Contents : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1853. (2)

4.  für  eln  Instructivresript  sürstlicher  Reglerung  an  dle  Unkerbeßörde
«  bis

Ruͤcksichtlich  der  Oberappellationserkenntnisse  und  der  auf  Grund
elngeholter  Rechtsgutachten  abgesaßten  Entscheldungen,  kommen
natuͤclich  die  von  den  betreffenden  Spruchcollegien  berechneten  Taxen
in  Ansab.  Doch  sollen  bei  Einholung  von  Rechtsgutachten  und  solchen
  Obecoppellat  lonserkentnissen,  welche  dle  Landesregierung  4
das  Consistorium  statt  eigener  Entscheidung  ausbringen,  nach  §.

des  GeseWes  vom  1.  Januar  1846  über  den  Instanzenzug,  -uch  g4.
ner  nur  die  dadurch  verursachten  baoren  Auslogen  liquidlet  werden.
.für  Publikorion  einer  Verordnung  oder  bEusscheiung  mit  Sichuah  der
darüber  asnegmende  Registratur  -

bel  dem  Oberbehörden

.fuͤr  elnen  Bericht  auf  ein  Begnadigungegesuch

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Bei  mündlichen  Vorträgen  beim  Landesberrn  komm  der  *
ansaß  Nr.  4.  Tit.  III.  in  Anwendung.
17.  für  berlchellche  Ansrage  wegen  des  elnguhalcenden  Versabrens
16.  für  Abfassung  und  Abnahme  eines  Relnigungseides
bis
19.suͤr  die  Admonltion  eines  Schwoͤrenden
20.  hat  eln  Geistlicher  dle  Admonition  zu  verrichlen,  so  erhaͤl  derselbe  von
jeder  Person,  dle  zu  schwören  bat  .  .
.  sur  Veranstaltung  des  Transports  eines  Jneupaten  in  die  Sirasansialt,
die  Notlz,  Schreiben,  Paͤsse  und  Insteuctlon  zu  sertigen
22.  fuͤr  die  Anordnung  wegen  (MVerdogung  elner  in  elvem  vlefeataen  Ge.
1  sängniß  obzubühenden  —-23.
  der  Erekution  einer  Todeskrase  beinwohnen,  mit  ueueiSr  weiterer
Erpedltlonsgebühr
für  dle  darüber  cufzunehmende  Reglsiratut  ist  ber  Nr.  1.  gegebene
Ausat  zu  verdoppeln.
24.  den  Geistlichen,  wicte  der  Erekution  beiwohnen,  jedem
2v  .  sür  Besuch  deo  Delinquenten  und  dessen  Vorbereitung  zum  Tobe
zur  ui  und  andere  in  Reinschrist  zu  bringende  Auesertigupgen,

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loen  ewal  dafür  nicht  in  dleser  NRubrik  eine  besondere  Sporeei
angewlesen  ist,  dle  im  Til.  I.  enthaltenen  entsprechenden  Sähe  ein.

27.el  Haussuchungen,  Eemltkelung  des  Beschaffenheitsbesunds,  Bersich- 



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tlgung  und  Secthon  eines  Lelchnams  und  anderen  Localverhandlungen,