reren Brüdern und Missionsschwestern walten. Die
beiden dortigen Erziehungsanstalten werden von
beinahe 200 Zöglingen, theils freien, theils los-
gekauften Sklavenkindern besucht. Einem Briefe aus
Vlavolo vom 14. September zufolge, den die „Köln.
Volkszeitung“ veröffentlicht, unterhält die Mission
dort außerdem noch drei andere Stationen: Vlavolo,
Malaguna und Takambur und ist im Begriff, noch
einec neue anzulegen. Auf jeder der Niederlassungen
ist das Bekehrungswerk in gutem Gange, und in
Vlavolo allein sind in den letzten drei Jahren über
600 Erwachsene getauft worden. Die Mission be-
treibt daneben Schulunterricht, Krankenpflege und
beschäftigt sich damit, die wichtigsten religiösen Bücher
in die dortigen Sprachen zu übersetzen.
Rus fremden Kolonien.
vorbildung der Kolonialbeamten.
Le Recrutement des Fonctionnaires
des Colonies. Rapport géenéral soumis
A I’Institut Colonial International par
Joseph Chailley-Bert. Paris 1895.5) Armand
Colin et Co.
Das Internationale Koloniale Institut hat es
sich zur Aufgabe (gestellt, die Kenntniß der Ver-
waltungseinrichtungen in den Kolonialgebieten der
verschiedenen Nationen durch eingehendes Studium
und Veröffentlichungen zu fördern. Auch die vor-
liegende Arbeit dient diesem Zweck und ist zugleich
bestimmt, den Berathungen des Instituts über die
wichtige Frage der Gewinnung geeigneter Kolonial-
beamten zur Grundlage zu dienen. Da diese An-
gelegenheit gegenwärtig auch den Kolonialrath be-
schäftigt, so ist die vorliegende Publikation, welche
die im vorigen Jahre erschienene Arbeit des
Dr. Beneke über den gleichen Gegenstand 2#) viel-
sach ergänzt, doppelt willkommen.
Der Verfasser weist zunächst darauf hin, wie ein
tüchtiger, seinen Aufgaben gewachsener Beamtenstand
für eine Kolonie noch wichtiger sei als eine gute
Gesetzgebung, da selbst die besten Gesetze bei unrichtiger
Ausführung ihren Zweck verfehlen, während Mängel
in den Gesetzen durch geschickte Handhabung aus-
geglichen werden können. Von den beiden Möglich-
lichkeiten: freie Auswahl der Beamten durch die
Regierung auf der einen Seite und Zulassung nur
derjenigen im Wettbewerb mit Anderen, die durch eine
Prüfung ihre Befähigung dargethan haben, giebt er
*) Von demselben Verfasser ist 1893 zu Paris eine
Vroschüre „La Hollande et les lonctionnaires des Indes
Neerlanduises“ erschienen, auf im Austrage der französischen
Negierung Gemachten Studien beruhend.
V) Die Ausbildung der Kolonialbeamten. Im Auf-
trage ber“ deutchen Kolonial-Gesellschaft unter Benutung
Aullicher Quellen, dargestellt von Dr. Max Veneke.
Vertiun in 852 Vergl. auch Deutsches Koonialblatt 1894,
656
der Letzteren, ungeachtet ihrer Nachtheile, den Vor-
zug, weil anderenfalls „bei dem heutzutage fast in
der ganzen Welt herrschenden parlamentarischen
System“ die Gewähr für eine gute Auswahl sehle.
Er betont sodann, daß den Kolonialbeamten für die
großen Gefahren und die Verantwortlichkeit ihres
Dienstes ein Ersatz durch erhöhtes Gehalt, Sicherung
ihrer Stellung gegen Willkür und Sicherung ihrer
Zukunft gewährt werden müsse; in letzterer Hinsicht
müsse namentlich eine ausreichende Pension ihn da-
vor schützen, nach dem Ausscheiden aus einer mit
beträchtlichem Aufwand verbundenen Stellung ein
mit Entbehrungen verbundenes Dasein zu fristen.
Der Verfasser bespricht sodann die Vorbildung
und die Laufbahn der Beamten der französischen,
englischen und holländischen Kolonien.
Bezüglich Frankreichs behält er eine allgemeine
Erörterung vor, da eine Neuregelung der Rekruti-
rung der Kolonialbeamten — mittelst öffentlichen
Wettbewerbes (concours public) — verbunden mit
einer Reform der Kolonialschule bevorsteht. Die
Darstellung beschränkt sich auf die Verhältnisse in
Cochinchina.
Als nach der Erwerbung im Jahre 1861 ein
vollständiger Stillstand jeglicher geordneten Ver-
waltungsthätigkeit eingetreten war, wurde zunächst
die Verwaltung Offizieren übertragen. Admiral
Bonard bestimmte Anfang 1863, daß nach einer
Prüfung über Geschichte und Geographie Cochin-
chinas, über die verschiedenen Verwaltungszweige und
über annamitisches Recht die Befähigtesten und vor
Allem die der Landessprache Mächtigen zu Inspek-
teuren ausersehen werden sollten. Es gab drei
Klassen von Inspekteuren mit 15 000, 12 000 und
10 000 Frcs. Gehalt. Da indeß die mit Bezug
auf Pension u. s. w. gemachten Versprechungen nicht
gehalten wurden, so trat ein Theil der in dieser
Weise verwendeten Offiziere in die Armee zurück.
Ein Dekret vom Februar 1873, welches insofern von
Nachtheil war, als es die bisher in der Hand des
Inspekteurs eines Bezirkes vereinten Befugnisse auf
dem Gebiet der Verwaltung und Rechtspflege unter
den Inspekteur und drei Administrateure vertheilte,
suchte dem eingetretenen Mangel an geeigneten Be-
amten der höheren Verwaltung durch bessere Vor-
bildung und Gewährung von Vortheilen abzuhelfen.
In ersterer Beziehung machte es die Annahme für
den Dienst in Cochinchina von der Beibringung eines
Diploms gewisser höherer Lehranstalten (Bakka-
laureat, Polytechnikum, Militärschule in St. Cyr,
Marineschule u. s. w.), einem gewissen Aller — 20
bis 28 Jahre — und der Militärdienstfähigkeit ab-
hängig und schrieb die Absolvirung der Vorbereitungs=
schule in Saigon vor, woselbst Unterricht in der
annamitischen Sprache (auch mit chinesischer Schrift)
Verwaltungsrecht, angewandter Konstruktionslehre,
praktischer Botanik und Nationalökonomie ertheilt
und nach einem Jahre ein Examen abgelegt wurde.
Wer die Prüsung bestanden hatte,
wurde Admini-