sollte, wird derselbe doch nicht ohne Früchte bleiben.
Die einmal von uns ausgebildeten Bastards werden
sich vertragsmäßig in Kriegsfällen zu unserer Ver-
sügung zu halten haben und dann andere Bundes-
genossen abgeben als die ungeregelten Haufen wäh-
rend der Witbooikriege. Die geringen Kosten, welche
die Lieferung von Proviant verursachen wird, werden
durch diesen Umstand wohl ausgeglichen.
Zu dem inzwischen mit den Bastards abge-
schlossenen Vertrage vom 26. Juli d. Is. hat Major
Leutwein noch Folgendes bemerkt:
Sofern die Folge zeigt, daß eine anstandslose
Durchführung des Vertrages zu ermöglichen sein wird,
so wird damit der erste wichtige Schritt gethan sein,
um die Eingeborenen zu unserem Militärdienst her-
anzuziehen. Auf dieser Grundlage kann dann weiter
gebaut und vielleicht auch erzielt werden, daß die
Bastards später direkt als Soldaten bei uns eintreten.
Vorläufig ist es nicht möglich, dieselben hierzu zu
bewegen, da sie mit dem gewöhnlichen Mißtrauen
der Eingeborenen allerlei Schlimmes dahinter ver-
muthen, vor Allem die Aufgabe ihrer bisherigen
Ungebundenheit fürchten. Schon den jetzigen Vertrag
durchzusetzen, hat es aller Energie des Assessors
v. Lindequist bedurft, der hierbei seitens des
Majors Mueller, den ich gleichfalls als meinen
Vertreler nach Rehoboth gesendet hatte, die nöthige
militärische Unterstützung fand. Ausgebildet sollen
zunächst 40 Mann werden, und zwar die Hälfte im
Monat November d. Is., die anderc Hälfte im April
1896. Als Offizier haben sich die Bastards, wie
vorauszusehen war, entweder den Lieutenant Schwabe
oder den Lientenant Lampe ausgebeten. Ich werde
den Ersteren schicken, da mir dieser auf seinem der-
zeitigen Posten noch am besten entbehrlich scheint.
Ansledelung und wehrpflicht in Südwestafrika.
Ueber diese für die zukünftige Entwickelung des-
jenigen Schutzgebietes, das allein für eine Einwan-
derung von Deutschen in größerem Umfange in Be-
tracht kommt, bedeutsame Frage hat der Keiserliche
Laudeshauptmann Major Leutwein folgenden
Bericht erstattet:
Windhoek, den 26. Juli 1895.
Enerer Durchlaucht habe ich die Ehre, Nach-
stehendes gehorsamst vorzutragen. Die angestellten
Ermittelungen haben ergeben, daß sich in dem Schutz-
gebiete allein in dem Nordbezirke (Windhoek-Otjim--
bingue) einschließlich der Gestellungspflichtigen zur
Zeit 107 Wehrpflichtige deutscher Nationalität be-
finden, darunter sechs Offiziere und drei Offizier-
aspiranten. Dazu werden noch die am 1. April 1896
ausscheidenden und im Lande bleibenden Angehörigen
der Schutztruppe treten, deren Zahl ich etwa auf
0 schätze. Sonach befindet sich bereits eine recht
hotulch Anzahl von Wehrpflichtigen in dem Schutßz-
548
gebiete, eine Zahl, welche sich infolge von Einwan-
derung und durch weiteres Ansiedeln von ausschei-
denden Mitgliedern der Schußtruppe von Jahr zu
Jahr steigern wird. Ich halte daher die Lösung
der Frage, unter welchen Bedingungen Deutsche ihrer
Wehrpflicht in dem hiesigen Schutzgebiete genügen
können, nicht nur für wünschenswerth, sondern ge-
radezu für dringlich. Auch glaube ich, daß die An-
gelegenheit für Südwestafrika unabhängig von den
übrigen Schutzgebieten zu regeln sein dürfte. Denn
einerseits wird die Anzahl der hiesigen Weißen die-
jenige aller anderen Schutzgebiete stets übertreffen,
andererseits ist hier die militärische und die politische
Lage durchaus anders geartet als in den übrigen
Kolonien: Unsere Schutztruppe besteht lediglich aus
Weißen; sie ist daher die theuerste von allen und
kann ohne schwere finanzielle Belastung der Reichs-
kasse dauernd auf der jetzigen Höhe nicht erhalten
werden. Sie zu vermindern, ist indessen so lange
nicht angängig, als ihr die Kriegsreserve sehlt, denn
nur für den Frieden könnte sie eine Verminderung
ertragen, für den Krieg dagegen sich noch vielleicht
als zu schwach erweisen. Der Unterschied in der
hiesigen politischen Lage beruht auf der höheren
Bildungsstuse der hiesigen Eingeborenen und ihrer
dadurch gesteigerten Kriegsfertigkeit, vor Allem aber
auf der Art unserer Kolonisation. Wir wollen hier
Raum für Ansiedler schaffen und ihnen Land zur
Verfügung stellen, wobei wir bei aller Schonung und
Vorsicht darauf rechnen müssen, auf Abneigungen bei
den Eingeborenen zu stoßen, welche mit Zähigkeit am
Laudbesitz hängen. Wenn wir auch augenblicklich
tiefen Frieden haben, und wenn ich mich auch be-
mühen werde, denselben dauernd zu erhalten, so kann
ich doch für den Erfolg nur bürgen, wenn meine
Bemühnngen stets durch eine achtunggebietende Macht
unterstützt werden.
Eine Verminderung der Schutztruppe könnte daher
nur unter der Voraussehung in Erwägung gezogen
werden, daß im Lande selbst entsprechender Ersatz
geschaffen wird. Zwei Mittel würden hierzu zur
Verfügung stehen, nämlich die Einstellung von Ein-
geborenen und die Ausdehnung der Wehrpflicht auf
die hiesigen Deutschen. Was die Heranziehung der
Eingeborenen zum Militärdienst anbetrifft, so können
wir vor der Hand nur von Versuchen reden, von
einem nennenswerthen Erfolg indessen vielleicht erst
nach Jahren. Die Eingeborenen brauchen zu Allem
Zeit, zumal bei einem Entschluß, der in ihren Augen
von solch großer Tragweite ist. Den nächsten und
sichersten Erfolg verspricht daher das zweite Mittel.
Dies ist auch das naturgemäßere und kann später
anstandslos neben dem ersten Raum finden. Ueber-
haupt erscheint für diejenigen Kolonien, in welchen
neben den Eingeborenen sich eine zahlreiche weiße
Bevölkerung angesiedelt hat, es als die einzig richtige
Geslaltung der Wehrkraft, wenn jeder Weiße für
Vertheidigung von Haus und Hof selbst einzutreten
hat, dies um so mehr, als bei den Eingeborenen