heimathlichen Bergen zwischen Inn und Salzach
„Prinz-Luitpoldberge“ genannt habe. Aller-
dings haben diese afrikanischen baumlosen Gebirge
viel weniger schroffe Formen als diejenigen der
Heimath. Die Formen sind nicht so prägnant, und
das überall wuchernde Gras giebt dem ganzen Bilde
etwas Eintöniges und verbirgt so selbst die vitto-
reskesten Felspartien.
Nach zwei Stunden passirten wir die kleine be-
sestigte Stadt Kungi, deren freundlicher Chef mich
jedoch nicht zum Bleiben bewegen konnte, und gegen
Mittag erreichten wir, nachdem wir den Koi passirt
hatten, den letzten Tikarort Mahalba am Fuße des
Gebirges.
Mahalba ist ein offener Handelsplatz, was wir
schon an den zahlreichen Haussaquartieren und dem
großen Markte erkennen konnten. ier ist der
größte Elfenbeinmarkt des ganzen Landes, und zweigt
die Straße sowohl nach dem elfenbeinreichen Satoko
als nach Bafut ab. Der Chef, welcher mich im
Gepränge einholen ließ, soll der reichste Mann des
Landes sein und neunt sich selbst scriki n hauri, b. i.
Elfenbeinkönig. Mahalba ist nicht allein Stapelplat
für das aus dem Süden kommende Elsenbein, son-
dern auch Jagdplatz, da die ganze Gegend sehr reich
an Elefanten ist. Er hatte sehr gehofft, ich würde
mit ihm ein Elfenbeingeschäft machen, und als ich
dies ablehnte, bat er mich, ihm doch Kauflente zu
senden, da man bei ihm gerade so billig würde
kaufen können als bei Ngila. Nach den in Mahalba
üblichen Marktpreisen scheint dies auch der Fall zu
sein, dozu kommt, daß der Weg, den eine Karawane
dahin zu nehmen hat, lange nicht so weit ist als zu
den Wutés. Ich habe aus diesem Grunde stiets
der Aufrechterhaltung der Station Tintu das Wort
geredet, denn bis zu dieser braucht eine Träger-
lolonne von Mundame nur zehn Tage und von
dort dürfte es bei geregelter Verbindung nicht mehr
als vier bis sechs Tagereisen zu diesen Tikarorten
sein. Die begehrtesten Artikel sind hier Gewehre,
Pulver, Feuerstein sowie weiße Stoffe.
Die Regenzeit schien mit Riesenschritten zu nahen,
denn allnächtlich stellten sich schwere Gewitlerregen
ein, und Nächte und Morgen waren schon empfind-
lich kühl, so daß ich trachten mußte, noch in diesem
Monate den größten Theil des Marsches zu voll-
enden.
(Schluß folgt.)
Drutsch-Hüdwestafrika.
Pendrik Witbooi.
Nach den bis Ende Januar in Windhoek ein-
getroffenen Nachrichten ist Hendrik Witbvoi mit
seinem ganzen Stamm in Gibcon eingetroffen. Er
verhält sich daselbst völlig ruhig und lebt mit der
dortigen Garnison in den besten Beziehungen.
163
Feststellung der Südgrenze des Dererolandes.
Wie der Major Leutwein bereits früher ge-
meldet hatte (s. Kol. Bl. S. 80), sollte die genaue
Feststellung der mit dem Oberhäuptling Samuel
Maharero vereinbarten Südgrenze des Herero-
landes durch den Regierungsassessor v. Lindequist
gemeinschaftlich mit dem Oberhäuptling erfolgen,
welche zu diesem Zwecke die Grenze zusammen ab
zurciten verabredet hatten. Die Grundlage für diese
Aufgabe bildete folgender
Vertrag
des Kaiserlichen Landeshauptmanns, Majors Leut-
wein, mit dem Oberhäuptling der Hereros, Samnuel
Maharero, und seinem Rath zu Okahandya.
Die in dem Abkommen des Rezierungsassessors
v. Lindequist mit dem Oberhäuptling Samunel
Maharero vom 11. Juli d. Is. vereinbarte Süd-
grenze des Hererolandes?) wird unter theilweiser
Verlegung endgültig dahin sestgelegt.
Dieselbe solgt von Westen nach Osten dem
Tsoakhaubfluß bis Groß-Barmen, alsdann dem so-
genannten Windhoeker Tsoakhaub bis Otyiseva, von
hier einer dem 22. Grad südl. Breite parallel lau-
senden Linic, die so gezogen wird, daß der Platz
Okapuka, welcher im Interesse des Frachtverkehrs
vorläufig von jeder Besiedelung frei zu halten ist
südlich Otyitonge nördlich derselben fällt.
Von Otyitonge läuft die Linie dem weißen
Nosob zu, in den sie unmittelbar südlich Otyipane
einmündet. Die weitere Grenze bis Urigab Witoley
wird durch den „weißen Nosob“ gebildet.
Von Witoley läuft sie in nordöstlicher Richtung
bis zu der späterer Vereinbarung vorzubehaltenden
Ostgrenze dergestalt, daß Gobabis mit dem dazu
gehörigen Weideland in deutschem Besitze bleibt.
Soweit Flüsse die Grenze bilden, gilt als Grenz-
linie die Mittellinie des Flußbettes.
82.
Die Grenze soll alsbald durch eine Kommission,
bestehend aus dem Stellvertreter des Koaiserlichen
s ssor v. Lindequist,
und dem tutemu Samuel Maharero ab-
geritten und im Einzelnen Jeleten. werden.
8
Dem Oberhäuptling net Maharero wird
dafür, daß er gemäß dem Schutzvertrage im Namen
Seiner Majestät des Kaisers in seinem Lande Ruhe
und Ordmung aufrecht erhalte und dafür zu sorgen
verspricht, daß die im § 1 festgelegte Südgrenze
von den Hereros anerlannt und beachtet, sowie deren
Viehposten aus dem nunmehr der Kaiserlichen Regie-
rung zufallenden Lande zurückgezogen werden, ein
Jahresgehalt von 2000 — zweitausend — Mark
(100 Pfd. Sterl.) ausgesetzt, welches er halbjährlich
postnumerando in Windhoek erheben lann.
) Vergl. „Deutsches Kolonialblatt“ 1894, S. 488.