und in Alkohol konservirte Stengeltheile der Pflanze
zu erhalten, und zwar in denjenigen Entwickelungs-
stadien der Pflanze, in denen der Faserstoff die für
die praktische Verwendbarkeit geeignetsten Eigen-
schaften besitzt, d. h. während der Entfaltung der
Blüthen. Es ist nicht nur wissenschaftlich von
Wichtigkeit, sondern auch für die Praxis von
größtem Interesse, die anatomische Struktur dieser
bis jetzt in dieser Beziehung nur ungenügend be-
kannten Pflanze näher kennen zu lernen.
Nittel gegen Insektensliche.
Ein noch wenig bekanntes, aber sicheres Schutz-
mittel gegen Insektenstiche ist nach „Unter dem
rothen Kreuz“ die Tinktur von Pyrethrum roscum,
welche man mit der zehnfachen Menge Wasser ver-
dünnt. Ueber dieses sichere Schutzmittel gegen
Insektenstiche schreibt der Forscher F. Jäger in
seinen „Reiseskizzen von Singapore, Malakla und
Java“ Folgendes: Ich passirte oftmals des Nachts
in einem Boote die übelberufenen Flüsse Siams ohne
alle Schußbedeckungen, nur mit der Pyrethrum=
tinktur eingerieben. Auf der Jagd gewährt selbst
im heißesten Klima das einmalige Einreiben des
Gesichtes, des Bartes und der Hände Schutz auf
zwölf Stunden vor allen Belästigungen durch In-
sekten. Die größte Plage der Tropen, die Ameisen,
kann man durch Pyrethrumpulver beseitigen. Ein
schmaler Streifen dieses Pulvers oder das Aus-
gießen einer Portion Tinktur bildet die sicherste
Barriere gegen eine Ameisenkarawane. Die vordersten
Ameisen werden auf die Substanz gedrängt, zeigen
aber sofort Spuren von Betäubung, sterben rasch,
und alle anderen entweichen.
Ueber die Wehrmacht Deutschlands in den Nolonien
bringt das Militärwochenblatt in Nr. 75 und 76
einc interessante Darstellung. Entstehung, Zusammen-
setzung, Ausbildung, Bewaffnung und Bekleidung
sowie Leistungsfähigkeit der ostafrikanischen wie der
westafrikanischen Schutztruppen sind darin übersichllich
in kurzen Zügen geschildert.
Debung des englischen Fabrzenges „Taif“.
Der Taucher S. M. Schiffes „Seeadler“ hat mit
Bewilligung des Kapitäns am 13. Juli das unter-
gegangene englische Fahrzeug „Taif“ auf dem
Meeresgrunde aufgesucht und die nöthigen Vor-
kehrungen zur Hebung des Schiffs getrossen. In-
solgedessen konnte es schon am Tage darauf ziemlich
unbeschädigt in die Höhe gebracht und aus Land
geschafft werden.
1447
Tilkerarische Besprechungen.
Edouard Petit: Organisation des colonies
franoaises. Paris, Nancy 1895. Band II.
Von dem großen Werke des Prosessors an der
Pariser Kolonialschule und Bürcauchefs im Kolonial-
ministerium Petit, dessen ersten Bandes hier ein-
gehend Erwähnung geschehen ist, ist vor Kurzem auch
der zweite abschließende Theil erschienen. Es ist hierin
an erster Stelle das Deportationswesen von Ver-
brechern nicht nur in den französischen Kolonien,
sondern auch in dem darin mustergültigen Australien
ausführlich in seiner Entwickelung dargestellt. Das
zweite Kapitel behandelt die neuerdings in Frankreich
eingeführte Relegation rücksälliger Verbrecher. Es
schließt sich daran die Schilderung des Strafanstalts-
wesens in den französischen Kolonien. Bieten schon
diese Abschnitte sehr viel des Neuen und für den
Praktiker wie Gelehrten Werthvollen, so gilt das in
nicht geringerem Maße von dem zweiten Theile des
vorliegenden Bandes, welcher die Landesgeseßgebung
der verschiedenen französischen Kolonien darstellt. Wie
bekannt, bietet gerade dieser Zweig der Kolonial=
verwaltung die allergrößten Schwierigkeiten, und man
ist noch weit entsernt davon, auf diesem Gebiete die
überall passenden Normen gefunden zu haben. Zu
bedauern ist, daß der Verfasser nicht auch die sehr
zahlreichen und lehrreichen Versuche und Erfahrungen,
welche Frankreich auf dem Gebiete der Landesgesetz-
gebung in Algier gemacht hat, in den Bereich seiner
Darstellung zieht. Gilt Algier auch staatsrechtlich
in Frankreich nicht mehr als Kolonie, so sind doch
die erwähnten Masinahmen daselbst für ein Buch
wie das vorliegende mindestens ebenso interessant
wie die Schilderung der Erfahrungen, welche in
Australien und Tunis mit der Torrensakte gemacht
worden sind.
Die nächsten Abschnitte des Werkes sind der
Schilderung des Polizeiwesens, der Sanitätseinrich-
tungen, Sparkassen, milden Stiftungen, des Post-
wesens, der Verwaltung der öffentlichen Arbeiten und
des Justiz-, Unterrichts= und Kultuswesens gewidmet.
Den Abschluß bildet ein sehr lehrreiches Kapitel über
die gesammte Entwickelung des Zollwesens in den
französischen Kolonialbesibungen. Da auch auf diesem
Gebiete die Erfahrungen noch lange nicht abgeschlossen
sind, empfehlen wir besonders diesen Abschnitt des
Werles dem Studium aller Kolonialinteressenten.
Da der erste Band des Buches noch vor Er-
richtung eines Kolonialministeriums in Paris er-
schienen war, giebt der Verfasser als Anhang zu
dem zweiten Bande noch in dankenswerther Weise
eine Zusammenstellung aller Aenderungen, die durch
die neue Einrichtung in der französischen Kolonial=
verwaltung herbeigeführt worden sind.