbjährlich 
postnumerando in Windhoek erheben lann. 
) Vergl. „Deutsches Kolonialblatt“ 1894, S. 488.
	        
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