Staatskasse eine jährliche Ersparniß von etwa
10 000 Pfd. Sterl. Das die Annexion aussprechende
Gesetz enthält, abgesehen von einigen Detailvorschriften
über die Einführung der Zollgesetzgebung und des
Grundbuchwesens, die Einziehung der Steuern, die
Stellung der Beamten, die Einrichtung der Polizei-
verwaltung, die Entschädigung der zur Entlassung
kommenden Beamten, folgende allgemein interessirende
Gesichtspunkte: Das annektirte Gebiet erhält Ver-
tretung in beiden Häusern des Kapparlaments: die
Gerichtsbarkeit des Supreme Court und der Circuit
Courts der Kapkolonie, sowie des High Court von
Griqualand wird auf das einverleibte Land aus-
gedehnt, das Rechtsinstitut des „trial by jur)“
wird eingeführt. Selbstverwaltung der Gemeinden
(local sell government) in Form von Distrikts-
räthen (divisjonal councils) wird gewährleistet.
Die für Britisch-Betschuanaland bereits erlassenen
Gesetze bleiben in Kraft, insbesondere die Verord-
nungen, betreffend Verkauf von Spirituosen an Ein-
geborene, betreffend die Landreserven der Eingeborenen,
sowie diejenigen betreffend die Gerichtsbarkeit der
Häuptlinge. Dabei wird ausdrücklich hervorgehoben,
daß die Glen Grey Akte vom 14. August 1894
— ein Gesetz, das den Erwerb und die Verwaltung
des Grundbesitzes in der Eingeborenenlokation des
Glen Grey Distrikts unter staatliche Kontrole stellt —
nur durch ein Gesetz der Kapkolonie unter Zustim-
mung der Regierung des Mutterlandes eingeführt
werden kann.
Die Grenzen des einverleibten Gebieks werden
in der „British Bechuanaland Order in Council“
vom 3. Oltober 1895, wie folgt, fesigesetzt: Im
Osten: die südafrikanische Republik; im Süden: die
Kapkolonie; im Westen: der 20. Meridian (östlich
von Greenwich) bis zum Schnittpunkt mit dem
Nosopflusse; im Norden: der Nosopfluß bis zu seiner
Vereinigung mit dem Molopofluß, von da letzt-
genannter Fluß bis zu seiner Vereinigung mit dem
Namathlabana und schließlich letzterer bis zur Grenze
der südafrikanischen Republil.
Sierra Leone im Jahre 1893.
Dem für 1893 erstatteten Jahresbericht der eng-
lischen Kolonie Sierra Leone entnehmen wir Fol-
gendes:
Die Einfuhr bezifferte sich auf 417 466 Pfd.
Sterl. und erfuhr gegen das Vorjahr eine Zunahme
von 4349 Pfd. Sterl. Zurückgegangen ist die Ein-
fuhr von Geweben, was damit erklärt wird, daß die
französische Kompagnie die Waaren für ihren Northern
River Handel nicht mehr ihrem in Freetown ge-
haltenen Magazin entnommen hat. Demgegenüber
hat die Einbringung von amerikanischem Tabak eine
bedeutende Steigerung aufzuweisen. Ausgeführt
wurden Waaren im Werthe von 398 664 Pfd. Sterl.
das ist 21787 Pfd. Sterl. mehr als im Vorjahr.
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Gestiegen ist die Ausfuhr von Palmkernen nach
Frankreich und von Ingwer und Fellen nach Amerika.
Dagegen ist bei Kautschuk und Gummi ein erheblicher
Rückgang zu bemerken, der darin seinen Grund hat,
daß diese Erzeugnisse hauptsächlich aus dem franzö-
sischen Northern River Gebiet kommen, in welchem
ein Ausfuhrwerthzoll von 7 pCt. eingeführt ist.
Die Zahl der in dem Hasen von Freetown ein-
und ausgelaufenen Schisse betrug 1515 und blieb
um 23 hinter der Zahl des Vorjahres zurück. Die
Abnahme traf in erster Linie die Segelschifffahrt.
Die Verkehrsverhälluisse im Lande liegen noch
sehr im Argen. Abgesehen von den Wasserstraßen,
giebt es zur Vermiktelung des Handels nur wenige
Wege, die aber kaum diese Bezeichnung verdienen.
Es fällt dies um so nachtheiliger ins Gewicht, als
Pferde in Sierra Leone überhaupt nicht sortkommen.
In neuester Zeit hat man dem Bau von Eisenbahnen
seine Aufmerksamkeit zugewandt. Im November 1893
ist ein Eisenbahningenieur von England eingctroffen,
um Vorarbeiten auszuführen für die Anlage zweier
Eisenbahnen, von welchen die eine Hafen und Stadt
Frectown mit dem Hinterland verbinden und die
andere die reiche Landschaft südlich der Halbinsel
Sierra Leone und insbesondere das Sulimathal er-
schließen soll. Der genannte Ingenieur hat seine
Thätigkeit im Mai 1894 abgeschlossen, nachdem er
die Vermessung der Linien Freetown — Bumban in
Länge von 140 Meilen und Mina—Gorahnn von
55 Meilen Länge ausgeführt hatte.
Die Einnahmen der Kolonie werden in der
Hauptsache durch die Einfuhrzölle aufgebracht, die
bei wenigen Waaren fest bestimmt sind und im
Uebrigen in Höhe von 7½ pCt. von dem Werth
der Waaren erhoben werden. Wenngleich die Ge-
sammteinnahmen mit 92 769 Pfd. Sterl. eine Steige-
rung gegen das Vorjahr um 5903 Pfd. Sterl. auf-
weisen, sind sie doch gegen den Voranschlag nicht
mnerheblich zurückgeblieben. Bezüglich der Ausgaben
befindet sich die Kolonie Sierra Leone in einer be-
sonders günstigen Lage, insofern die gesammten durch
das Militkär bedingten Kosten vom Mutlerland ge-
tragen werden, während dieselben in den übrigen
englischen Kolonien der westafrikanischen Küste aus
den lokalen Budgets zu decken sind. Dieser Unter-
schied hat darin seinen Grund, daß der Besitz von
Sierra Leone als eines wichtigen Kohlenplatzes in
erster Linie für die politischen und kommerziellen
Interessen des britischen Reichs im Allgemeinen Be-
deutung hat. Die Garnison besteht aus einem
Bataillon des westindischen Regiments, einer Euro-
päcrabtheilung der Königlichen Artillerie, einer Ein-
geborenenbatterie westafrikanischer Artillerie und einer
Eingeborenenabtheilung Festungstruppen. Die Unter-
haltung dieser Truppen hat dem Mutterlande im
Berichtsjahre 41769 Pfd. Sterl. gekostet. Neben
den militärischen Streitkräften bestehen zwei Abthei-
lungen für Handhabung der Polizei:
a) Eine für Grenzbewachung, die am 31. De-