Metadata : Staatslexikon. Vierter Band: Patentrecht bis Staatsprüfungen. (4)

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gerichte,  die  allgemeine  Schulpflicht  usw.  ein.  Sein
diktatorisches  Regiment  machte  ihm  jedoch  viele
Feinde,  auch  gab  man  ihm  mit  Grund  die  Mitschuld
  an  der  finanziellen  Mißwirtschaft.  In  der
Nacht  vom  22./23.  Febr.  1866  wurde  er  durch
eine  Verschwörung  zur  Abdankung  gezwungen  und,
nachdem  der  Graf  von  Flandern  auf  Wunsch  der
Mächte  eine  Wahl  abgelehnt  hatte,  auf  Anregung
Napoleons  der  Prinz  Karl  von  Hohengollern
durch  Volksbeschluß  am  20.  April  zum  erblichen
Fürsten  ausgerufen.  Während  die  Mächte  noch
zögerten,  reiste  er  auf  Rat  Bismarcks  incognito
durch  Osterreich  und  zog  am  22.  Mai  in  Bukarest
ein.  Am  12.  Juli  wurde  eine  neue  Verfassung
angenommen  und  damit  das  parlamentarische
Regime  eingeführt.  Die  Pforte  erkannte  ihn  am
21.  Okt.  als  erblichen  Fürsten  und  zugleich  endgültig
  die  Union  (bei  Cusa  nur  auf  Lebenzszeit)
an,  aber  unter  scharfer  Betonung  des  Vassallitätsverhältnisses
  und  unter  Verpflichtung  zu  4  Mill.
Piastern  Tribut.

Gleich  zu  Beginn  seiner  Regierung  machte  Rumänien
  schwere  Krisen  durch  infolge  der  Händel
der  Parteien  (Weiße  oder  Konservative  unter
Catargiu,  Rote  oder  Liberale  unter  Bratianu,
Radikale  unter  Rosetti)  und  des  Zusammenbruchs
des  Strousbergkonsortiums  (1870),  das  mit  staatlicher
  Zinsgarantie  einen  Teil  der  Bahnbauten
übernommen  hatte.  Der  Fürst  dachte  wiederholt
an  Abdankung,  doch  schuf  das  Ministerium  Catargiu
  1871/76  wieder  stabile  Zustände  und  eine
Reihe  von  Reformen,  namentlich  im  Finanzwesen
(Tabakmonopol,  Branntweinlizenz).  1876  kamen
die  Liberalen  unter  Bratianu  zur  Regierung  (bis
1888).  Unter  ihm  errang  Rumänien  seine  Unabhängigkeit
  durch  Beteiligung  am  Krieg  Rußlands
  gegen  die  Türkei,  wofür  es  durch  die  persönliche
  Tätigkeit  Karls  militärisch  vorbereitet  war
(Militärgesetz  vom  13.  Juni  1868  nach  preußischem
  Muster).  Die  Unabhängigkeit  wurde  gleich
zu  Beginn  des  Kriegs  am  22.  Mai  1877  ausgerufen
  und  durch  die  Berliner  Kongreßakte  vom
13.  Juli  1878  anerkannt,  mußte  jedoch  durch  Abtretung
  des  1856  gewonnenen  Teils  von  Bessarabien
  an  Rußland  gegen  die  wenig  wertvolle
Dobrudscha  und  (18.  Okt.  1879)  durch  Anerkennung
  der  Gleichberechtigung  der  Juden  erkauft
werden.  Am  26.  März  1881  erfolgte  die  Erhebung
  zum  Königreich.  Durch  Rußland  enttäuscht,
  schloß  sich  Rumänien  seitdem  an  Osterreich
und  Deutschland  an  (Besuche  Karls  in  Wien  und
Berlin  1883).  1882/85  wurde  die  Unabhängigkeit
  der  rumänischen  Kirche  vom  Patriarchat  in
Konstantinopel  erwirkt,  1883  ein  katholisches  Erzbistum
  in  Bukarest  geschaffen.  Seit  1888  wechseln
  wieder  Liberale  (Führer  Demeter  Sturdza,
seit  1909  Joan  Bratianu)  und  Konservative  (unter
Cantacuzino)  in  der  Regierung  ab.  Von  den  Konservativen
  hat  sich  wiederholt  eine  jungkonservative
Gruppe  (Junimisten)  unter  P.  Carp,  1908  eine
an  Bedeutung  wachsende  konservativ-demokratische

Rumänien.

 

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Partei  (oder  Takisten)  unter  Take  Jonescu  abgetrennt.
  Infolge  des  im  Frühjahr  1907  ausgebrochenen
  Bauernaufstands  wurden  durch  die
Ministerien  Sturdza  und  Bratianu  mehrere  agrarische
  Reformgesetze  erlassen,  um  die  Bauern  gegen
Ausbeutung  durch  Dienst=  und  Pachtverträge  und
durch  Juden  und  Schnapsschenken  zu  schützen:
Schnapsschenkmonopol  für  die  Gemeinden,  Gesetze
über  Dienstverträge,  Minimalarbeitslohn  und
Maximalpacht,  Erleichterung  des  Landkaufs  durch
Gründung  einer  Ruralkasse,  hypothekarischen
Kredit.  Unfall-,  Alters-,  Invaliditätsversicherung
und  ein  Gesetz  über  Schiedsgerichte  zwischen  Arbeitgebern
  und  Arbeitern  wurden  1910  eingebracht.

II.  Fläche  und  Bevölklkerung.  Der  Flächeninhalt
  des  Königreichs  beträgt  131  353  qkm,  die
Bevölkerung  1899:  5  956  690  Seelen  (45  auf
1  qkm);  davon  entfallen  von  den  drei  Landschaften,
  in  die  Rumänien  zerfällt,  auf  die  Moldau
382249  qkm  mit  1848  122  Einw.,  auf  die
Walachei,  die  durch  den  Altfluß  in  die  Große
(Muntenia)  und  Kleine  Walachei  (Oltenia)  geteilt
  wird,  77  593  qkm  mit  3840  760  Einw.,
und  auf  die  Dobrudscha,  die  geographisch,  ethnographisch
  und  geschichtlich  gegenüber  den  beiden
andern  Landesteilen  eine  Besonderheit  bildet,
15  536  qkm  mit  267  808  Einw.  Die  Bevölkerung
  wird  für  1909  auf  6771  800  Köpfe  berechnet.
  Gegenüber  1859,  in  welchem  Jahr  die
drei  vereinigten  Fürstentümer  3  864  900  Einw.
zählten,  beträgt  der  Zuwachs  an  75%  ,  wozu
außer  der  natürlichen  Volksvermehrung  (jährliche
Geburtenzahl  im  Mittel  39,2  %  ,  Todesfälle
25,3  /%  der  Bevölkerung)  die  Zuwanderung  fremder
  Elemente  beigetragen  hat.  Die  Volksdichte  ist
am  geringsten  in  der  Dobrudscha  und  den  angrenzenden
  Bezirken  Braila  und  Jalomita  (unter
20  auf  1  qkm),  am  größten  in  der  Hügelregion
und  besonders  auf  den  Terrassen  längs  der  Flußtäler
  (Bezirke  Ilfov  90,  Prahova  66,  Josi  62,
Dombovita  61).  Über  /  der  Bevölkerung
(81,2  %)  wohnt  auf  dem  Land  (2408  Landgemeinden),
  nur  18,8  %  in  den  71  Stadtgemeinden,
  die  zum  großen  Teil  ebenfalls  ländlichen
  Charakter  tragen.  Das  männliche  Geschlecht
(100  männliche  auf  97  weibliche  Einw.)  überwiegt
  im  ganzen  Land,  außer  in  zwei  Bezirken.  —
Nach  der  Religion  waren  5  451  787  (91,5%)
Griechisch-Orthodoxe,  149  667Katholiken  (2,5%),
22749  Protestanten,  15.094  Lippowaner,  5787
Armenier,  266  652  Israeliten,  44732  Mohammedaner,
  222  Angehörige  sonstiger  Kulte.  Die
Katholiken  leben  meist  in  den  Städten  und  bilden
nur  in  einigen  Dörfern  in  den  Bezirken  Bacau
und  Roman  die  Mehrheit.  Die  Juden  sitzen  hauptsächlich
  in  der  Moldau,  wo  sie  in  einzelnen  Städten
und  Märkten  über  die  Hälfte  der  Bevölkerung
ausmachen  und  vielfach  Handel  und  Kleinhandwerk
  ganz  in  Händen  haben;  sie  werden  meist  noch
als  Fremde  betrachtet  und  haben  nur  zu  geringem
Teil  das  Bürgerrecht  erlangt.  Ethnographisch  be-